Von Künstlicher Intelligenz geschaffene Medieninhalte müssen fair vergütet, als Teil der Fairness gegenüber Nutzer*innen auch klar gekennzeichnet werden und die Prozesse des Zugriffs auf Trainingsdaten der KI müssen transparent gestaltet und menschliche Kreativität geschützt und gefördert werden. Diese Forderungen von 15 Verbänden kreativer Kultur- und Medienschaffender werden von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di unterstützt. Unter dem Motto „KI aber fair“ wird heute dazu ein Positionspapier veröffentlicht.
„Eine Kennzeichnungspflicht für weitgehend durch künstliche Bild-, Video- oder Textgeneratoren erschaffene Medieninhalte ist notwendig. Nur so würde für die Öffentlichkeit erkennbar, dass Künstliches oder Unwahres verbreitet wird, statt einer Berichterstattung durch Journalist*innen und Medienprofis über tatsächliche Ereignisse. Technische Hilfsmittel, können wertvoll sein, ganz sicherlich auch Künstliche Intelligenz. Doch Faktenkontrolle, Überprüfung von Quellen und die Aufbereitung für die Verbreitungswege durch Journalistinnen und Journalisten mit sprachlicher und kreativer Ausdrucksform, das kann auf absehbare Zeit nicht maschinell ersetzt werden“, erklärt die dju-Vorsitzende Tina Groll.
„Die Bemächtigung von KI-Servern, die sich urheberrechtlich geschützte Werke als Trainingsmaterial und Vorlage für die künstlichen Kreationen aneignen, ist für Kunst und Medien schon wirtschaftlich schädlich, eine faire Vergütung für Urheber*innen und Transparenz über die Maschinenlern-Prozesse ist erforderlich. Ebenso den Mediennutzer*innen zu sagen was präsentiert wird, Ergebnisse menschlichen Schaffens oder ein zunehmend gleichwertig erscheinendes Produkt eines komplexen Algorithmus“, fordert Groll weiter.
Das Positionspapier mit dem Aufruf zu einem behutsamen Umgang mit KI in der Kultur- und Kreativwirtschaft.