Schüler irregeleitet

Missbilligung vom Presserat für Frankfurter Rundschau

Der Presserat erteilte der Frankfurter Rundschau (FR) eine Missbilligung für eine Anzeigenbeilage von McDonald’s, die Schüler im Rahmen eines Zeitungsprojekts verfassten (M 04 / 2007). Die Beilage war Teil des Zeitungsprojekts „FRiSCH – Frankfurter Rundschau in der Schule“. Die FR stellt Schulklassen die Zeitung für den Unterricht zur Verfügung, und eine eigene Jugendredaktion produziert unter Anleitung eines Journalisten einmal wöchentlich eine eigene Seite.
Ohne Sponsoren kommt FRiSCH nicht aus. Einen Teil der Kosten übernehmen der Flughafenbetreiber Fraport und Mc Donald’s, das Jugendprojekt selbst wird abgewickelt von der Berliner Agentur Raufeld Medien, die auch für die Mc-Donald‘s-Beilage verantwortlich war.
Der Beschwerdeausschuss begründet die Missbilligung damit, dass die FR mit ihrer Beilage vom 20. März dieses Jahres gegen zwei Ziffern des Pressekodex sowie dessen Präambel verstoßen hat. Die Beilage sei zwar als PR-Veröffentlichung kenntlich gemacht, doch im Editorial werde die Schülerarbeit als eigenständiges redaktionelles Produkt bezeichnet. Dies vermittle ein irreführendes Bild der Arbeit von Redaktionen, heißt es in der Begründung, die der dju im Wortlaut vorliegt. Der Beschwerdeausschuss sieht die im Pressekodex geforderte klare Trennung von Werbung und Redaktion verletzt.
Des Weiteren sei das Ansehen der Presse in Gefahr, wenn Jugendliche, die an den Journalismus herangeführt werden sollen, eine PR-Beilage erstellen und ihnen diese Arbeit – wie vom Verlagsgeschäftsführer im Editorial – als „kritischer Journalismus“ vermittelt werde. Auch wenn die Schüler dem Fast-Food-Hersteller unangenehme Fragen gestellt hätten – darauf hatte die Rechtsabteilung des Druck- und Verlagshauses abgehoben – so handele es sich letztlich um Werbung. „Dies kann nicht als Ergebnis eines kritischen Journalismus bezeichnet werden.“
Die Missbilligung rangiert unter den Sanktionsmöglichkeiten des Presserates nach der öffentlichen Rüge, die das Printmedium abdrucken muss, und der nicht-öffentlichen Rüge an dritter und damit vorletzter Stelle. Es besteht zwar keine Pflicht für die FR, die Missbilligung auch abzudrucken. Doch der Beschwerdeausschuss empfiehlt dies als „Ausdruck fairer Berichterstattung“.

mib 
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Wenn Redakteurinnen streiken

Am 10. März blieben bei den Tageszeitungen Taz und nd – der Tag einige Seiten weiß. In beiden Redaktionen hatten sich Journalistinnen aber auch Lektorinnen und andere Mitarbeiterinnen am 9. März am  FLINTA* -Streik beteiligt und die Arbeit niedergelegt.
mehr »

ver.di fordert Schutzkodex im ÖRR

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert von ARD, ZDF und Deutschlandradio den Schutz von Journalist*innen einen entscheidenden Schritt voranzubringen: Bisher hat sich noch keine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt dem Schutzkodex angeschlossen. In vielen anderen Medienhäusern gelten die Regelungen des „Schutzkodex“ für Medienschaffende allerdings längst.
mehr »

Journalistinnen vor Online-Hass schützen

Zum Internationalen Frauentag warnt die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di vor zunehmender digitaler Gewalt gegen Journalistinnen. Die Gewerkschaft fordert verbindliche Schutzstandards für Medienschaffende und mehr Verantwortung der Medienhäuser beim Schutz ihrer Beschäftigten.
mehr »

RBB: Zweifel bei „Zusammenarbeit“

„Neue Zusammenarbeit“ – so heißt beim RBB das aktuell größte Umbauprojekt. Es soll die Rahmenbedingungen für die journalistische Arbeit verbessern. Dazu gehört eine Umstrukturierung und Verkleinerung der zweiten Führungsebene, der unterhalb des Direktoriums. Vorgesehen sind nur noch acht statt bisher zwölf Positionen. Sie wurden öffentlich ausgeschrieben und sollen bis Anfang April besetzt werden. Doch vom RBB-Personalrat kommt Kritik.
mehr »