Die Klage ausländischer Journalistinnen und Journalisten gegen Abhörmaßnahmen des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND) hat am Dienstag eine wichtige Hürde genommen. Das Bundesverfassungsgericht wird die Verfassungsbeschwerde wohl für zulässig erklären. Was zunächst nach einer Formalie klingt, hat große Bedeutung. Denn andernfalls wären große Teile der Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg geblieben.
Offen ist nach dem ersten Tag der Verhandlung jedoch noch, ob und in wieweit der Erste Senat das BND-Gesetz inhaltlich für verfassungswidrig erklären wird. Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie fünf Medienorganisationen, darunter die dju in ver.di, sowie ausländische Journalist*innen haben das BND-Gesetz von 2017 als verfassungswidrig angegriffen, weil der deutsche Geheimdienst Journalist*innen im Ausland aushorchen kann, wenn er sich Erkenntnisse erhofft, die für die Sicherheitslage in Deutschland relevant sind. Fachbegriff ist hier die Ausland-Ausland-Aufklärung. Nicht erlaubt ist dem BND dagegen das Abhören der Kommunikation von Deutschen beziehungsweise von Ausländern in Deutschland. Die Frage, ob dies zuverlässig gefiltert wird, wurde vom Ersten Senat intensiv geprüft.
Denn der BND erfasst zunächst einmal ganze Kommunikationsverbindungen auf bestimmten Netzstrecken, nämlich 154 000 am Tag. Erst danach wird ein technischer Filter angelegt, der deutsch-deutsche Kommunikation löscht, also beispielsweise IP-Adressen aus Deutschland. Laut BND werden danach Suchbegriffe angewendet, um Kommunikation per Telefon oder Email zu erfassen, die sicherheitsrelevant ist. 260 Fälle würden pro Tag als Treffer registriert, die dann von Mitarbeiter*innen manuell ausgewertet werden. Laut BND kommt es zu 30 Fehlern im Monat. Diese Fehlerfälle würden dann von Mitarbeiter*innen gelöscht.
Intensive Nachfragen der Richterbank richteten sich auf den Schutz von Vertrauensverhältnissen, wie er für Ärzte oder Priester gilt. Dieser Schutz sei nicht im BND-Gesetz verankert, kritisierte Verfassungsrichterin Suanne Baer, auch in der internen Dienstanweisung vermisse sie klare Aussagen zum Schutz der Vertrauensverhältnisse.
Ob die Weitergabe der Daten an ausländische Geheimdienste dem Grundrechtsschutz gerecht wird, will der Erste Senat unter Vorsitz des Vizepräsidenten Stephan Harbarth am Mittwoch (15. Januar) prüfen. Bruno Kahl, Präsident des BND, betonte in Karlsruhe die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit anderen Geheimdiensten. Ohne Kooperation würde der deutsche Geheimdienst keine Informationen von ausländischen Diensten mehr erhalten. „Eine Hand wäscht hier die andere“, sagte Kahl.
Am Dienstagvormittag wurde zunächst darum gerungen, ob die ausländischen Journalistinnen und Journalisten, die die Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, überhaupt klageberechtigt sind. Die Bundesregierung verneint das. Zwar ist im Grundgesetz verankert, dass deutsche Behörden dem deutschen Grundgesetz unterworfen sind – also auch der BND Pressefreiheit und Fernmeldegeheimnis achten muss. Bislang war jedoch offen, ob Ausländer im Ausland das Bundesverfassungsgericht anrufen können, weil eine deutsche Behörde ihre in Deutschland geltenden Grundrechte verletzt habe.
Die acht Mitglieder des Ersten Senats machten in ihren Fragen jedoch deutlich, dass sie diese Möglichkeit erstmals eröffnen wollen. Verfassungsrichter Johannes Masing sagte dazu: „Wenn der deutsche Staat im Ausland handelt, dann trägt er Verantwortung.“ Andere Richterinnen und Richter wiesen darauf hin, dass der deutsche Geheimdienst ja von Deutschland aus agiere und hier die Daten filtere und bearbeite. Jedenfalls dann müsse ein Klagerecht bestehen.
Der Vertreter der Bundesregierung, Joachim Wieland, warnte dagegen mehrfach davor, ausländischen Bürgern im Ausland den Weg der Verfassungsbeschwerde zur eröffnen. „Die Grundrechte des Grundgesetzes gelten nicht für alle Menschen überall auf der Welt“, sagte Wieland. Andernfalls könne sich auch ein Ausländer in einer deutschen Botschaft auf das deutsche Asylrecht berufen und müsse Botschaftsasyl erhalten.
Karlsruhe 15. Januar 2020
Nachbesserungen beim BND-Gesetz im Visier
Die Verfassungsbeschwerde ausländischer Journalistinnen und Journalisten gegen die umfassenden Abhörmaßnahmen des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland wird möglicherweise zu Nachbesserungen führen. Zwei Tage lang stellten die Karlsruher Verfassungsrichter zu allen Teilen des Gesetzes kritische Nachfragen. Das Urteil wird aber erst in einigen Monaten fallen.
Am zweiten Verhandlungstag wurde von den acht Verfassungsrichterinnen und Richtern die Weitergabe der Daten durch den BND an andere deutsche Behörden hinterfragt. So kann der BND etwa IS-Kämpfer, die nach Deutschland zurückkehren wollen, dem Bundeskriminalamt und der Bundesanwaltschaft melden. Die Schwelle des Verdachts ist im Gesetz jedoch nicht klar geregelt, so dass auch die Daten abgehörter ausländischer Kleinkrimineller und anderer weitergeleitet werden könnten. Auch das wurde von den Klägern als zu unscharf angegriffen.
Hinterfragt wurde auch die Kooperation mit anderen ausländischen Geheimdiensten. Hier versicherten der BND und die Bundesregierung, dass Kooperationen voraussetzten, dass die ausländischen Geheimdienste Menschenrechte beachten. Außerdem werde bei jeder Mitteilung an fremde Geheimdienste ein Hinweis angefügt, dass die Information nicht an Dritte weitergegeben werden dürfe.
Erörtert wurde bei der mündlichen Verhandlung auch eine Stärkung der Kontrollgremien. Das 2017 eingerichtete Unabhängige Gremium besteht bisher aus zwei BGH-Richtern und einem Vertreter der Bundesanwaltschaft. ukn
Der Verhandlungsbericht der GFF: https://freiheitsrechte.org/bericht-bndg-verhandlung/
Die Stellungnahme von Reporter ohne Grenzen: https://www.reporter-ohne-grenzen.de/uploads/tx_lfnews/media/20200114_-_Stellungnahme_Christian_Mihr.pdf