Einigung über Tarifverträge zur Presseversorgung

Tarifverträge über die Altersversorgung der Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen und Zeitschriften

Nach der grundsätzlichen Einigung über die Fortführung der tariflichen Altersversorgung im bisherigen Umfang haben die Tarifparteien nun auch die formalen Arbeiten an dem Tarifwerk weitgehend abgeschlossen. IG Medien und DJV einigten sich am 23. Juni in Düsseldorf mit Vertretern der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger über den Text der neuen Tarifverträge, die am 1. Januar 1999 in Kraft treten sollen.

Dabei geht es insbesondere um die Überführung des 2,5prozentigen Verlegeranteils, der bisher in die Versorgungskasse gezahlt wurde, in das Versorgungswerk. Ab 1. Januar 1999 wird über diesen Anteil ein neuer Versicherungsvertrag mit Anspruch auf Gewinnbeteiligung beim Presseversorgungswerk angelegt. Die bisher erworbenen Ansprüche an die Versorgungskasse bleiben bestehen. Kolleginnen und Kollegen, die beim Inkrafttreten der neuen Tarifverträge das 59. Lebensjahr vollendet haben, können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, da sich der Abschluß einer neuen Versicherung aus steuerlichen Gründen in der Regel nicht lohnt. Der 2,5prozentige Anteil wird dann ab 1. Januar 1999 monatlich mit dem Gehalt ausgezahlt. Der bereits bestehende Versicherungsvertrag beim Versorgungswerk, in den Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 2,5% Prozent des Monatsgehaltes einzahlen, bleibt von der Änderung unberührt. Für Kolleginnen und Kollegen, die ab 1999 versichert werden, wird es aber nur noch einen Vertrag geben, in den der Arbeitgeber 5%, die Redakteurinnen und Redakteure 2,5% einzahlen. Der bisherige monatliche Mindestbeitrag von 108 DM für Vollzeitbeschäftigten den die Verleger in die Versorgungskasse einzuzahlen hatten, fällt künftig weg. In den tarifgebundenen Verlagen wird dieser Betrag aber aufgrund der Höhe der Tarifeinkommen in jedem Fall überschritten. Alle Tarifvertragsparteien haben ihre Bereitschaft erklärt, für die neuen Tarifverträge beim Bundesarbeitsministerium die Allgemeinverbindlichkeit zu beantragen. Damit würden die Verträge – wie bereits bisher – in allen Verlagen gelten. Über die genauen Auswirkungen der Umstellung wird die IG Medien in den nächsten Monaten noch ausführlich berichten. Auch das Presseversorgungswerk hat zugesagt, im Herbst alle Versicherten anzuschreiben und über die individuellen Folgen zu informieren.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Der Wahlkampf im Fernsehen

Gerade im Vorfeld von Landtags- oder Bundestagswahlen ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) Zielscheibe für Kritik. Egal in welcher Form ARD und ZDF über Parteien und die Spitzenkandidat*innen berichten, irgendwie ist es immer falsch. Ein Dilemma, wie sich auch im Vorfeld der bevorstehenden Wahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin exemplarisch zeigt.
mehr »

Filmförderung in der Sackgasse

Die Töpfe des DFFF 1 & 2 sowie des GMPF sind bereits vier Monate vor Jahresende ausgeschöpft. Das zeigt die enorme Nachfrage und das Wachstumspotenzial des Filmstandorts Deutschland. Deutsche Studios und Drehorte, Crews und Kreative, Produktionsunternehmen und Dienstleister sind gefragt – und stärken damit die gesamte filmwirtschaftliche Wertschöpfungskette bis hin zu den Kinos. 
mehr »

No SLAPP Handbuch: Presserecht

Eine SLAPP-Klage können Sie kaum verhindern. Das Risiko läßt sich aber mindern, wenn Sie alle Regeln des Äußerungsrechts beachten, also „presserechtsfest“ Ihre berechtigte Kritik am potenziellen SLAPP-Kläger äußern. Dazu mehr in Kapitel 2 des No-SLAPP-Handbuchs.
mehr »

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »