Die Diskussion um Innere Presse (Medien)freiheit ist genau genommen ein alter Hut. Ihr Ursprung reicht bis in die frühen Siebziger zurück. In dieser Zeit hatte die Statutenbewegung ihren Höhepunkt. Eines der ersten und für die damalige Zeit fast revolutionär zu nennenden Redaktionsstatute wurde 1969 im Mannheimer Morgen aus der Taufe gehoben. Es gilt bis heute, musste jedoch immer wieder verteidigt werden. Auch die linke selbst bestimmte und selbst verwaltete Presse hat mit ihren Erfahrungen von Anbeginn an diese Debatte geprägt.
Heute winken die alten Hasen der Branche bei dem Wort Redaktionsstatute schnell ab: Ach, das wieder mal! Gebrannte Kinder eben. Und doch haben sich im Laufe der Jahrzehnte eine Reihe von Redaktionen in Print- und Funkmedien um ein Statut bemüht. In der Folge sind Redakteursräte und Redaktionsausschüsse gewählt worden, die bis heute arbeiten. In einigen Redaktionen wurden diese Statuten Teil der Arbeitsverträge. Redakteurinnen und Redakteure als wichtigster Träger der Pressefreiheit haben sich mit ihrer Interessenvertretung, der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union, für ein bundesweites Presserechtsrahmengesetz engagiert. Erfolglos, da das Vorhaben von der derzeitigen Bundesregierung mit der Föderalismusreform nun endgültig ad acta gelegt worden ist. Was bleibt, ist der wachsame Blick auf die Landesmediengesetze, wo hier und da Ansätze für innere Pressefreiheit aufflammen wie etwa in Schleswig-Holstein. Wo aber auch „Reformer“ mitunter rückwärtsgewandt agieren.
Trotz alledem oder gerade deshalb hat die dju das Thema Innere Medienfreiheit auf der Agenda und als Thema ihres 20. Journalistentages gewählt. Als Instrument der Qualitätskontrolle hat es an Bedeutung und Aktualität nichts eingebüßt. Im Gegenteil: Die zunehmende und berechtigte Kritik an der journalistischen (Un-)Qualität in Deutschland, zum Beispiel bei der Trennung von Werbung und Journalismus, macht dies dringend notwendig (Artikel). Dass Redaktionsstatute dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen können, zeigt die jüngste Entwicklung im Berliner Verlag nach der Übernahme durch Montgomery. Dort hat eine selbstbewusste und gewerkschaftlich gut organisierte Belegschaft ein Statut und einen neuen Tarifvertrag erstritten, die eine sehr gute Grundlage für künftige Mitbestimmung bieten. Dabei ist entscheidend: „Ein Statut“, so Verhandlungsführer Martin Dieckmann, „muss praktisch gelebt werden. Innere Pressefreiheit wird nur gewährt, wenn man sie sich nimmt.“ (Artikel)
Jenseits von Statuten muss mit Blick auf das sich verändernde Berufsbild des Journalisten ( Artikel) sicher auch über andere Formen der inneren Medienfreiheit und der Belebung einer Qualitätsdiskussion in den Redaktionen nachgedacht werden. Nicht zuletzt sind kritische Kommentare in neuen Medien wie Blogs – mitunter von professionellen Journalisten wie bildblog.de – dabei hilfreich.