Die EU-Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen steht am 14. April im EU-Parlament zur Abstimmung. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di appelliert an die Verantwortlichen, die Zustimmung zu verweigern. „Das Inkrafttreten der Richtlinie würde de facto zu einer Einschränkung von Presse- und Informationsfreiheit auf europäischer Ebene führen. Journalistinnen und Journalisten hätten ebenso wie Whistleblower massive rechtliche Konsequenzen aus Enthüllungen zu befürchten und wären dadurch in ihrer Arbeit deutlich eingeschränkt“, warnte die Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, Cornelia Haß.Es sei zwar vom Ansatz her sinnvoll, Rechtssicherheit durch die Harmonisierung der Gesetze zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen auf EU-Ebene zu schaffen, anders als die deutsche Rechtssprechung enthalte die Richtlinie in ihrer aktuellen Fassung jedoch keine objektiven Kriterien zur Definition von Geschäftsgeheimnissen. Die Entscheidung darüber, was Geschäftsgeheimnis ist, läge vielmehr bei den Unternehmen selbst. „Damit würde es nicht nur Medienschaffenden und Whistleblowern erschwert, brisante Informationen aus Unternehmen offenzulegen, die subjektive Definition von Geschäftsgeheimnissen lässt auch gravierende negative Auswirkungen auf die Arbeit von Betriebsräten und Arbeitnehmerrechte befürchten“, machte Haß deutlich.
Schon jetzt seien Whistleblower zudem vor strafrechtlicher Verfolgung nicht ausreichend geschützt, wie der Fall des aktuell vor Gericht stehenden Enthüllers der Luxleaks, Antoine Deltour, zeige. „Eine Ausweitung der Definition des Geschäftsgeheimnisses, wie sie die geplante Richtlinie vorsieht, öffnet der Unternehmenswillkür Tür und Tor und schafft einen unsicheren Rechtsraum, in dem die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten, Gewerkschaften und Whistleblowern nach Belieben kriminalisiert werden kann“, so in einer Pressemitteilung Haß.