Betriebsrätin hält Madsack stand

Justitia am Portal Amtsgericht Berlin Neukölln. Foto: Hermann Haubrich

Nach gescheiterter Kündigung kehrt ver.di-Betriebsrätin auf ihren Arbeitsplatz zurück

Nach einer fristlosen Kündigung arbeitet die Betriebsrätin Beate S. seit Anfang Juli wieder in der zum Madsack-Konzern gehörenden MDG Medien Dienstleistungsgesellschaft. Trotz des im Dezember gewonnenen Arbeitsgerichtsprozesses (M berichtete) hatte der MDG-Geschäftsführer weiterhin versucht, die Bilanzbuchhalterin mit 100.000 Euro Abfindung loszuwerden – erfolglos. Beate S., die von ver.di unterstützt wurde, hat das Geld abgelehnt.

Denn weil nach gesetzlichen Abzügen nur die Hälfte dessen übriggeblieben wäre, rieten ihr sowohl Arbeitsagentur als auch Anwalt Walter Lübking dringend von einem Aufhebungsvertrag ab. „Meine Mandantin hätte eine Arbeitslosengeldsperre bekommen, Steuern und Krankengeld nachzahlen müssen und wäre das Risiko eingegangen, sich mit 57 Jahren einen neuen Arbeitsplatz suchen zu müssen“, so Lübking.

Beate S. war Anfang 2018 fristlos gefeuert worden. Der MDG-Geschäftsführer hatte ihr vorgeworfen, sie habe 3,60 Euro Porto für drei Werbebriefe zur Betriebsratswahl erschlichen, die mit der hauseigenen City-Post befördert wurden. Mit diesem strafrechtlichen Kündigungskonstrukt scheiterte das Unternehmen jedoch in drei Arbeitsgerichtsinstanzen. Zuletzt hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) Ende März beschlossen, den Fall nicht zur Entscheidung anzunehmen, da das von Madsack angegriffene Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) fehlerfrei sei. Die LAG-Richter hatten wie zuvor schon das Arbeitsgericht entschieden, Beate S. habe die Briefe nicht im Privatinteresse in die Madsack-Hauspost gegeben. Sie habe vielmehr im Interesse der bevorstehenden Betriebsratswahl und auf Beschluss ihrer Wahllisten-Mitglieder gehandelt. Eine fristlose Kündigung nach 30 Jahren im Betrieb sei deshalb nicht gerechtfertigt.

Eigentlicher Hintergrund der Kündigung waren offenbar vielmehr jahrelange Auseinandersetzungen um die Betriebsratstätigkeit von S. und die Tatsache, dass die Bilanzbuchhalterin der Prüfungskommission der Industrie- und Handelskammer (IHK) angehört und dafür acht bis neun Tage pro Jahr freigestellt werden muss.

Anfang Mai hatte ver.di dann mit einem Flugblatt darauf aufmerksam gemacht, dass S. trotz des gewonnenen Arbeitsgerichtsprozesses die Rückkehr an ihren Arbeitsplatz verweigert werde. So hatte der MDG-Geschäftsführer die Bilanzbuchhalterin an einem Freitagabend Ende April zuhause angerufen und versucht, sie ohne Anwaltsbeistand zu einem Auflösungsvertrag zu bewegen. Als S. dieses Ansinnen ablehnte, verfügte er ihre „Freistellung“ gegen Anrechnung von Urlaubszeiten.

Bei der anschließenden Verhandlung über eine Vertragsauflösung zum Jahresende wurden 100.000 Euro brutto Abfindung angeboten. Davon riet allerdings selbst die Arbeitsagentur dringend ab, nach deren Einschätzung die Bilanzbuchhalterin trotz ihrer Qualifikation – S. ist erneut bis 2024 in die IHK-Prüfungskommission berufen worden – aufgrund ihres Alters keinen gleichwertigen Arbeitsplatz mehr finden würde

Ende Juni legte der Madsack-Konzern, der das Bestreben des MDG-Geschäftsführers bis dahin mitgetragen hatte, den Schalter um und ließ über den MDG-Anwalt zum Arbeitsantritt am 5. Juli laden.

Beate S. wurde von einem neuen Geschäftsführer in Empfang genommen, erhielt ihren früheren Büroraum und ihr Aufgabengebiet zurück. Laut Anwalt Lübking wurde sie freundlich behandelt, Absprachen seien konstruktiv verlaufen. Die Freistellung für ihren Einsatz in der IHK-Prüfungskommission soll sie künftig mit dem neuen Vorgesetzten absprechen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Die SPD will eine Digitalsteuer

Digitale Plattformen sollen zahlen. Das fordert nun auch die SPD. Das Präsidium der Partei beschloss am Montag eine medienpolitische Grundsatzvorlage, die die Einführung einer Digitalsteuer vorsieht. Der Beschluss trifft bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf Zustimmung. Die Gewerkschaft erwartet von der SPD, dass die Initiative bald zum Gesetz wird.
mehr »

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »

Arbeit und Ausbeutung im Dokumentarfilm

Am Anfang des Symposiums der Dokumentarfilminitiative dfi im Filmbüro NW stand die Frage nach Begrifflichkeiten: Was gilt als Arbeit, wie prägt sie Leben und Alltag? Wer bestimmt, was produktiv ist? In einem Programm aus Vorträgen, Panels, Screenings und Filmgesprächen wurde unter verschiedenen Schwerpunktsetzungen diskutiert. Parallel ging es darum, wie der Dokumentarfilm Arbeit abbildet, verhandelt und dadurch erst sichtbar macht.
mehr »

Superreiche gefährden die Demokratie

Günter Wallraff, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gabor Steingart und Gesine Schwan – sie kamen diese Woche auf dem Kölner Forum für Journalismuskritik zusammen, um den Stand der Dinge zu besprechen: „Was bleibt von der Freiheit? Wenn Mächtige unsere Welt neu ordnen.“ Fazit: Nachgeben ist keine Option.
mehr »