Bundesregierung will Medien-Kartellrecht aufweichen

Das Bundeskabinett hat grünes Licht für Lockerungen im Kartellrecht für Presseverlage sowie im Rundfunkbereich gegeben. Laut dem Entwurf für eine 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sollen Verlage künftig Kooperationen im verlagswirtschaftlichen Bereich eingehen sowie Rundfunkunternehmen deutlich leichter fusionieren können. ver.di sieht in den Plänen eine Gefahr für Medienvielfalt und Arbeitsplätze.

Wie bereits im Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vom 1. Juli 2016 absehbar war (M berichtete), hat nun das Bundeskabinett wesentliche Neuerungen der Wettbewerbsbestimmungen für den Pressebereich auf den Weg gebracht. Nach § 30 Absatz 2 des Gesetzentwurfes zur 9. GWB-Novelle sollen Verlage die Möglichkeit erhalten, in allen verlagswirtschaftlichen Bereichen – etwa im Anzeigengeschäft, bei Vertrieb, Druck oder Zustellung – zu kooperieren. Lediglich die redaktionelle Ebene soll davon ausgenommen sein. ver.di-Vize Frank Werneke hatte dieses Vorhaben bereits damals als eine Art „Generalklausel“ für Verlage kritisiert, um Kooperationen durchzusetzen, die aller Erfahrung nach häufig in Fusionen oder Übernahmen enden.

Mit dem Kabinettsbeschluss erneuerte Werneke seine Kritik: Schon jetzt sei absehbar, dass vor allem große Medienhäuser ihre Marktmacht nutzen werden, um Kooperationen durchzusetzen. „Dass Kooperationen immer auch dazu dienen, Personalkosten zu senken, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verlagen deutlich zu spüren kommen. Dazu gehört die weitere Auslagerung von Tätigkeiten in tariflose Tochterunternehmen und ein absehbarer weiterer Abbau von Arbeitsplätzen“, so Wernekes Befürchtung.

Darüber soll es nach dem Willen des Kabinetts auch Kartell-Lockerungen im Rundfunkbereich geben, die im Referentenentwurf noch nicht vorgesehen waren. So sollen laut § 38 Absatz 3 des Gesetzentwurfes Fusionen von Rundfunkunternehmen erleichtert werden – durch eine Anhebung der sogenannten Aufgreifschwelle. Das Kartellamt soll Fusionen künftig erst ab einem Umsatz der beteiligten Unternehmen von 62,5 Millionen Euro prüfen. Derzeit liegt der Schwellenwert bei 25 Millionen Euro. Für Werneke sei das die Wiederholung des Sündenfalls aus der vorangegangenen, 8. GWB-Novelle, bei der die Aufgreifschwelle für Pressefusionen ebenfalls auf 62,5 Millionen Euro angehoben wurde. Mit dem Gesetz, so Werneke, würden Pressevielfalt und Meinungsfreiheit nicht gefördert, wohl aber die Bildung von Meinungs- und Medienmonopolen.

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