Recht

Riskant für Tippgeber und heikle Recherche

Der Bundesrat hat am 15. März einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der Journalisten und Whistleblowern noch einige Kopfschmerzen bereiten könnte: Betreiber von Diensten, die eine verschlüsselte anonyme Kommunikation ermöglichen, können sich künftig strafbar machen, wenn diese sich auf illegale Inhalte bezieht. Kritiker warnen vor der Neueinführung eines Gummiparagraphen, der auch die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit gefährden könnte.
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Änderungen stärken die Pressefreiheit

Der Gesetzentwurf, mit dem die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in nationales Recht umgesetzt werden soll, ist jetzt durch den Rechtsausschuss des Bundestages nachgebessert worden. „Die Vernunft hat sich im parlamentarischen Prozess durchgesetzt und der Pressefreiheit den Rang eingeräumt, der von der EU tatsächlich vorgesehen war“ erklärt dazu die Bundesvorsitzende der dju in ver.di, Tina Groll. Sie wertet die Änderungen als einen “Erfolg, der vor allem die Arbeit von investigativ arbeitenden Kolleginnen und Kollegen schützt“.
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EU: Durchbruch für Whistleblower-Schutz

Für den europaweiten Whistleblower-Schutz konnten die Verhandler des Europäischen Parlaments in den Trilog-Verhandlungen mit EU-Kommission und -Rat in der Nacht vom 11. auf den 12. März den entscheidenden Durchbruch erringen. Whistleblower*innen sollen sich künftig auch gleich an Behörden oder Medien wenden können, ohne Missstände vorher intern melden zu müssen.
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Polizeigesetze lähmen Pressearbeit

Die Bundesländer haben in den letzten Jahren begonnen, ihre Polizeigesetze zu erneuern. Einige sind bereits in Kraft, andere noch in der parlamentarischen Abstimmung. Die Polizei bekommt in der Regel mehr Befugnisse und wird aufgerüstet. Das hat auch Auswirkungen auf die Medien und ihre freie Berichterstattung. Es berührt das Zeugnisverweigerungsrecht und den Quellenschutz, wenn beispielsweise Recherchematerialien unter bestimmten Bedingungen konfisziert werden dürfen.
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Zugang zu Unterlagen über Uwe Mundlos

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 28. Februar entschieden, dass das Bundesministerium der Verteidigung dem Axel-Springer-Verlag Zugang zu Unterlagen gewähren muss, die Uwe Mundlos’ Wehrdienstzeit betreffen. Mutmaßlich geht es um 5000 Seiten Material. Das Informationsinteresse der Presse habe Vorrang, entschied das Bundesverwaltungsgericht damit letztinstanzlich einen fast sieben Jahre währenden Rechtsstreit und stärkte so die Pressefreiheit.
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Es darf wieder berichtet werden

„Ein Sieg für die Pressefreiheit.“ Susanne Stiefel, Chefredakteurin der Stuttgarter Wochenzeitung Kontext ist erleichtert. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Zeitung den Namen des Mitarbeiters der beiden baden-württembergischen AfD-Landtagsabgeordneten Christina Baum und Heiner Merz im Zusammenhang mit rassistischen, menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Äußerungen auf Facebook nennen darf.
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Lohngleichheit eine erneute Abfuhr erteilt

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 5. Februar zur Lohngleichheit von Frauen und Männern geurteilt. Der Spruch stieß umgehend auf scharfe Kritik. Die Klage von Birte Meier, fest-freie Reporterin beim ZDF-Magazin Frontal 21, wurde abgewiesen. Sie wollte offiziell Auskunft über die Bezahlung ihrer Kollegen erlangen, um im zweiten Schritt eine Anpassung ihres Entgelts zu erstreiten.
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Institut zieht Klage gegen Autor zurück

Das Institut zur Zukunft der Arbeit in Bonn, finanziert von der Deutsche Post-Stiftung, zog jetzt eine seit 2013 anhängige, vom ehemaligen IZA-Direktor Prof. Dr. Klaus Zimmermann betriebene Klage gegen den Autor Werner Rügemer vollständig zurück. Rügemer hatte in einem Artikel die Unabhängigkeit des Instituts in Zweifel gezogen. Anfang Januar sollte dazu vor dem Oberlandesgericht Hamburg in zweiter Instanz verhandelt werden.
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BGH: Lichtbildschutz für Museumsobjekte

Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 20. Dezember 2018 entschieden, dass Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken Lichtbildschutz genießen. Ein Kunstmuseum kann von einem Besucher, der das Fotografierverbot missachtete und Fotos von Museumsexponaten ins Internet stellte, Unterlassung verlangen.
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Mindestlohn für Pseudo-Volontariat

