Die Solo-Selbstständigen in NRW verlangen, dass die Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfe von Seiten des Wirtschaftsministeriums sofort gestoppt werden. Eine entsprechende Petition – versehen mit 14.500 Unterschriften – haben ehrenamtliche Vertreter*innen der Kommission Selbstständige aus dem ver.di-Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen am 24. November an NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur in Düsseldorf übergeben.
Die Unterzeichner*innen der Petition begründeten ihre Forderung mit den Aussagen des damaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz im März 2020, es handele sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Das NRW-Wirtschaftsministerium habe auf seiner Webseite zur Beantragung der Corona-Soforthilfe Ende März 2020 zunächst den Eindruck vermittelt, dass die Corona-Soforthilfe zur Überbrückung von Einkommensausfällen bedingt durch die Pandemie-Maßnahmen gedacht sei. Unbürokratisch konnten betroffene Selbstständige die Soforthilfe beantragen und haben diese in ihren Bezirken bewilligt und ausgezahlt bekommen.
Das Ministerium änderte wenige Tage später nachträglich die Kriterien und forderte die Begünstigten ab Mai 2020 auf, einen Liquiditätsengpass nachzuweisen. Wer keine Betriebskosten geltend machen konnte, sei aufgefordert worden, die gesamte Summe von 9.000 Euro oder – nach Abzug des „Unternehmerlohns“ von 2.000 Euro – 7.000 Euro, zurückzuzahlen. Die Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen haben inzwischen aufgrund mehrerer Klagen diese sogenannten Schlussbescheide zur Corona-Soforthilfe als rechtswidrig erklärt.
Deshalb fordern die ver.di-Selbstständigen in NRW für alle Soforthilfe-Berechtigten Solo-Selbstständigen, dass das Land die Rückzahlungsbescheide aufhebt. „Vor allem mit Blick auf die sich verschärfende Wirtschaftskrise und die steigenden Kosten ist es nicht gerecht, von den Betroffenen diese Gelder, die ja als Hilfe gedacht waren, zurückzufordern“, sagte Kathy Ziegler, Sprecherin der Kommission Selbstständige im ver.di-Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen.
Diejenigen, die die geforderten Summen schon an das Land gezahlt haben, teilweise dafür Kredite aufnehmen mussten, sollten gleichbehandelt werden und das Geld zurückerstattet bekommen.