Als „massiven Angriff“ auf die Pressefreiheit und gegen den gesetzlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat die dju einen AfD-Antrag vom 22. Februar verurteilt, die Berichterstattung im Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) über das Treffen von rechten, identitären und AfD-Vertretern in Potsdam durch die Landesregierung zu unterbinden. Die Landesvorsitzende der dju in ver.di Berlin-Brandenburg, Renate Gensch, nannte den öffentlich-rechtliche Rundfunk „Garant der Demokratie“.
„Die AfD bezichtigt RBB-Kolleg*innen in ihrem Antrag der Lüge und der wahrheitswidrigen Berichterstattung in mehreren Sendungen. Das ist eine bodenlose Unverschämtheit, passt aber zu den üblichen ,Lügenpresse-Parolen‘ der AfD“, erklärte Gensch. Hintergrund sind die Recherchen des Netzwerks correctiv.org über die aufgedeckten Pläne, gezielt Menschen mit Migrationserfahrung vertreiben zu wollen und die anschließende Berichterstattung im RBB.
Rundfunkfreiheit verpflichtet
Der AfD-Antrag „Sogenanntes Potsdamer Geheimtreffen – Rechtsaufsicht muss gegen die wahrheitswidrige Berichterstattung des rbb tätig werden“ wurde vom Landtag mit großer Mehrheit abgelehnt. Gensch erinnerte daran, dass sich öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in Deutschland auf das Grundrecht der Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 Grundgesetz berufen könnten. Rundfunkfreiheit bedeute in erster Linie Pluralität und Staatsferne. Dem Staat sei demnach jeder Einfluss auf die Programme der Rundfunkveranstalter untersagt. Die Rundfunkfreiheit verpflichte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf die Sicherung von Vielfalt sowie auf die Wahrung einer hinreichenden Staatsferne, wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung betont habe.