Neuregelung der Altersversorgung seit dem 1. Januar 1999

Trotz Steuer unterm Strich nicht schlechter

Tarifinformation der IG Medien für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen und Zeitschriften . Die neuen Tarifverträge über die Altersversorgung für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen bzw. Zeitschriften haben seit 1. Januar 1999 zu einer teilweisen Umstellung bei der Zahlung der Arbeitgeberbeiträge geführt. Den bisherigen Beitrag von 2,5% zur Versorgungskasse zahlen die Verleger seitdem in eine zusätzliche Lebensversicherung beim Versorgungswerk. Diese Zahlung ist für die Redakteurinnen und Redakteure steuer- und zum Teil auch sozialversicherungspflichtig – wie seit Jahr und Tag die anderen 2,5%, die der Verlag schon immer an das Versorgungswerk zahlt. Die Neuregelung hat deshalb zur Folge, daß die Nettogehälter je nach Einkommen und Steuerklasse um 50 bis ca. 100 Mark niedriger liegen können als gewohnt.Glück im Unglück: Unter dem Strich entsteht den Redakteurinnen und Redakteuren kein Verlust aus der neuen Regelung. Die bisherigen Zahlungen in die Versorgungskasse waren zwar steuerfrei, dafür mußte die Leistung aus der Versorgungskasse am Ende des Berufslebens in vollem Umfang versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung). Nun ist es umgekehrt: Die Steuer ist auf die Beiträge zu zahlen (vorgelagerte Besteuerung). Dafür ist die Kapitalleistung aus der neuen Lebensversicherung beim Presseversorgungswerk steuerfrei, wenn sie mindestens auf zwölf Jahre angelegt ist. Wurde eine Rentenleistung vereinbart, ist in jedem Fall nur der sogenannte Ertragsanteil zu versteuern. Die aktuelle Steuerlast läßt sich auch mindern: Wer es noch nicht getan hat, sollte mit dem Verlag über die Möglichkeiten der Pauschalversteuerung reden. Bis zu 3408 Mark an Beiträgen können jährlich mit dem reduzierten Satz von 20 Prozent versteuert werden.

Unabhängig von den steuerlichen Fragen können sich die Redakteurinnen und Redakteure über eine verbesserte Gewinnbeteiligung freuen. Während bis Ende 1998 in der Versorgungskasse keine Gewinnbeteiligung bestand, werden die neuen Versicherungen von Anfang an voll an den Ueberschüssen der Presseversorgung beteiligt. Und auch die bisher erworbenen Ansprüche an die alte Versorgungskasse, die selbstverständlich bestehen bleiben, werden ab 1999 durch Gewinnanteile aufgestockt.

Detailliert erläutert wurde die Neuregelung bereits in „M“ 12/98 (S.16ff). Der Artikel mit der Überschrift „Der Teufel steckt – wie immer – im Detail“ ist auch im Internet zu lesen (www.igmedien.de).

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