ver.di hat die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Anpassungen im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) begrüßt, die am 1. Dezember im Rahmen einer umfassenden Novelle des Vierten Buches im Sozialgesetzbuch verabschiedet wurden. Es sei ein wichtiger Schritt zu mehr Fairness, dass über die Künstlersozialkasse versichert bleiben soll, wer im Hauptberuf künstlerisch oder publizistisch tätig ist, heißt es in einer Pressemitteilung.
„Die Regelungen bedeuten für Kulturschaffende, die neben ihrer künstlerischen oder publizistischen Arbeit eine weitere selbstständige Tätigkeit ausüben, deutlich höhere Sicherheiten“, so Christoph Schmitz, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Der sich wandelnden Arbeitswelt, in der Mehrfachtätigkeiten an Bedeutung zunehmen, wird mit den Änderungen Rechnung getragen.“
Mit dem Jahreswechsel wird – wie von ver.di gefordert – gelten: Selbstständige Kultur- und Medienschaffende werden und bleiben über die Künstlersozialkasse (KSK) krankenversichert, solange die künstlerische Tätigkeit überwiegt. Damit zog der Gesetzgeber Konsequenzen aus den Erfahrungen der Corona-Krise: Galt vor der Krise, dass Versicherte den Schutz über die KSK verloren, sobald sie monatlich Einkommen oberhalb der Minijob-Grenze aus einem selbstständigen, nicht-künstlerischen Beruf erwirtschafteten, so wurde in der Krise ein solcher Zuverdienst von bis zu 1.300 Euro im Monat ermöglicht, ohne dass der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nach dem KSVG erlosch. Die geplante Novelle bringt nun eine Gleichstellung mit Zuverdiensten aus abhängiger Beschäftigung.
ver.di als größte Gewerkschaft für Künstlerinnen, Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten in Deutschland, die insgesamt 30.000 (solo)selbstständige Mitglieder hat, war vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales um eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze gebeten worden.