Recht

Neonazi schwingt die juristische Keule

Die Kontextwochenzeitung braucht Geld, weil die juristische Auseinandersetzung um die Veröffentlichung aus Chatprotokollen eines Neonazis in eine weitere Runde geht. Der Mitarbeiter zweier AfD-Abgeordneter im baden-württembergischen Landtag erkennt ein Urteil des OLG Karlsruhe nicht an und klagt erneut gegen das Zeitungsprojekt aus Stuttgart. Alles in allem geht es um 260.000 Euro.
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G20-Gipfel: Entzug der Akkreditierung war rechtswidrig

Es war ein historisch einmaliges Vorgehen der Sicherheitsbehörden beim G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg: Zunächst tauchte eine Liste mit 32 Namen von Journalist*innen an der Sicherheitskontrolle des Pressezentrums auf, dann wurde allen Medienschaffenden, deren Name auf der Liste stand, vom Bundespresseamt die erteilte Akkreditierung entzogen. Es gab keine Erklärung, keine Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Nun hat das Berliner Verwaltungsgericht ein erstes Urteil zum Entzug der Akkreditierung von zwei Fotografen gefällt.
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Dortmund verlor gegen Lensing-Wolff

Eine „schallende Ohrfeige“ für die Stadt Dortmund gab es von der 3. Zivilkammer des Landgerichts: Sie gab der Klage des Verlags Lensing-Wolff „voll umfänglich Recht“. Der Verlag der Ruhrnachrichten hatte die Stadt auf Unterlassung verklagt, weil das Internetangebot dortmund.de einen wettbewerbsrechtlichen sowie einen Verstoß gegen die Staatsferne darstelle. Im Klartext: Die Stadt darf den privaten Medien keine Konkurrenz machen.
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Lohn für Zusteller auch an Feiertagen

Zeitungszusteller haben auch an Feiertagen, an denen keine Zeitungen ausgetragen werden müssen, Anspruch auf Lohn. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz so geregelt. Anderslautende arbeitsvertragliche Vereinbarungen sind unwirksam, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 5 AZR 352/18) am 16. Oktober. Falle ein Feiertag auf einen Werktag, dann bestehe grundsätzlich ein Anspruch auf Bezahlung.
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Fischer vs. Mayr: Journalistin verliert

Die erste bekannt gewordene Klage eines Ex-Bundesrichters gegen eine Journalistin endete am Freitag mit einem Paukenschlag. Das Landgericht Karlsruhe gab dem früheren Richter des Bundesgerichtshofs, Thomas Fischer, in drei von vier Punkten Recht. Der Journalistin Gaby Mayr wurden wesentliche Äußerungen, die sie in Beiträgen für den Deutschlandfunk und die taz gemacht hatte, untersagt.
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OVG: Fotoverbot für Essener Polizei

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen darf keine Fotos von Demonstrationen oder anderen Versammlungen für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen. Dies hat heute das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Fotos von Versammlungsteilnehmer*innen seien lediglich zum Zweck der Gefahrenabwehr zulässig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Sachverhalts wurde eine Revision an das Bundesverwaltungsgericht (BVG) zugelassen.
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Betriebsrat gewinnt gegen Aschendorff

Der Betriebsrat des Aschendorff-Verlags hat vor dem Arbeitsgericht (AG) eine Klage gegen den Arbeitgeber wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit durchsetzen können. Die Geschäftsleitung hatte mehrfach mit Kündigungen gedroht, sollte der Betriebsrat eine Arbeitszeiterfassung in der Redaktion einführen wollen. Nun verurteilte das Gericht den Verlag zur Unterlassung dieser Aussagen, bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld.
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Vergütung künftig auf Augenhöhe verhandeln

Zur nationalen Umsetzung der beschlossenen Regelungen zum EU-Urheberrecht hatte das Bundesjustizministerium Ende Juni Verbände und andere gesellschaftliche Kräfte aufgefordert, Stellungnahmen zur Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt und der Richtlinie zur Reform der Satelliten- und Kabelrichtlinie – kurz SatCab-Richtlinie – abzugeben. ver.di sowie die Initiative Urheberrecht, in der ver.di mitarbeitet, sind dem jetzt nachgekommen.
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Der Streit um § 219a ist nicht zu Ende

Die Reform des Paragraphen 219a Strafgesetzbuch vom Jahresbeginn hat so gut wie nichts geändert. Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren und solche durchführen, werden weiter kriminalisiert. Abtreibungsgegner machen fortwährend mobil – nicht ohne Grund auch gegen Redaktionen, Journalistinnen und Journalisten.
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Spähsoftware illegal an Türkei verkauft?

