Vergeblich verklagt:  IRT verliert Prozess

Kein Schadenersatz für das Institut für Rundfunktechnik (IRT), das derzeit abgewickelt wird. Foto: Bayerischer Rundfunk

Ein trauriger Fall vor Gericht und ein weiteres Desaster für die ohnehin gebeutelte ARD: Klaus Ott beschreibt in der „Süddeutschen Zeitung“, wie das Institut für Rundfunktechnik (IRT), eine Tochterfirma der neun ARD-Anstalten, des ZDF, von Deutschlandradio, der Deutsche Welle sowie des Österreichischen und Schweizer Rundfunks, sich Millionen entgehen lässt und den Prozess darum verliert. Es ging um die Vermarktung von Patentrechten in Höhe von fast 227 Millionen Euro und inklusive der geltend gemachten Zinsen letztlich um 317 Millionen Euro.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem 68-seitigen Urteil eine Berufung des IRT gegen ein vorhergehendes Gerichtsurteil zurückgewiesen. Das einstige Vorzeige-Institut habe bei Gericht auf Schadenersatz in Höhe von 276,9 Millionen Euro plus 40 Millionen Euro Zinsen geklagt. Die Summe sollte das italienische Unternehmen Sisvel zahlen. Es soll bei der Vermarktung des so genannten MPEG-Verfahrens das IRT kräftig hintergangen haben. Das Urteil, so Ott, lese sich so, als habe das IRT versagt. „Ein Kaufmann, gemeint ist das IRT, müsse selbst für seine ´eigenen Interessen einstehen´“.

Das MPEG-Verfahren führte bei der Verbreitung digitaler Musik zu Erlösen in Milliardenhöhe. Beim Institut, einem der drei Patentinhaber, habe man offenbar verkannt, welches Juwel man besaß. Dort waren nur 13,75 Millionen Euro angekommen. Das große Geschäft machten nicht die Öffentlich-Rechtlichen mit ihrem IRT, sondern andere, beschreibt Ott in der „Süddeutschen Zeitung“. 

Das IRT hat seinen Betrieb vor anderthalb Jahren eingestellt und wird derzeit abgewickelt. Ott beschreibt, wieviel Geld die ARD bei einer besseren Vermarktung ins Programm hätte stecken können. Zumal die Träger in den vergangenen Jahrzehnten mehrere hundert Millionen Euro in das 1956 gegründete Institut gesteckt hatten.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ver.di übt Kritik an ZDF-Intendant

Der Vorgang der Ausladung der Musiker Igor Levit und Danger Dan aus der 100. Ausgabe des Satire-Magazins „Die Anstalt“ (Sendetermin am 21. Juli 2026) wirft große Wellen. Der Auftritt wurde durch eine kurzfristige Entscheidung des ZDF-Intendanten Norbert Himmler verhindert. Daran übt auch der ver.di-Bundesvorstand starke Kritik.
mehr »

Politische Ausladung: ZDF sagt Auftritt ab

Ein neues Lied von Igor Levit und Danger Dan heißt "Keine Angst" und erscheint zum 17. Juli 2026. Es handelt vom möglichen Widerstand gegen eine zunehmende politische und gesellschaftliche Faschisisierung, wie sie weltweit und auch in Deutschland zu beobachten ist. Ein Auftritt der Künstler mit dem Song sollte ebenfalls für die 100. Sendung von "Die Anstalt" aufgezeichnet werden, die am 21. Juli 2026 erscheint. Dann lud das ZDF Danger Dan und Igor Levit kurzfristig aus.
mehr »

RSF: Kritik an Reform der Nachrichtendienste

Die Bundesregierung möchte dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich mehr Befugnisse einräumen, das hat sie am 14. Juli 2026 in einer 700-seitigen Stellungnahme dargelegt. Der Schutz von Journalist*innen und ihren Quellen wird darin systematisch abgebaut, kritisiert Reporter ohne Grenzen (RSF). Und das ist nur ein Kritikpunkt an der Reform, die an anderer Stelle als "unanständig" kritisiert wurde.
mehr »

Österreichs „Standard“ in Deutschland

Kann eine österreichische Tageszeitung im zehnmal größeren deutschen Markt bestehen? Während viele Medienhäuser bei Expansionsversuchen viel Geld investierten und scheiterten, verfolgt der Wiener „Standard“ seit Jahren einen anderen Weg. Die deutsche Website derstandard.de ist weniger Angriff auf etablierte Anbieter als vielmehr ein strategisches Versuchslabor. Dort testet der Verlag Technologien, Geschäftsmodelle und digitale Strategien – mit erstaunlichen Erkenntnissen.
mehr »