KSK: Befristet mehr Zuverdienst möglich

Kreative sollen in der KSK bleiben können Foto: neh

Eine von ver.di lange geforderte Ausnahmeregelung bei den Verdienstgrenzen für Zweitjobs soll jetzt befristet für in der Künstlersozialkasse (KSK) Versicherte eingeführt werden. Laut „Spiegel Online“ plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die Verdienstgrenze für zusätzliche nichtkünstlerische selbstständige Tätigkeiten bis zum Jahresende 2022 von 450 Euro auf 1.300 Euro im Monat anzuheben. Das hieße: Bis zu diesem erhöhten Zuverdienst-Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die KSK bestehen bleiben.

Heil wolle so sichern, dass Kreative, die mehr als geringfügige Einnahmen aus anderen selbstständigen Tätigkeiten erzielen, dennoch in der KSK bleiben können. Das ist nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz bisher ab einer Grenze von 450 Euro ausgeschlossen.

„Das zeigt: Es lohnt sich, unsere Arbeit hat Wirkung“, erklärt ver.di-Gewerkschaftssekretärin Lisa Basten. „Auf die Problematik, dass selbstständige Nebenjobs zu einem Verlust der Versicherung über die KSK führen, weist ver.di schon seit Jahren hin. Anlässlich der Corona-Krise haben wir diese Forderungen erneuert.“ Viele KSK-Versicherte übten jetzt in der Pandemie zusätzlich zu ihrer künstlerischen oder Autorentätigkeit eine andere selbständige Tätigkeit aus, um über die Runden zu kommen. Auch mit dem Deutschen Kulturrat habe man kooperiert, der die Problematik kürzlich in Vorschlägen zur sozialen Absicherung Soloselbstständiger erneut klar benannt habe.

Die jetzige Ausnahmeregelung sei ein Erfolg, dürfe aber nicht zeitlich befristet bleiben, so Basten. „Wir von ver.di wollen, dass sich die Regularien der Künstlersozialkasse grundsätzlich an die veränderten Arbeitsrealitäten von Künstler*innen und Publizist*innen anpassen – eine selbstständige Tätigkeit darf nicht zu einem Rauswurf aus der KSK führen, solange die künstlerische Tätigkeit überwiegt.“

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