Der Deutsche Presserat appelliert in seiner Sitzung am 3. März an die Bundesministerin der Justiz, ihren Referentenentwurf zur Änderung der Regelungen für Strafermittlungsmaßnahmen zu überarbeiten. Der dort behandelte §160a der Strafprozessordnung muss umfassender als bislang Journalisten vor Ermittlungsmaßnahmen schützen. Die Plenumsmitglieder unterstreichen das Anliegen der Medienverbände, die Journalisten in den Personenkreis der geschützten Berufsgeheimnisträger aufzunehmen.
Der aktuelle Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass der Kreis der dort erfassten Berufsgeheimnisträger auf Rechtsanwälte ausgeweitet werden soll. Ermittlungsmaßnahmen gegen Berufsgeheimnisträger sind danach im Umfang ihres Zeugnisverweigerungsrechtes unzulässig. Dahingegen bleiben Ermittlungsmaßnahmen gegen Journalisten zulässig, wenn das Strafverfolgungsinteresse gegenüber dem Informantenschutz überwiegt. Der Presserat begrüßt die geplante Erweiterung des Personenkreises auf Rechtsanwälte, fordert aber gleichzeitig, dass zukünftig auch Journalisten von dem umfassenden Schutz profitieren sollten.
Es reiche nicht aus, im Umfang ihres Zeugnisverweigerungsrechts zu verbieten, die Wohnräume von Journalisten zu überwachen oder deren Papiere zu beschlagnahmen, wenn andere Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Kommunikation möglich blieben. Diese Situation führt aus Sicht des Presserats dazu, dass der Informantenschutz nicht gewährleistet werden kann. Die vertrauliche Kommunikation zwischen Informanten und Medien ist bedeutender Bestandteil der journalistischen Arbeit, die von der Pressefreiheit geschützt wird. „Die Presse erfüllt in der Demokratie die wichtige Aufgabe, Missstände an die Öffentlichkeit zu bringen. Die Einschränkung der Recherchefreiheit ist eine potentielle Gefahr für die Demokratie“, sagt Bernd Hilder, Sprecher des Deutschen Presserats.