Bravo, Renate Künast!

Foto: Nora Erdmann

Meinung

Bravo, Bundesverfassungsgericht! Nun ist rechtssicher, dass „Pädophilen Trulla“, „Drecksau“ und „gehirnamputiert“ keine zulässigen Meinungsäußerungen, sondern Schmähungen sind, die die Adressatin nicht klaglos aushalten muss. Klar ist auch, dass Plattformen, über die solche Hasstiraden verbreitet werden, mit in der Verantwortung stehen. Und dass es auch im digitalen öffentlichen Diskurs Grenzen gibt. Ende gut?

Da wurde überfällig etwas richtiggestellt, was seit 2019 Gerichte und Öffentlichkeit beschäftigte. Soweit, so gut. Doch dass es dafür des Ganges nach Karlsruhe überhaupt bedurfte, ist der eigentliche Skandal. Dass Vorinstanzen es – für eine in der Öffentlichkeit stehende Politikerin zumal – als „hinnehmbar“ sahen, Schmähungen und Hass aus dem Netz zu ertragen und dass der Aufschrei aus der Zivilgesellschaft relativ verhalten blieb.

Gleichgültigkeit und Fatalismus sprachen daraus ebenso wie unzureichendes Rechtsempfinden. Dabei sagt ja schon der gesunde Menschenverstand: Übelste Beschimpfungen werden nicht legitimer, wenn sie nicht Auge um Auge vorgebracht werden, sondern nur des berühmten Klicks bedürfen. Ein sogenannter „Sachbezug“ zu früheren eigenen Äußerungen setzt Gebote zu Sachlichkeit und den Anstand nicht außer Kraft. Persönlichkeitsrechte und Menschenwürde von Politikerinnen sind nicht antastbarer ist als die von Monika Mustermann oder Otto Normalverbraucher. Beleidigung und Herabsetzung zählen nicht unterschiedlich nach den Medien, wo sie getan werden.

All das haben die Karlsruher Richter*innen jetzt auch juristisch wieder geradegerückt. Die Ohrfeige an die Kollegen der Instanzgerichte eingeschlossen, sie hätten nicht ausreichend abgewogen. Da sie die angegriffenen Facebook-Kommentare zwar als ehrenrührige Herabsetzungen einstuften, sich aber insgesamt nicht schützend vor die Klägerin gestellt hätten, sei die in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.

Das Bundesverfassungsgericht setzt damit die, die Hass digital verbreiten, eindeutig ins Unrecht. Sie müssen mit Strafverfolgung rechnen. Das bleibt schwierig genug, doch es hilft ­ – nicht nur moralisch – vielleicht auch jenen Bürgermeistern und Lokalpolitikerinnen, die einen gegen sie gerichteten Shitstorm zuletzt kaum oder nicht mehr ertrugen. Schließlich: Das Recht auf freie Meinungsäußerung, das hier von den Vorinstanzen weit über Gebühr strapaziert wurde, ist neuerlich geschärft. Der Spruch hat weitere Auswirkungen auf Facebook und Co. und dürfte bis in die EU ausstrahlen. Gegen Hate Speech ist noch längst nicht alles gesagt, geschweige getan.

Doch Renate Künasts Ziel, dass „das Recht im digitalen Zeitalter ankommt“, Hartnäckigkeit und Stehvermögen haben sich gerade ausgezahlt. Bravo, Renate Künast!

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