BAG stärkt Rechte von Festen-Freien

Foto: fotolia

Auch fest-freie Beschäftigte haben einen Anspruch auf Auskünfte nach dem Entgelttransparenzgesetz, entschied am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil. Für ver.di: „Ein wichtiger Erfolg für die Stärkung der Rechte von arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeitenden.“ Mit Blick auf das Europarecht sei der Beschäftigtenbegriff weiter auszulegen als in Deutschland, hieß es bei der Urteilsverkündung in Erfurt. Geklagt hatte die ZDF-Journalistin Birte Meier. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte ihren Auskunftsanspruch zuvor verneint.

Zwar sei die Entscheidung des BAG (8 AZR 145/19) begrüßenswert, bleibe jedoch nur ein Teilerfolg, schränkte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz ein. Das gelte sowohl für die noch immer fehlende Entgeltgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern als auch für die Gleichberechtigung zwischen arbeitnehmerähnlichen Freien und Festangestellten.

So hätten feste-freie Mitarbeitende anders als die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb keine wirksame Interessenvertretung. „Hier stellen wir ein erhebliches Demokratiedefizit fest, besonders in Bereichen, wie etwa dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wo die Zahl der arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten stetig zunimmt. Das ist nicht akzeptabel“, kritisierte Schmitz. ver.di fordere deshalb eine dringende Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes.

Das Entgelttransparenzgesetz ist seit Mitte 2017 in Kraft ist. Es soll helfen, die Lohnlücke, die zwischen Frauen und Männern in Deutschland noch immer besteht, zu verkleinern. Die Gruppe der arbeitnehmerähnlich Beschäftigten wurde in dem Gesetz nicht explizit genannt. Mit dem Urteil wird nun klargestellt, dass das Gesetz auch auf diese Gruppe anzuwenden ist. Auch „das Europarecht kennt die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitnehmerähnlichen nicht“, sagte Prof. Dr. Nora Markard, Vorstandsmitglied bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF),  die das Verfahren koordinierte.

Zu arbeitnehmerähnlich Beschäftigten gehören in Deutschland nach Angaben von Arbeitsrechtlern unter anderem häufig Journalist*innen, Informatiker*innen, Jurist*innen, Architekt*innen sowie eine Reihe von Dienstleistern.

Die ZDF-Redakteurin hatte das ZDF 2015 verklagt, nachdem sie herausfand, dass sie schlechter bezahlt wird als ihre männlichen Kollegen, obwohl diese als Feste-Freie dem gleichen Tarifvertrag unterliegen wie sie. Faktoren wie Berufserfahrung, Betriebszugehörigkeit oder Ausbildung haben diese Unterschiede nicht erklären können. Von Anbeginn des Klageweges, den Birte Meier beschritt, sei sie vom ZDF unter Druck gesetzt worden, heißt es beim GFF.

Zudem bestätige dieser Fall: „Frauen, die für ihr Grundrecht auf gleiche Bezahlung kämpfen, zahlen am Ende einen hohen persönlichen Preis. Nach 13 Jahren soll die preisgekrönte Klägerin die Berliner Frontal21-Redaktion verlassen. Sie wird ab Juli der Mainzer Abteilung Info, Gesellschaft und Leben zugeordnet. Ihre Position bei Frontal21 wurde mit einem männlichen Redakteur besetzt.“

Das Bundesarbeitsgericht hat das Verfahren an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.

https://mmm.verdi.de/recht/zdf-reporterin-scheitert-mit-klage-38345

https://mmm.verdi.de/tarife-und-honorare/zdf-reporterin-klagt-gegen-ungleiche-bezahlung-36519

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Journalistinnen vor Online-Hass schützen

Zum Internationalen Frauentag warnt die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di vor zunehmender digitaler Gewalt gegen Journalistinnen. Die Gewerkschaft fordert verbindliche Schutzstandards für Medienschaffende und mehr Verantwortung der Medienhäuser beim Schutz ihrer Beschäftigten.
mehr »

DuMont schluckt die Kölnische Rundschau

80 Jahre sind eigentlich  Anlass für eine große Geburtstagsfeier. Am 19. März 1946 erschien die erste Ausgabe der Kölnischen Rundschau (KR). Es gäbe also einen guten Grund, den Tag in diesem Jahr zu feiern. Daraus wird nun nichts. Denn der Heinen-Verlag schließt die Redaktion der Kölnischen Rundschau.
mehr »

RBB: Zweifel bei „Zusammenarbeit“

„Neue Zusammenarbeit“ – so heißt beim RBB das aktuell größte Umbauprojekt. Es soll die Rahmenbedingungen für die journalistische Arbeit verbessern. Dazu gehört eine Umstrukturierung und Verkleinerung der zweiten Führungsebene, der unterhalb des Direktoriums. Vorgesehen sind nur noch acht statt bisher zwölf Positionen. Sie wurden öffentlich ausgeschrieben und sollen bis Anfang April besetzt werden. Doch vom RBB-Personalrat kommt Kritik.
mehr »

Pro Quote: Gefährdet durch Förderstopp

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat nach neun Jahren Förderung einen umfangreichen Antrag von ProQuote Medien zur Beobachtung und Analyse des Geschlechter-Backlashes innerhalb der deutschen Medienlandschaft abgelehnt. Das gefährdet laut Aussage des Vereins dessen Arbeit massiv.
mehr »