Schüler irregeleitet

Missbilligung vom Presserat für Frankfurter Rundschau

Der Presserat erteilte der Frankfurter Rundschau (FR) eine Missbilligung für eine Anzeigenbeilage von McDonald’s, die Schüler im Rahmen eines Zeitungsprojekts verfassten (M 04 / 2007). Die Beilage war Teil des Zeitungsprojekts „FRiSCH – Frankfurter Rundschau in der Schule“. Die FR stellt Schulklassen die Zeitung für den Unterricht zur Verfügung, und eine eigene Jugendredaktion produziert unter Anleitung eines Journalisten einmal wöchentlich eine eigene Seite.
Ohne Sponsoren kommt FRiSCH nicht aus. Einen Teil der Kosten übernehmen der Flughafenbetreiber Fraport und Mc Donald’s, das Jugendprojekt selbst wird abgewickelt von der Berliner Agentur Raufeld Medien, die auch für die Mc-Donald‘s-Beilage verantwortlich war.
Der Beschwerdeausschuss begründet die Missbilligung damit, dass die FR mit ihrer Beilage vom 20. März dieses Jahres gegen zwei Ziffern des Pressekodex sowie dessen Präambel verstoßen hat. Die Beilage sei zwar als PR-Veröffentlichung kenntlich gemacht, doch im Editorial werde die Schülerarbeit als eigenständiges redaktionelles Produkt bezeichnet. Dies vermittle ein irreführendes Bild der Arbeit von Redaktionen, heißt es in der Begründung, die der dju im Wortlaut vorliegt. Der Beschwerdeausschuss sieht die im Pressekodex geforderte klare Trennung von Werbung und Redaktion verletzt.
Des Weiteren sei das Ansehen der Presse in Gefahr, wenn Jugendliche, die an den Journalismus herangeführt werden sollen, eine PR-Beilage erstellen und ihnen diese Arbeit – wie vom Verlagsgeschäftsführer im Editorial – als „kritischer Journalismus“ vermittelt werde. Auch wenn die Schüler dem Fast-Food-Hersteller unangenehme Fragen gestellt hätten – darauf hatte die Rechtsabteilung des Druck- und Verlagshauses abgehoben – so handele es sich letztlich um Werbung. „Dies kann nicht als Ergebnis eines kritischen Journalismus bezeichnet werden.“
Die Missbilligung rangiert unter den Sanktionsmöglichkeiten des Presserates nach der öffentlichen Rüge, die das Printmedium abdrucken muss, und der nicht-öffentlichen Rüge an dritter und damit vorletzter Stelle. Es besteht zwar keine Pflicht für die FR, die Missbilligung auch abzudrucken. Doch der Beschwerdeausschuss empfiehlt dies als „Ausdruck fairer Berichterstattung“.

mib 
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Kodex für mehr Respekt beim Film

Auf Initiative der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, des Bundesverbands Schauspiel (BFFS) und Allianz Deutscher Produzentinnen und Produzenten – Film, Fernsehen und Audiovisuelle Medien hat eine Gruppe aus Branchenvertreter*innen von Verbänden, TV-Sendern, Streamingdiensten, Förderern und unter Beteiligung der BKM, der Themis Vertrauensstelle e. V. und der BG ETEM nach über einem Jahr gemeinsamer Beratung heute den Respect Code Film (RCF) beschlossen.
mehr »

Mit Recht und Technik gegen Fake News

Als „vielleicht größte Gefahr“ in der digitalen Welt sieht die Landesanstalt für Medien NRW (LFM) die Verbreitung von Desinformationen. Insbesondere gilt das für die Demokratische Willensbildung. Daher wird die Aufsichtsbehörde ihren Scherpunkt im kommenden Jahr genau auf dieses Thema richten. Aber wie kann man der Flut an Fake News und Deep Fakes Herr werden?
mehr »

News-Junkie versus Nachrichtenvermeider

Eine Sonderausstellung im Museum für Kommunikation Berlin gibt Einblicke in die Geschichte der Nachrichten und unser Verhältnis dazu. Nie war es leichter, sich über das Weltgeschehen zu informieren als heute. Nie gab es mehr Medien und Formate, über die wir jederzeit und überall Nachrichten abrufen können. Doch wie können wir uns in diesem Dschungel zurechtfinden? Wie können wir gute Nachrichten produzieren?
mehr »

ver.di-Filmpreis für „Im Prinzip Familie“

„Im Prinzip Familie“ von Daniel Abma ist Gewinner des diesjährigen ver.di-Preises für Solidarität, Menschlichkeit und Fairness auf dem Internationalen Leipziger Festival für Dokumentar- und Animationsfilm DOK.  Der Film erhielt zudem den „film.land.sachsen-Preis“ für Filmkultur im ländlichen Raum sowie den Preis „Gedanken-Aufschluss“, von einer Jury aus Strafgefangenen der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen. Damit gingen an „Im Prinzip Familie“ die meisten Auszeichnungen bei DOK Leipzig 2024.
mehr »