Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

Verfassungsgerichtshöfe weisen Unternehmensklagen ab

Die Verfassungsklagen von zwei Unternehmen in Bayern und in Rheinland-Pfalz gegen den neuen Rundfunkbeitrag hatten keinen Erfolg. Übereinstimmend erklärten die höchsten Landesgerichte den neuen Beitrag für rechtmäßig. In Bayern hatte eine Straßenbaufirma aus Montabaur geklagt und in Rheinland-Pfalz die Drogeriemarktkette Rossmann. Sie sahen sich durch die neue Abgabe als benachteiligt an.


Die seit 2013 erhobenen Beiträge zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seien mit der rheinland-pfälzischen Verfassung vereinbar, urteilten die Richter. Sie sehen die Grundrechte des Unternehmens nicht verletzt.
Die Unterschiede bei der Abgabenlast von Privatpersonen auf der einen und Unternehmen auf der anderen Seite beruhten auf vernünftigen, einleuchtenden Gründen, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Lars Brocker. Es sei auch nichts dagegen einzuwenden, dass Unternehmen je nach Zahl der Betriebsstätten und Zahl der Mitarbeiter typisiert würden und nicht jeder Fall einzeln betrachtet werde. „Jede gesetzliche Regelung muss generalisieren“, so Brocker. Damit in einigen Fällen unvermeidlich verbundene Härten allein verstießen nicht schon gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Maßgeblich für die Berechnung des Rundfunkbeitrags bei Unternehmen seien die Zahlen der Standorte und der dort beschäftigten Mitarbeiter sowie die Größe des Fuhrparks. Ob Rundfunkgeräte beispielsweise in den Fahrzeugen verwendet würden, sei nicht entscheidend.
Die Firma aus Montabaur hatte vor allem moniert, dass Unternehmen mit vielen Betriebsstätten oder einem großen Fuhrpark mehr bezahlen müssen als bisher. Bei rund 200 Mitarbeitern und etwa 130 Fahrzeugen führe dies in ihrem Fall zu einem „exorbitanten Unterschied“ bei der Beitragsbelastung, argumentierte der Anwalt des Unternehmens.
Die Rundfunkbeiträge seien verhältnismäßig. Sie beliefen sich auf einen nur geringen Prozentsatz der Personal- und Betriebskosten, urteilte dagegen der VGH.
Die Abweisung der Klage eines Ingolstädter Anwalts und der Drogeriemarktkette Rossmann vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof erfolgte mit der gleichen Argumentation wie in Rheinland-Pfalz. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags sei verfassungsgemäß, verletze kein Grundrecht und sei auch keine Steuer.
Auch Rossmann hatte sich unter anderem auf eine Verletzung des Gleichheitsgebots fokussiert, weil nunmehr Unternehmen mit vielen Filialen deutlich mehr zahlen müssten, als Betriebe mit nur einem Standort, obwohl die Mitarbeiterzahl gleich sei. Das Unternehmen gibt an, es müsse statt vorher ca. 40.000 Euro Rundfunkgebühr pro Jahr jetzt ca. 200.000 Euro Rundfunkbeitrag jährlich zahlen. Die Rossmann GmbH betreibt einer Pressemitteilung zufolge in Deutschland 1.754 Märkte und beschäftigt ca. 26.000 Mitarbeiter. Dass die Rossmann GmbH derart hohe Rundfunkabgaben entrichten müsse, ohne aus dem staatlichen Angebot nennenswerten Nutzen zu ziehen, „sprenge jede vernünftige Dimension“, hieß es in der Klageschrift. Rossmann kündigte an, womöglich bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

DGB Bayern will einen starken ÖRR

Der DGB Bayern und seine Mitgliedsgewerkschaften haben im Rahmen eines Austauschs mit der Intendantin des Bayerischen Rundfunks, Katja Wildermuth, die Bedeutung eines starken öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in Bayern betont. Angesichts wachsender Kritik an den Strukturen und der Berichterstattung des ÖRR erkennt der DGB Bayern die Notwendigkeit umfassender Reformen, warnt aber vor Kürzungen beim Rundfunkbeitrag.
mehr »

Brandenburg bleibt ausreichend informiert

Am 22. September wählen die Bürger*innen Brandenburgs für fünf Jahre den neuen Landtag. Rund 2,1 Millionen Wahlberechtigte sind zwischen der Uckermark im Norden und der Lausitz im Süden zur Wahl aufgerufen. Regionale politische Information beziehen die Bürger*innen aus einem schrumpfenden Zeitungsangebot, der öffentlich-rechtlichen Zweiländeranstalt Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) sowie einem guten Dutzend kleiner privater TV-Sender.
mehr »

Rundfunkräte gehen auf Sendung

Von den Rundfunkräten der neun ARD-Landesrundfunkanstalten gibt es inzwischen bei sechs Gremien eine Livestream-Übertragung ihrer Sitzungen. Dabei handelt es sich um die Rundfunkräte vom BR, RBB, SWR, NDR, HR und dem SR, wie Nachfragen bei den ARD-Aufsichtsorganen ergeben haben. Ein Fortschritt in Sachen Transparenz. Schließlich berät das Gremium über alle grundsätzlichen Fragen zu Angeboten, Struktur und Finanzen der Sender.
mehr »

Medienlandschaften in Thüringen

Am 1. September steht die Landtagswahl in Thüringen an. Rund 1,66 Millionen Bürger*innen stimmen ab. Über politische Inhalte, Wahlkampfthemen und Regionales können sie sich vor allem in Radio und Fernsehen oder in den Zeitungen der Funke Mediengruppe informieren. Im Zuge von Digitalisierung und veränderten Nutzungsgewohnheiten ist jedoch die Vielfalt des lokalen Medienangebots im Freistaat rückläufig.
mehr »