Lohngleichheit eine erneute Abfuhr erteilt

Foto: fotolia

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 5. Februar zur Lohngleichheit von Frauen und Männern geurteilt. Der Spruch stieß umgehend auf scharfe Kritik. Die Klage von Birte Meier, fest-freie Reporterin beim ZDF-Magazin Frontal 21, wurde abgewiesen. Sie wollte offiziell Auskunft über die Bezahlung ihrer Kollegen erlangen, um im zweiten Schritt eine Anpassung ihres Entgelts zu erstreiten.

Das Gericht begründete die Zurückweisung damit, dass der Vortrag der Klägerin – insgesamt soll die Akte in dem komplexen Fall 3000 Seiten umfassen – nicht ausreichend gewesen sei, eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts nachzuweisen. Als Arbeitnehmer-Ähnliche habe Meier auch keinen Anspruch auf Gehaltstransparenz.

Meiers Anwältin Chris Ambrosi bezeichnete den Richterspruch sofort als „krasses Fehlurteil“. Wie sollten Frauen jemals eine Ungleichbehandlung beweisen, wenn sie als Fest-Freie nicht einmal rein informative Entgelttransparenz durchsetzen könnten, fragt die Juristin. Entgelttransparenz sei so, wie es jetzt geregelt sei, „ein Prinzip ohne Praxis“, kritisiert Nora Markard von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Es lege „Frauen unüberwindbare Hürden bei der Durchsetzung der Gleichbehandlung in den Weg“. „Wir sind überzeugt davon, dass der Arbeitnehmerbegriff europarechtlich weiter ausgelegt ist als beim deutschen Gesetzgeber“, ergänzte Nina Tesenfitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Birte Meier in ihrer Klage unterstützte.

Die seit zehn Jahren für Fontal 21 arbeitende und mit dem Deutschen Wirtschaftsfilmpreis ausgezeichnete Journalistin war 2016 vor Gericht gezogen, als sie zu der Auffassung gelangt war, dass sie bei gleicher Arbeitsleistung erheblich weniger verdient als ihre männlichen Kollegen. Diese hätten zudem zum Teil weniger Berufserfahrung und seien kürzere Zeit beim ZDF beschäftigt, argumentiert sie.

Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage 2017 in erster Instanz ab, weil es keine Voraussetzungen für eine Lohndiskriminierung gegeben sah. Zur Begründung hieß es damals, Lohnungleichheit falle unter die Vertragsfreiheit. Die männlichen Kollegen hätten ihr Gehalt womöglich besser verhandelt. „Das nennt man Kapitalismus“, hielt der Richter Meier damals entgegen. Auch eine geforderte Entschädigung von 70.000 Euro wies das Arbeitsgericht zurück. Die männlichen Kollegen, auf die sich Meier beziehe, seien im Gegensatz zu ihr fest angestellt.

Im jetzigen Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht wollte Meier zusätzlich Auskunft über die Gehälter ihrer männlichen Kollegen nach dem seit Juli 2017 geltenden Entgelttransparenzgesetz erstreiten. In Sachen Entgelttransparenz hat das Landesarbeitsgericht zumindest Revision zugelassen. In der Diskriminierungsklage ist das nicht der Fall. Hier stünde Meier nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht offen.

Als wichtiges Signal für alle Medienfrauen bezeichnete der Verein ProQuote Medien die Klage der ZDF-Journalistin. Dass der Gender Pay Gap in der Kultur- und Medienbranche 24 Prozent betrage, sei eine wissenschaftlich belegte Tatsache, betonte die Vorsitzende Maren Weber. „Der Verdienst von Birte Meier ist es, mit ihrer Entschlossenheit ein breites öffentliches Bewusstsein für diese Ungerechtigkeit geschaffen zu haben. Wir hoffen, dass dies anderen Frauen Mut macht und wir so gemeinsam den dringend benötigten Kulturwandel in der Medienbranche vorantreiben können.“

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

BVerfG stärkt Rundfunkfreiheit

Eine Hausdurchsuchung im Jahr 2022 bei einem Redakteur des freien Radios Radio Dreyeckland in Freiburg verstieß gegen die Pressefreiheit und war verfassungswidrig, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Damit kippt das höchste Gericht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart.
mehr »

Aktivrente: Keine Option für Freie

Ein Bestandteil des derzeit kontrovers diskutierten “Rentenpakts” ist die sogenannte Aktivrente. Wer trotz Ruhestand weiter erwerbstätig ist, bekommt einen Steuerbonus. Doch das geplante Gesetz enthält eine Schieflage: Freie Journalisten oder Autorinnen sind wie andere Selbstständige von der Regelung ausgenommen.
mehr »

dju fordert Schutz für Medienschaffende

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert nach dem erschreckend milden Urteil im Verfahren zum Angriff auf Journalist*innen in Dresden-Laubegast staatlich garantierten Schutz für Medienschaffende. Über zehn Männer hatten im Februar 2022 in Dresden-Laubegast am Rande einer Demonstration im verschwörungsideologischen Milieu sechs Journalist*innen und ihren Begleitschutz angegriffen.
mehr »

KI darf keine Fakenews verbreiten

Die dju in ver.di begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, das dem Verein Campact im Verfahren gegen den Betreiber der Plattform x.com und dessen Künstliche Intelligenz „Grok“ Recht gegeben hat. Das Gericht verpflichtete das Unternehmen xAI dafür Sorge zu tragen, dass die KI nicht länger die unzutreffende Behauptung verbreitet, Campact werde aus Steuermitteln finanziert. Das Gericht sah hierin offenbar eine unwahre Tatsachenbehauptung – und ordnete bereits vor dem Hauptverfahren an, deren weitere Verbreitung zu unterbinden.
mehr »