Recht

Klare Grenzen gegen Morddrohung ziehen

Wegen einer Morddrohung gegen den Journalisten Georg Restle erstattete der WDR Strafanzeige. Das Schreiben sei anscheinend dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen, hatte der Sender am Freitag in Köln unter Berufung auf den Generalbundesanwalt mitgeteilt. Juristisches Vorgehen sei richtig: „Wir müssen klare Grenzen ziehen“, erklärte Simone Rafael von der Amadeu Antonio Stiftung, Straftaten müssten verfolgt werden.
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Licht im Dunkel

Das Darknet hat einen schlechten Ruf, weil hier teilweise illegale Geschäfte abgewickelt werden. Das dahinterliegende Tor-Netzwerk dient jedoch auch dem anonymisierten Informationsaustausch von Exilmedien, Whistleblowern und anderen journalistischen Quellen. Den Betrieb von Tor-Servern will das Bundesinnenministerium jetzt kriminalisieren – ein Vorhaben, das gestoppt werden muss!
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Urteil erleichtert Zugang zur KSK

Das Bundessozialgericht (BSG) stellt mit seinem Urteil vom 4. Juni 2019 die bisherige Zulassungspraxis der Künstlersozialversicherung infrage. Berufsanfänger*innen müssen der Künstlersozialkasse (KSK) keine Einnahmen mehr nachweisen; als Beleg der Erwerbsmäßigkeit ihrer Tätigkeit reichen auch andere Nachweise. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Dann will die KSK ihre Verwaltungspraxis danach ausrichten.
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Betriebsrat klagt gegen Aschendorff

Wenn es mit der vom Gesetzgeber gewünschten vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber nicht so richtig klappt, dann landen die Parteien meistens irgendwann vorm Arbeitsgericht. So geschehen jetzt beim Verlag Aschendorff, der in Münster die Westfälischen Nachrichten, die Münstersche Zeitung und das Anzeigenblatt Hallo herausgibt. Streitthema zwischen den beiden Parteien: Die Arbeitszeit.
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Persönlichkeitsrecht vs. Pressefreiheit

Strafermittler dürfen den Medien nicht zu viele Details über Beschuldigte mitteilen, denn dadurch könnten deren Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Das ergibt sich aus einer einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Bremen gegen die örtliche Staatsanwaltschaft. Die Richter untersagten den Ermittlern, bestimmte Äußerungen über die abgesetzte Leiterin der BAMF-Außenstelle Bremen, Ulrike B., zu wiederholen.
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Bruchlandung für Madsack vor BAG

Die zum Madsack-Konzern gehörende MDG Medien Dienstleistungsgesellschaft ist mit der fristlosen Kündigung einer Betriebsrätin auch in dritter und letzter Instanz gescheitert. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Versuch der Arbeitgeberin, die streitbare Betriebsrätin nach fast 30 Beschäftigungsjahren loszuwerden, nicht zur Verhandlung angenommen.
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Vor letzter Instanz: Tarifgehalt erstritten

Beschäftigte der Bremer Tageszeitungen AG haben vor dem Bundesarbeitsgericht einen jahrelangen Rechtsstreit mit ihrem Arbeitgeber gewonnen: Der Verlag des Weser-Kuriers und einzelner anderer Zeitungen muss ihnen Tarifgehälter zahlen, obwohl er aus der Tarifbindung ausgestiegen ist. Während der Gerichtsverhandlung in Erfurt luden ver.di und DJV Mitglieder und Sympathisanten am 10. April zu einer „aktiven Mittagspause“ vor dem Bremer Pressehaus.
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Equal Pay auch in den Medien durchsetzen

Der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen betrifft auch den Journalismus: „Journalistinnen liegen im Einkommensvergleich deutlich unter ihren männlichen Kollegen. Außerdem haben sie nach wie vor zu wenig Chancen, in den Chefetagen der Medienhäuser Karriere zu machen“, kritisiert Tina Groll, die Bundesvorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, anlässlich des heutigen Equal-Pay-Days.
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Riskant für Tippgeber und heikle Recherche

