BAG stärkt Rechte von Festen-Freien

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Auch fest-freie Beschäftigte haben einen Anspruch auf Auskünfte nach dem Entgelttransparenzgesetz, entschied am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil. Für ver.di: „Ein wichtiger Erfolg für die Stärkung der Rechte von arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeitenden.“ Mit Blick auf das Europarecht sei der Beschäftigtenbegriff weiter auszulegen als in Deutschland, hieß es bei der Urteilsverkündung in Erfurt. Geklagt hatte die ZDF-Journalistin Birte Meier. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte ihren Auskunftsanspruch zuvor verneint.

Zwar sei die Entscheidung des BAG (8 AZR 145/19) begrüßenswert, bleibe jedoch nur ein Teilerfolg, schränkte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz ein. Das gelte sowohl für die noch immer fehlende Entgeltgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern als auch für die Gleichberechtigung zwischen arbeitnehmerähnlichen Freien und Festangestellten.

So hätten feste-freie Mitarbeitende anders als die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb keine wirksame Interessenvertretung. „Hier stellen wir ein erhebliches Demokratiedefizit fest, besonders in Bereichen, wie etwa dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wo die Zahl der arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten stetig zunimmt. Das ist nicht akzeptabel“, kritisierte Schmitz. ver.di fordere deshalb eine dringende Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes.

Das Entgelttransparenzgesetz ist seit Mitte 2017 in Kraft ist. Es soll helfen, die Lohnlücke, die zwischen Frauen und Männern in Deutschland noch immer besteht, zu verkleinern. Die Gruppe der arbeitnehmerähnlich Beschäftigten wurde in dem Gesetz nicht explizit genannt. Mit dem Urteil wird nun klargestellt, dass das Gesetz auch auf diese Gruppe anzuwenden ist. Auch „das Europarecht kennt die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitnehmerähnlichen nicht“, sagte Prof. Dr. Nora Markard, Vorstandsmitglied bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF),  die das Verfahren koordinierte.

Zu arbeitnehmerähnlich Beschäftigten gehören in Deutschland nach Angaben von Arbeitsrechtlern unter anderem häufig Journalist*innen, Informatiker*innen, Jurist*innen, Architekt*innen sowie eine Reihe von Dienstleistern.

Die ZDF-Redakteurin hatte das ZDF 2015 verklagt, nachdem sie herausfand, dass sie schlechter bezahlt wird als ihre männlichen Kollegen, obwohl diese als Feste-Freie dem gleichen Tarifvertrag unterliegen wie sie. Faktoren wie Berufserfahrung, Betriebszugehörigkeit oder Ausbildung haben diese Unterschiede nicht erklären können. Von Anbeginn des Klageweges, den Birte Meier beschritt, sei sie vom ZDF unter Druck gesetzt worden, heißt es beim GFF.

Zudem bestätige dieser Fall: „Frauen, die für ihr Grundrecht auf gleiche Bezahlung kämpfen, zahlen am Ende einen hohen persönlichen Preis. Nach 13 Jahren soll die preisgekrönte Klägerin die Berliner Frontal21-Redaktion verlassen. Sie wird ab Juli der Mainzer Abteilung Info, Gesellschaft und Leben zugeordnet. Ihre Position bei Frontal21 wurde mit einem männlichen Redakteur besetzt.“

Das Bundesarbeitsgericht hat das Verfahren an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.

https://mmm.verdi.de/recht/zdf-reporterin-scheitert-mit-klage-38345

https://mmm.verdi.de/tarife-und-honorare/zdf-reporterin-klagt-gegen-ungleiche-bezahlung-36519

 

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