Absenkung von Arbeitszeit

Tarifverhandlung ergebnislos abgebrochen

Die Tarifverhandlungen zwischen ver.di und dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) für die rund 125 000 Redakteurinnen und Redakteure an Zeitungen wurden Ende September ergebnislos vertagt. Ein weiterer Termin wurde (bis Redaktionsschluss) nicht vereinbart.

Die Verleger beharren weiter auf einer Nullrunde. Jede denkbare Erhöhung müsse letztlich für die Verlage kostenneutral sein. Das heißt im Klartext, an anderer Stelle soll die Gewerkschaft Einbußen hinnehmen. Oder anders gesagt, die Redakteurinnen und Redakteure sollen eine Gehaltserhöhung selber bezahlen. Gedacht ist da zum Beispiel an die Kappung der Berufsjahresstaffel oder durch Einschnitte im Manteltarifvertrag wie die Kürzung des Urlaubsgeldes.

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union (dju) in ver.di will den Manteltarifvertrag nicht antasten lassen. Außerdem muss es eine effektive Entgelterhöhung geben, die nur in Höhe von 3,4 Prozent wie im Druck-Tarifvertrag und bei den anderen Verlagsangestellten liegen kann. Das wichtigste jedoch ist der Erhalt von Arbeitsplätzen. Das kann durch eine Absenkung von Arbeitszeit in Zeitungshäusern erreicht werden, wo es Pläne gibt, Redakteursstellen abzubauen. ver.di schlägt deshalb einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung vor. Er sieht für den genannten Fall eine kollektive Absenkung von Arbeitszeit vor. Das wird möglich durch eine Vier-Tage-Woche oder auch mit Hilfe von Arbeitszeitkonten. Die auf diesen Konten angesparte oder angesammelte Zeit kann in einer bestimmten Laufzeit ausgeglichen werden, etwa durch eine Verlängerung des Urlaubs. In der quasi eingesparten Zeit könnten im besten Fall weitere Kollegen beschäftigt werden. Natürlich wird verlangt, dass es in jenen Verlagen, in denen diese Möglichkeiten ausgeschöpft werden, keine betriebsbedingten Kündigungen gibt.

Diese Gedanken sind nicht ganz neu. Im Gegenteil, die dju erinnert daran, dass die übrigen Angestellten in Verlagen bereits derartige Tarifverträge zur Verfügung haben. Sie sind die Grundlage für flexible betriebliche Vereinbarungen. Warum kann dies nicht ebenso für Journalisten umsetzbar sein. „Auch vor der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation gibt es keinen Grund, warum Journalistinnen und Journalisten als einzige Beschäftigtengruppe in den Verlagsunternehmen Einbußen in der Reallohnentwicklung hinnehmen sollen“, so ver.di-Tarifsekretär Matthias von Fintel nach der Verhandlung. Eine Abkopplung der Redakteurinnen und Redakteure von der derzeitigen Gehaltsentwicklung in diesem Bereich werde es mit der dju nicht geben.

 

 

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