Der Bundesrat hat am 15. März einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der Journalisten und Whistleblowern noch einige Kopfschmerzen bereiten könnte: Betreiber von Diensten, die eine verschlüsselte anonyme Kommunikation ermöglichen, können sich künftig strafbar machen, wenn diese sich auf illegale Inhalte bezieht. Kritiker warnen vor der Neueinführung eines Gummiparagraphen, der auch die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit gefährden könnte.
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Änderungen stärken die Pressefreiheit

Der Gesetzentwurf, mit dem die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in nationales Recht umgesetzt werden soll, ist jetzt durch den Rechtsausschuss des Bundestages nachgebessert worden. „Die Vernunft hat sich im parlamentarischen Prozess durchgesetzt und der Pressefreiheit den Rang eingeräumt, der von der EU tatsächlich vorgesehen war“ erklärt dazu die Bundesvorsitzende der dju in ver.di, Tina Groll. Sie wertet die Änderungen als einen “Erfolg, der vor allem die Arbeit von investigativ arbeitenden Kolleginnen und Kollegen schützt“.
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EU: Durchbruch für Whistleblower-Schutz

Für den europaweiten Whistleblower-Schutz konnten die Verhandler des Europäischen Parlaments in den Trilog-Verhandlungen mit EU-Kommission und -Rat in der Nacht vom 11. auf den 12. März den entscheidenden Durchbruch erringen. Whistleblower*innen sollen sich künftig auch gleich an Behörden oder Medien wenden können, ohne Missstände vorher intern melden zu müssen.
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Polizeigesetze lähmen Pressearbeit

Die Bundesländer haben in den letzten Jahren begonnen, ihre Polizeigesetze zu erneuern. Einige sind bereits in Kraft, andere noch in der parlamentarischen Abstimmung. Die Polizei bekommt in der Regel mehr Befugnisse und wird aufgerüstet. Das hat auch Auswirkungen auf die Medien und ihre freie Berichterstattung. Es berührt das Zeugnisverweigerungsrecht und den Quellenschutz, wenn beispielsweise Recherchematerialien unter bestimmten Bedingungen konfisziert werden dürfen.
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Zugang zu Unterlagen über Uwe Mundlos

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 28. Februar entschieden, dass das Bundesministerium der Verteidigung dem Axel-Springer-Verlag Zugang zu Unterlagen gewähren muss, die Uwe Mundlos’ Wehrdienstzeit betreffen. Mutmaßlich geht es um 5000 Seiten Material. Das Informationsinteresse der Presse habe Vorrang, entschied das Bundesverwaltungsgericht damit letztinstanzlich einen fast sieben Jahre währenden Rechtsstreit und stärkte so die Pressefreiheit.
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Es darf wieder berichtet werden

„Ein Sieg für die Pressefreiheit.“ Susanne Stiefel, Chefredakteurin der Stuttgarter Wochenzeitung Kontext ist erleichtert. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Zeitung den Namen des Mitarbeiters der beiden baden-württembergischen AfD-Landtagsabgeordneten Christina Baum und Heiner Merz im Zusammenhang mit rassistischen, menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Äußerungen auf Facebook nennen darf.
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Lohngleichheit eine erneute Abfuhr erteilt

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 5. Februar zur Lohngleichheit von Frauen und Männern geurteilt. Der Spruch stieß umgehend auf scharfe Kritik. Die Klage von Birte Meier, fest-freie Reporterin beim ZDF-Magazin Frontal 21, wurde abgewiesen. Sie wollte offiziell Auskunft über die Bezahlung ihrer Kollegen erlangen, um im zweiten Schritt eine Anpassung ihres Entgelts zu erstreiten.
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Institut zieht Klage gegen Autor zurück

Das Institut zur Zukunft der Arbeit in Bonn, finanziert von der Deutsche Post-Stiftung, zog jetzt eine seit 2013 anhängige, vom ehemaligen IZA-Direktor Prof. Dr. Klaus Zimmermann betriebene Klage gegen den Autor Werner Rügemer vollständig zurück. Rügemer hatte in einem Artikel die Unabhängigkeit des Instituts in Zweifel gezogen. Anfang Januar sollte dazu vor dem Oberlandesgericht Hamburg in zweiter Instanz verhandelt werden.
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