Tobias Bossert

So frei sich einzuklagen!

Gagenempfänger des Bayerischen Rundfunks (BR) haben keine längerfristige Lohnfortzahlung und überhaupt keinen Beendigungsschutz – noch nicht einmal Ankündigungsfristen vor einer etwaigen Beendigung. Für die Art und Weise, wie die Geschäftsführung des BR mit dieser Mitarbeitergruppe umgeht, gibt es einen Begriff aus längst überwunden geglaubten Zeiten: Tagelöhnerei. Der Sender gibt diesen Personen jetzt allen Grund, sich einzuklagen.
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Akzeptabel

Inzwischen gibt es fünf Abschlüsse im Bereich der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (DR, NDR, SR, SWR und ZDF). Es handelt sich um „Langläufer“ mit 21 bis 24 Monaten Laufzeit. Nur einer der Abschlüsse liegt über der Teuerungsrate – aber genau dieser Abschluss gilt nur für Angestellte und nicht für freie Mitarbeiter. Allesamt keine Jubelergebnisse, aber in Anbetracht der komplizierten Situation ein zu akzeptierendes Ergebnis.
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Tarifrunde in den Rundfunkanstalten

Die Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stellt zwar eine „Branche“ dar, da es aber keinen Arbeitgeberverband gibt, gibt es auch keinen Flächentarifvertrag: Alle Rundfunkanstalten haben eigenständige Haustarifverträge und machen eigene Tarifabschlüsse. Bisher wurden sechs von zwölf erzielt.
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ARD-weite Einigung zur Altersversorgung

Durch sozialpolitische „Reformen“ werden die gesetzlichen Renten zukünftig langsamer steigen als die Arbeitseinkommen. Fast alle Politiker versprechen, dafür die betriebliche Altersversorgung zu stärken und private Eigenvorsorge zu unterstützen. Überall in der freien Wirtschaft ist jedoch festzustellen, dass arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten geschmälert oder gar Neueingestellten gar nicht mehr zugesagt werden.
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Funkstille auf Welle Tarif

In den meisten Betrieben ist die Tarifrunde 2000 schon wieder vergessen, sie ist längst gelaufen. Nicht so beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Was anderswo keine allzu komplizierte Geburt war, soll bei uns unmöglich sein?
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Betriebliche Altersversorgung ARD-übergreifend neu geregelt

Die meisten Manteltarifverträge im Rundfunkbereich sehen die Zusage einer Altersversorgung vor, jedoch sind die Einzelheiten in jeweils eigenständigen Versorgungsregelungen verankert. Alle Rundfunkanstalten hatten bereits Anfang der neunziger Jahre ihre Versorgungsregelungen gekündigt. Für die bereits davor eingestellten Beschäftigten blieb diese Kündigung ohne unmittelbare Folgen, da die Verträge nach dem Tarifvertragsgesetz individualrechtlich nachwirken. Für alle inzwischen neu Hinzugekommenen sowie für alle zukünftigen Beschäftigten entfalten die gekündigten Verträge jedoch keine Wirkung mehr.
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