Eine junge Verlagsangestellte wehrte sich erfolgreich vor Gericht gegen die miese Bezahlung in ihrem „Volontariat“ und den Missbrauch des Mindestlohngesetzes. Bereits seit einiger Zeit breiten sich Pseudo-Volontariate in der Medienbranche aus. Unter diesem Deckmantel werden „Volontär_innen“ als normale Arbeitskraft eingesetzt, erhalten keine Ausbildung und werden häufig mit weniger als dem Mindestlohn abgespeist. Mit Hilfe von ver.di konnte im konkreten Fall eine Nachzahlung erreicht werden.
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Europarecht deckt Rundfunkbeitrag

Als "klar und beruhigend" hat der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke das Urteil zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bezeichnet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) räumte am 13. Dezember 2018 letzte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags aus. Er sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe. Damit hat der 2013 eingeführte Beitrag in diesem Jahr nicht nur den Segen des Bundesverfassungsgerichts erhalten. Er ist auch europarechtlich gedeckt.
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Die KEK will ihren Prüfradius ausweiten

Eine Neuregelung des Medienkonzentrationsrechts ist überfällig. Diese Forderung erhebt die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) in ihrem jüngsten Bericht. Die Prüfung der Meinungsmacht einzelner Gruppen wie bisher nur auf das Fernsehen zu beschränken, sei angesichts neuer Internet-Giganten wie Google, Facebook & Co. überholt. Die Kontrolle über höchst meinungsmächtige Teile des Medienmarkts laufe bislang „faktisch leer“, so die Kritik der Kommission.
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Münzen

VG Wort: Weitere Nachausschüttungen

Rund 70 Millionen Euro wird die VG Wort noch Mitte Dezember an Autor_innen ausschütten. Außerdem wird die Verwertungsgesellschaft Rückstellungen in Höhe von insgesamt etwa 179 Millionen Euro weitestgehend auflösen und Mitte 2019 verteilen. Das haben Vorstand und Verwaltungsrat in der vergangenen Woche beschlossen, heißt es in einer Mitteilung der VG Wort. Bei den aktuellen Tantiemen geht es um eine Nachausschüttung von außerordentlichen Einnahmen für Tablets und Mobiltelefone an Autor_innen audiovisueller Werke, die bereits 2009 bis 2016 Ausschüttungen in den Bereichen Hörfunk, Fernsehen und Tonträger erhalten haben. Zu den damaligen Zahlungen gibt es nunmehr einen Aufschlag.
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Presse-Versorgung: Hohe Rendite 2019

Mit einer erneuten Gesamtverzinsung von 4,0 Prozent erhalten die Versicherten des Versorgungswerks der Presse auch 2019 für das Vorsorgekonzept Perspektive eine unverändert hohe Rendite, die im Marktvergleich ihresgleichen suche, heißt es in einer Medieninformation. Die Gesamthöhe ergibt sich aus einer laufenden Verzinsung von 3,1 Prozent und einer Schlusszahlung von 0,9 Prozent. Auch bei den klassischen Garantiekonzepten bietet die Presse-Versorgung mit einer Gesamtverzinsung in 2019 von 3,7 Prozent weiterhin sehr attraktive Leistungen.
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„Team Wallraff“ durfte filmen

Die Zustände in deutschen Krankenhäusern sind katastrophal. Einen Beleg dafür lieferte das „Team Wallraff“ von RTL mit einer im Januar 2016 ausgestrahlten Reportage. Undercover-Aufnahmen zeigten unter anderem dramatische Personalengpässe in der Notaufnahme und mangelhafte Hygiene in den zum Helios-Konzern gehörenden Horst-Schmidt-Kliniken in Wiesbaden. Doch statt die Situation zu verbessern, versuchte der private Klinikbetreiber, RTL die Ausstrahlung der Reportage zu verbieten. Ohne Erfolg: Gestern schmetterte das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg die Klage in letzter Instanz ab.
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Bessere Chancen auf Arbeitslosengeld

Rund 30.000 Kurzzeitbeschäftigte haben künftig einen verbesserten Anspruch auf Arbeitslosengeld. Darauf hat sich heute die Regierungskoalition geeinigt. Weil sie lediglich befristet für die Dauer von einzelnen Projekten angestellt werden, hatten es diese Beschäftigten bisher schwer, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld in den Phasen zwischen den Projekten zu erwerben. ver.di hatte sich im politischen Raum immer wieder gegen diese Benachteiligung ausgesprochen und deutliche Verbesserungen bei der verkürzten Anwartschaft auf Arbeitslosengeld gefordert.
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