Abrechnungs-Controlling von ver.di entwickelt
Einen Zeitkonto- und Gagenrechner für Filmschaffende sowie Film- und Fernsehproduktionen bietet ver.di jetzt an. Der Rechner ist als Excel-Datei verfasst und bewertet alle Angaben auf Basis des seit Juni gültigen Tarifvertrages für Film- und Fernsehschaffende FFS.
Betroffen sind ca. 10.000 auf Produktionsdauer beschäftigte Filmschaffende. „Damit die Umsetzung der Zeitkontenregelung für die Filmschaffenden nachvollziehbarer wird und der Einzelne selbst ein Abrechnungs-Controlling seiner Produktionsbeschäftigung machen kann, haben wir in Zusammenarbeit mit Kollegen aus Filmproduktionen diesen Rechner entwickelt. Produktionsfirmen kann er als Rechnungs- und Kalkulationshilfe die Durchführung tariflicher Regelungen erleichtern“, so Olaf Hofmann, Filmverantwortlicher bei connexx.av, der Vertretung von Medien- und Filmschaffenden in ver.di.
Der Rechner errechnet das gesamte Zeitguthaben im Rahmen einer Produktion und damit die sozialversicherungspflichtige Beschäftigungszeit der Filmschaffenden kontinuierlich pro Woche. Dazu wird parallel immer die zu zahlende Gesamtgage in ihren einzelnen Bestandteilen berechnet. Zur Erfassung der Arbeitszeiten stehen zusätzlich entsprechende Formblätter auf der Internetseite www.connexx-av.de zur Verfügung.
Mitglieder der Gewerkschaft und der Filmverbände in ver.di erhalten den Rechner exklusiv und kostenlos. Er kann bei einem der Ansprechpartner von connexx.av bestellt werden. Institutionen, Produktionsfirmen und Nicht-Gewerkschaftsmitglieder können sich den Rechner als Datei für 12,90 Euro zuschicken lassen. Auf der Internetseite werden die Druckversionen im PDF-Format zur Arbeitszeiterfassung zur Verfügung gestellt. Nach diesem Muster ist auch der Rechner angelegt. Die Druckversion eignet sich durchaus zur handschriftlichen Erfassung der Arbeitszeit. Wenn es allerdings an die Gesamtermittlung und die zu zahlende Gage geht, ist der Rechner eine echte Hilfe.
Mit der Vereinbarung von tarifvertraglichen Zeitkonten hat eine neue Zeitrechnung für Filmschaffende begonnen. Denn erstens ist es eine bahnbrechende Neuerung, dass entgegen der vorher üblichen Praxis der Pauschalierung, nun die tatsächliche Arbeitszeit in einer Produktion zählt. Und zweitens sind Filmschaffende angesichts der verkürzten Rahmenfrist auf die abgerechnete Anzahl an Beschäftigungstagen aus einer Produktion viel stärker angewiesen als bisher. Der Stichtag für diese gesetzliche Neuregelung ist der 1. Februar 2006. Ab diesem Datum müssen Filmschaffende mindestens 360 sozialversicherungspflichtige Tage in den zurückliegenden 24 Monaten beschäftigt gewesen sein, um einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I (ALG I) und die damit verbunden Regelungen zu haben.
Weitere Infos: http://www.connexx-av.de