Wegen des Umgangs des Bundespresseamts und der Polizei mit akkreditierten Journalist_innen beim G-20-Gipfel in Hamburg hat die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff brieflich um Aufklärung der Vorgänge gebeten. Verantwortliche müssten zur Rechenschaft gezogen werden. Mit weiteren Schreiben an den Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA) Holger Münch und den Chef des Bundespresseamtes Steffen Seibert wird die Rolle der Bundesbehörden hinterfragt.
Während des G20-Gipfels in Hamburg hatten sich mehrere Mitglieder an die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di als ihre berufs- und tarifpolitische Interessenvertretung gewandt, denen die Akkreditierung durch das Bundespresseamt entweder entzogen wurde oder die gar keine bekommen haben. Darüber hinaus hatten Mitglieder von Listen berichtet, die Einsatzkräfte am Medienzentrum des G20 mit den Namen auf den Akkreditierungen abglichen. Darauf nimmt die dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß in dem Schreiben an die Bundesdatenschutzbeauftragte Bezug: „Das Vorgehen des Bundespresseamts und der Polizei am Medienzentrum ist aus mehreren Gründen skandalös und rechtswidrig. Dass Listen in mehrfacher Ausführung kursierten und offen einsehbar waren, auf denen die Namen von Journalistinnen und Journalisten standen, denen die Akkreditierung entzogen wurde, verstößt gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Es handelt sich zudem um Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz, weil Daten auf diesen Listen unbefugt erhoben, weitergegeben und angenommen wurden. Das wiegt umso schwerer, als wir seit Jahren mit Vertretern der Innenministerkonferenz kritisch über das Thema Akkreditierungen und Datenschutz diskutieren. Uns wurde von Seiten der Behörden immer versichert, personenbezogene Daten würden weder gespeichert noch weitergegeben. Beides ist hier und in anderen Fällen jedoch erfolgt. Eine gesetzliche Grundlage dafür ist nicht erkennbar. Mit Blick auf den gesamten Vorgang und dem letztlichen Entzug der Akkreditierungen wurde die Verhältnismäßigkeit auch mit Blick auf die grundgesetzlich geschützte Presse- und Meinungsfreiheit nicht gewahrt.“ Laut einer aktuellen Pressemitteilung verlangt die dju-Bundesgeschäftsführerin „eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge, darunter auch der Frage, welche Rolle möglicherweise das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie ausländische Behörden bei der Erstellung der Listen gespielt haben“. Die Betroffenen müssten umfassend informiert und die erhobenen Daten vernichtet werden. „Dies zu verfolgen und zu kontrollieren obliegt der Bundesdatenschutzbeauftragten ebenso wie die Einleitung geeigneter Maßnahmen gegen die für die Vorgänge Verantwortlichen“, so Haß.
Die dju in ver.di hat darüber hinaus bereits für mehrere Journalistinnen und Journalisten, denen die Akkreditierung entzogen wurde, beim BKA und beim Bundespresseamt formell Widerspruch eingelegt und angekündigt, den Vorgang vor das Verwaltungsgericht zu bringen.
Die Briefe an Bundeskriminalamts-Präsident Münch hier und an Bundespresseamtschef Seibert hier im Wortlaut.