Wolfgang Schimmel

Zu viel Geld für zu wenig Rechte

Der Vorsitzende Richter des ersten Senats beim Bundesgerichtshof, Wolfgang Büscher, sagte am 21. April 2016 bei der Verkündung des Urteils in Sachen Vogel ./. VG Wort: „Damit ist eine jahrzehntelange Praxis der VG Wort hinfällig geworden“ – ebenso übrigens die von Gema, VG Bildkunst und VG Musikedition. Ob das auch wirtschaftlich sinnvoll ist, ließ Büscher offen. Gravierend sind die Folgen gewiss.
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Urheber first!

Wozu es Gewerkschaften gibt, ist wenigstens in groben Umrissen Gemeingut: Sie sollen dafür sorgen, dass die Verkäuferin im Drogeriemarkt und der Müllkutscher für die geleistete Arbeit ordentliches Geld bekommen und davon anständig leben können – im Ruhestand auch von der mit den Beiträgen bezahlten Rente. Dass durch Tariferhöhungen möglicherweise das Deodorant teurer wird und die Müllgebühren steigen, die Konsumenten also belastet werden, darf eine Gewerkschaft nicht dazu verführen, Hungerlöhne zu akzeptieren. So banal das klingt, so kompliziert wird es anscheinend, wenn es um die gerechte Bezahlung von Urhebern und ausübenden Künstlerinnen geht. Nach langen internen…
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Leistungsschutzrecht für Presseverlage?

Schon vor der Bundestagswahl 2009 haben die Verlage der periodischen Presse massive Lobbyarbeit für spezifisches Verlegerrecht betrieben. Dieses „Verlegerleistungsschutzrecht“ hat in den Koalitionsvertrag Eingang gefunden. In ihrer „Berliner Rede zum Urheberrecht“ am 16. Juni 2010 erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, es sei nicht die Frage, ob es am Ende der Legislaturperiode ein solches Recht geben werde, sondern nur, wie es ausgestaltet sei. Regierungsamtlicher Wille ist es also, die Ausstattung der Verlage mit Rechten zu verbessern. Für den 28. Juni hat das Bundesjustizministerium zu einer ersten Anhörung eingeladen. Wie das Parlament mit…
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Enttäuschend

Nach der – aus Urhebersicht – gründlich missratenen zweiten Anpassung des Urheberrechts an die „Informationsgesellschaft“, hat der Bundestag am 11. April weitere Änderungen beschlossen, die Vorgaben aus einer EU-Richtlinie aufgreifen: Die EU will eine effiziente Durchsetzung von Rechten aus dem „geistigen Eigentum“ in allen Staaten der Union sichergestellt sehen. Wer erwartet, mit den neuen Regelungen künftig – das Gesetz tritt erst nach einem Durchgang bei Bundesrat und Ausfertigung durch den Präsidenten in Kraft – leichter gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen zu können, dürfte enttäuscht werden.
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Millionenraub

Man wäre versucht, der Bundesregierung vorzuhalten, sie ruiniere den „Kultur- und Medienstandort Deutschland“ mit der geplanten „Modernisierung des Urheberrechts“ (Originalton Bundesjustizministerium). Doch diese nationalistische „Standort“-Schminke auf neoliberaler Ideologie ist allzu grässlich.
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Das neue Urhebervertragsrecht: Sieg oder Niederlage?

Das neue Urhebervertragsrecht ist durch den Bundestag. Schon vor der Beschlussfassung wurde der ursprüngliche Entwurf so gerupft, dass wohl auch die renitenten auf ihre "Medienstandorte" bedachten roten Landesfürsten nicht mehr bocken werden; mittlerweile hat denn auch der Rechtsausschuss des Bundesrats das Gesetz passieren lassen. Die Hoffnung, dass ein dreieinhalb Jahrzehnte altes Versprechen eingelöst und die "vertragliche Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern" verbessert wird, scheint endlich begründet. Es ist also Zeit für eine erste Bewertung und damit Platz für vielfältige Meinungsäußerungen, die bekanntlich unsere Verfassung alle in gleicher Weise schützt.…
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Formulierungskünstler

Seit Mai vergangenen Jahres liegt ein erster Entwurf für ein verbessertes Urhebervertragsrecht vor, seit Mitte dieses Jahres der - etwas weniger urheberfreundliche - Regierungsentwurf. Seither werden zuhauf Bedenken gegen den Entwurf vorgebracht und eine Lobbyarbeit gefahren, die ihresgleichen sucht. Jetzt zeigt die Bundesregierung Nerven.
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Urhebervertragsrecht

Unternehmen oder Unternehmer melden sich gern als "die Wirtschaft" zu Wort und geben so ihren Forderungen oder Vorschlägen den Anschein, vom gesamtwirtschaftlichen Interesse getragen zu sein. Das ist quasi Gewohnheitsrecht geworden. Deshalb fällt die Arroganz dieser Vertreter des Kapitals, das bekanntlich ohne Arbeit nichts erwirtschaftet, kaum mehr auf.
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Verwerterlobby macht mobil

Am 22. Mai haben fünf führende Urheberrechtler der Bundesministerin der Justiz ihren Entwurf für ein "Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern" überreicht. Ein überfälliges, von Gewerkschaften wie Urheberverbänden immer wieder eingefordertes Gesetzgebungsvorhaben ist damit endlich auf den Weg gebracht. Schon werden dagegen die ersten publizistischen Breitseiten abgefeuert.
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Multimedia-Produktionsverträge – das Rad neu erfinden?

Die "Informationsgesellschaft", ihre "neuen Medien" und - natürlich - "Multimedia" sind das Thema der Zeit. Was immer mit alledem gemeint sein mag, wer von Multimedia-Produktionen redet, muß sich auch Gedanken darüber machen, wie dergleichen zustande gebracht wird, die Juristen darunter über Fragen des Urheberrechts und speziell der Gestaltung von Verträgen, mit denen die Rechte für solche Produktionen erworben werden. Dr. Peter Lutz, Rechtsanwalt in München, hat ein Kompendium einschlägiger Vertragsmuster vorgelegt. Aber wozu?
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Gewerkschaftsbeiträge abziehbar – auch für Freie!

Seit einigen Monaten geistert eine Verfügung der OFD Frankfurt durch die Presse und stiftet einige Verwirrung darüber, ob nun selbständig tätige Mitglieder einer Gewerkschaft Beiträge weiterhin als Betriebsausgaben geltend machen können. Für Mitglieder der IG Medien, die wegen ihrer selbständigen Tätigkeit, etwa als bildende oder darstellende Künstlerinnen, Journalisten, Schriftstellerinnen oder Übersetzer Mitglied sind, bleibt alles beim alten: Der Beitrag darf als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
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