Anschlag auf die Grundrechte

Das Speichern der Kommunikationsdaten aller und zwar ohne Anlass, jeder Zeit, wenn auch zeitlich begrenzt – eine Totalüberwachung! Das bietet die Bundesregierung dem Parlament völlig ungeniert kurz vor der Sommerpause im Jahr 2015 als neues Gesetz zur Abstimmung an.


Offensichtlicher kann ein Anschlag auf die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eigentlich nicht sein! Zudem hatten die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichthofes der Vorratsdatenspeicherung eine klare Absage erteilt. Weder im Rahmen der Evaluierung der Europäischen Kommission noch während der Verfahren vor den höchsten Europäischen Gerichten konnten Beispiele für einen effektiven Nutzen bei der Verfolgung schwerer Straftatenvorgelegt werden. Auch insgesamt blieb man den Nachweis für die Notwendigkeit dieses Überwachungswerkzeugs schuldig.

In einem Rechtsstaat haben diese flächendeckenden Speichermethoden nichts zu suchen! Zumal es sich doch gleichzeitig um einen massiven Eingriff in die Pressefreiheit handelt. Die Datensammelwut des Staates macht auch vor Journalistinnen und Journalisten nicht halt. Eine Verwertung der erfassten Daten von sogenannten Berufsgeheimnisträgern soll zwar nicht ohne weiteres stattfinden. Unklar ist jedoch, wie das funktionieren soll. Betroffene sollen vor dem Abruf der Daten benachrichtigt werden, heißt es. Betrifft das Journalisten, müssten sie sich als solche zu erkennen geben! Für ver.di-Vize Frank Werneke, „ein inakzeptabler Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Arbeit der Medien“. Denn „Medienschaffende, die sich outen müssen, gefährden damit auch immer ihre Quellen.“ Nicht hinzunehmen seien auch die Regierungspläne zur sogenannten Datenhehlerei, die Journalisten kriminalisiere. Das Beschaffen und Zusammenstellen von Informationen und Daten aus diversen und zu schützenden Quellen gehöre unabdingbar zur journalistischen Recherche. „Sorgfältige journalistische Arbeit ist keine Straftat, das muss im Gesetz deutlich werden“, fordert Werneke.

Sollte das Parlament dieses Vorhaben in einer nicht nachvollziehbaren und unbegründeten Hast in den nächsten Tagen durchwinken, bliebe nur zu hoffen, so Frank Werneke, „dass dieser Spuk ein schnelles Ende vor dem Bundesverfassungsgericht nimmt“.

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