Erneut keine direkte Hilfe für Kreative

Freie Kreative in Kultur und Medien – unverzichtbar für eine demokratische Gesellschaft
Foto: 123rf

Mit bis zu 2,5 Milliarden Euro Förderung sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und Festivals nach der Pandemie wieder anlaufen können und vor Ausfallrisiken geschützt werden. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft begrüßt die Einrichtung eines Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, kritisiert jedoch, dass den Kulturschaffenden damit erneut nicht direkt geholfen wird.

„Es ist erfreulich und dringend notwendig, dass die besonders hart und lange getroffene Kulturbranche jetzt noch einmal Hilfen für Veranstaltungen bekommt. Leider werden die Künstlerinnen, Künstler und die zahlreichen anderen Kreativschaffenden auf und hinter den Bühnen wieder nur in der Begründung der Maßnahmen genannt. Es fehlt etwa eine Koppelung der Gelder an gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung. Auch die besonders betroffene Gruppe der soloselbstständigen Kulturschaffenden wird nicht gezielt adressiert“, kritisiert die ver.di-Beauftragte für Kunst und Kultur, Anja Bossen.

ver.di fordere seit Beginn der Pandemie unbürokratische Hilfen für Solo-Selbstständige und für Künstlerinnen und Künstler. Auch wenn es großartig sei, dass nach neuesten Ankündigungen des Bundeskabinetts so viel Geld für die Branchen zu Verfügung gestellt wird – bei den einzelnen Erwerbstätigen komme viel zu wenig davon an, bemängelt Bossen. Durch die Pandemie seien die strukturellen Probleme in der Honorierung der Kulturschaffenden in diesem Land deutlich zu Tage getreten. Ein „Weiter so“ in den kulturpolitischen Fördermaßnahmen reiche nicht. „Die Bindung der Gelder des Sonderfonds an faire Arbeits- und Vergütungsbedingungen für selbstständige und nicht-selbstständige Kreative wäre ein erstes Signal, dass die Prekarisierung von Kulturschaffenden nicht einfach weiterhin akzeptiert wird“, so Anja Bossen weiter.

Das Bundeskabinett hatte am 26. Mai grünes Licht zu einem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen gegeben. Er solle gegen noch pandemiebedingte Unsicherheiten Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten. Geplant sind zwei zentrale Bausteine: Zum einen eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe soll für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung stehen und Planungssicherheit schaffen. Zum anderen soll der Fonds eine Ausfallabsicherung für Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern geben, die einen langen Vorlauf benötigen und für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden.

 

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