Schleichwerbung weiter im Visier vom Presserat

Die Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats haben am 5. und 6. Juni in Bonn fünf Rügen ausgesprochen.


Die Neue Westfälische hat in zwei Artikeln auf der Titelseite und der ersten Lokalseite über eine neue Bio-Pizza eines regionalen Produzenten ausführlich und ausschließlich positiv berichtet. Dazu wurden zwei großformatige Farbfotos gestellt, auf der die Pizzapackung plakativ zu sehen war. Damit war eindeutig die Grenze zur Schleichwerbung (Ziffer 7 Richtlinie 7.2. Pressekodex) überschritten. Der gleiche Vorwurf wurde RadParadiese 2007, ein Spezialheft von Aktiv Radfahren, gemacht. Die Zeitschrift hatte in zwei Beiträgen über den Nachtreisezug der Bahn beziehungsweise ein Angebot für Radurlaub auf Mallorca berichtet. Dabei waren Textvorspann und Foto eines Beitrages aus einer Anzeige entnommen, die im gleichen Heft erschienen war. In einem zweiten Artikel wurde ausschließlich das Angebot eines einzigen großen Reiseanbieters vorgestellt und in Reklame für Mallorca gemacht.
Eine nicht-öffentliche Rüge erhielt Bild (Bremen) aufgrund der Berichterstattung über einen 19-jährigen mutmaßlichen Täter. In dem Beitrag wurde er als „Verbrecher“ bezeichnet, wobei sich die Zeitung auf Informationen über ein angebliches Geständnis stützte. Hierin sah der Presserat eine Vorverurteilung und damit einen Verstoß gegen die Ziffern 2 und 13 des Pressekodex. Eine nicht-öffentliche Rüge erhielt Bild (Hamburg) für die Berichterstattung über den Suizid einer Jugendlichen. Die Umstände und Hintergründe des Suizids wurden dabei ausführlich geschildert. Dies ist nach Richtlinie 8.5 des Pressekodex unzulässig.
Eine öffentliche Rüge erhielt Rundblick Nord-Report aufgrund einer diskriminierenden Berichterstattung über Russlanddeutsche, die u.a. als „Landplage“ bezeichnet wurden (Ziffer 12 Pressekodex).
Insgesamt wurden an den beiden Tagen 67 Beschwerden behandelt. Neben den fünf Rügen gab es elf Missbilligungen und zwölf Hinweise. 31 Beschwerden wurden als unbegründet angesehen.

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