„Ein paar Klicks und die türkische Polizei kann mithören, dank illegal exportierter Überwachungssoftware aus Deutschland.“ So lautet der Vorwurf gegen mehrere Geschäftsführer der Unternehmen FinFisher GmbH, Finfisher Labs GmbH und Elaman GmbH. Das Münchener Firmenkonglomerat soll die Spionagesoftware FinSpy ohne Genehmigung der Bundesregierung an die türkische Regierung verkauft haben. Die Münchener Staatsanwaltschaft ermittelt.
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EuGH entscheidet über Zensurheberrecht

Urheberrecht kann Pressefreiheit schlagen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gibt es bei der Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Dokumenten nur wenige Ausnahmen. Behörden könnten sich nun ermutigt sehen, die Veröffentlichung von staatlichen Werken zu unterbinden. Ist ein Dokument urheberrechtlich geschützt, darf es nur in Ausnahmesituationen von der Presse veröffentlicht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Sache der sogenannten Afghanistan-Papiere geurteilt.
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Strafverfahren wegen Indymedia eingestellt

Die Ermittlungen wegen Indymedia Linksunten wurden eingestellt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Auch zwei Jahre nach dem Verbot der Online-Plattform konnte niemandem eine Straftat nachgewiesen werden. Von Anfang an sah das Vorgehen des damaligen Innenministers Thomas de Maizière nach einem politischen Manöver aus. Nun rückt er wieder ins Rampenlicht. Vor Gericht wird im kommenden Jahr weiter gestritten.
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Wie dem anwaltlichen Muskelspiel trotzen?

Meinungs- und Pressefreiheit gelten in Deutschland viel, doch nimmt ein Phänomen zu: Spezialisierte Anwält*innen werden in Anschlag gebracht, bereits vorab gegen unliebsame Berichterstattung vorzugehen. Eine von der Otto-Brenner-Stiftung und der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützte Studie „Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“ untersucht derart präventive juristische Strategien erstmals systematisch. Vor schleichender Aushöhlung der Pressefreiheit wird gewarnt.
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Betriebsrätin hält Madsack stand

Nach einer fristlosen Kündigung arbeitet die Betriebsrätin Beate S. seit Anfang Juli wieder in der zum Madsack-Konzern gehörenden MDG Medien Dienstleistungsgesellschaft. Trotz des im Dezember gewonnenen Arbeitsgerichtsprozesses (M berichtete) hatte der MDG-Geschäftsführer weiterhin versucht, die Bilanzbuchhalterin mit 100.000 Euro Abfindung loszuwerden – erfolglos. Beate S., die von ver.di unterstützt wurde, hat das Geld abgelehnt.
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Hetzefrei: Wie gegen Hass im Netz angehen

Wer im Netz starke Meinungen zu politischen Reizthemen äußert, muss auf heftigen Gegenwind gefasst sein. „#hetzefrei – wie Medienschaffende mit Hassrede umgehen“ – unter diesem Titel diskutierten Journalist*innen und Autor*innen in Berlin über ihre Erfahrungen und den angemessenen Umgang mit Hate Speech. Geladen hatten die Neuen Deutschen Medienmacher am 22. Juli, dem internationalen Aktionstag für Betroffene von Hasskriminalität.
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Klare Grenzen gegen Morddrohung ziehen

Wegen einer Morddrohung gegen den Journalisten Georg Restle erstattete der WDR Strafanzeige. Das Schreiben sei anscheinend dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen, hatte der Sender am Freitag in Köln unter Berufung auf den Generalbundesanwalt mitgeteilt. Juristisches Vorgehen sei richtig: „Wir müssen klare Grenzen ziehen“, erklärte Simone Rafael von der Amadeu Antonio Stiftung, Straftaten müssten verfolgt werden.
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