Rügen für Verstöße gegen Opferschutz

Symbolbild: 123rf/M

Der Deutsche Presserat hat am 11. Juli vier Rügen wegen Verstößen gegen den Opferschutz ausgesprochen. Alle betrafen Springer-Medien. Insgesamt standen 15 Beschwerden auf der Tagesordnung, dabei gab es noch zwei Missbilligungen und zwei Hinweise. Fünf Beschwerden wurden als unbegründet erachtet, zwei Beschwerden wurden vertagt, teilte das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der gedruckten Medien und ihrer Online-Auftritte am 12. Juli mit.

Die B.Z. und bild.de erhielten jeweils eine Rüge für die Berichterstattung über die Tötung eines Berliner Taxifahrers. Unter den Überschriften „Killer nahm das 4. Taxi – das Todesurteil für Mustafa“ und „Trauer um erstochenen Taxi-Fahrer“ zeigten die Redaktionen jeweils unverpixelte Fotos des späteren Opfers. Die für eine Veröffentlichung notwendige Einwilligung der Angehörigen hatten die Redaktionen jedoch offenbar nicht eingeholt. Die Identität von Opfern ist laut Ziffer 8, Richtlinie 8.2 des Pressekodex besonders zu schützen.

Einen schweren Verstoß gegen den Opferschutz erkannte der Presserat in der Veröffentlichung über die Tötung eines Mannes in Köln. Unter der Schlagzeile „Hat Giuseppe Francesco in den Gully gestopft?“ zeigte Bild.de ein Foto des Opfers, welches ein Freund am Fundort der Leiche aufgestellt hatte. Nach Ziffer 8, Richtlinie 8.2 des Pressekodex hätte die Redaktion vor der Veröffentlichung jedoch die Erlaubnis von nahen Angehörigen einholen müssen.

Ebenfalls gegen den Opferschutz verstieß die Übernahme eines Facebook-Fotos einer Frau, die in Schleswig-Holstein tot aufgefunden worden war. Angehörige hatten der Veröffentlichung offenbar nicht zugestimmt. Unter der Schlagzeile „Sie brachte ihre Kinder zur Schule, dann holte sie der Killer“ zeigte bild.de zudem den dringend tatverdächtigen geschiedenen Ehemann des Opfers, welcher nur mit einem Augenbalken versehen war. Nach Ziffer 8, Richtlinie 8.1 des Pressekodex hätte die Redaktion auch den Tatverdächtigen ausreichend anonymisieren müssen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Studie: Soziale Folgen von KI in den Medien

Soziale Ungleichheiten, Diskriminierungen und undemokratische Machtstrukturen: Eine neue Studie der Otto-Brenner-Stiftung untersucht, wie soziale Folgen von KI in den Medien verhandelt werden. Warum dies generell eher oberflächlich und stichwortartig geschieht, hängt auch damit zusammen, dass die Berichterstattung bei KI-Themen von Ereignissen und Akteuren aus Technologie-Unternehmen dominiert wird.
mehr »

Prozessauftakt in der Türkei

Am Nachmittag des 30. April 2025 beginnt im türkischen Ankara der Prozess gegen Joakim Medin. Der schwedische Journalist Sonderkorrespondent des schwedischen Mediums Dagens ETC wurde, im Zuge seiner Berichterstattung über die Inhaftierung des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem Imamoglu, am 27. März direkt nach seiner Ankunft in Istanbul festgenommen und drei Tage später in das Hochsicherheitsgefängnis Marmara in Silivri verlegt.
mehr »

Hartes Brot: Freie im Journalismus

Freie Journalist*innen oder Redakteur*innen haben es häufig nicht leicht: Sie werden oft schlecht bezahlt, nicht auf Augenhöhe behandelt, Mails und Anrufe werden zuweilen ignoriert, sie warten auf Rückmeldungen zu Themenangeboten, Redaktionen sind in manchen Fällen für sie nicht zu erreichen. So geht es vielen Freien, egal, welches Medium.
mehr »

Smart-Genossenschaft für Selbstständige

Smart klingt nicht nur schlau, sondern ist es auch. Die solidarökonomische Genossenschaft mit Sitz in Berlin hat seit ihrer Gründung im Jahr 2015 vielen selbstständig Tätigen eine bessere und stärkere soziale Absicherung verschafft – genau der Bereich, der bei aller Flexibilität und Selbstbestimmtheit, die das selbstständige Arbeiten mit sich bringt, viel zu oft hinten runterfällt.
mehr »