In diesen Tagen erhalten alle Mitglieder der VG Wort die Einladung zur Mitgliederversammlung am 20. Mai in München. Auf der Tagesordnung stehen einmal mehr wesentliche Entscheidungen für die Zukunft der VG Wort als gemeinsamer Einrichtung von Urhebern und Verwertern, so zu einem neuen Verteilungsplan, auf dessen Grundlage die künftigen Ausschüttungen der VG Wort geschehen sollen.
Nach dem „Vogel-Urteil“ des BGH, in dem nicht die Verlagsanteile generell, sondern deren pauschale Verteilung als unrechtmäßig erkannt wurden, haben die Mitglieder der VG Wort die Gremien der VG Wort beauftragt, eine Lösung zu finden, die beiden Seiten Rechnung trägt, Urheberinnen wie Verlagen.
Der BGH hat in seiner Urteilsbegründung beschieden, dass Rechte nachträglich an Verlage weitergegeben werden können. Der Gesetzgeber wiederum ergänzte dieses Urteil insofern, dass die Verlagsbeteiligung dann nach einem von Autor_innen und Verlagsvertreter_innen in der VG Wort ausgehandelten pauschalen Verteilungsplan vorgenommen werden darf, wenn und nur wenn die Urheber nach eigener Entscheidung den Verlagsanteil abtreten.
Auf der Mitgliederversammlung der VG Wort wird ein solcher Verteilungsplan vorgelegt. Auch die Journalistinnen und Journalisten in den Gremien der VG Wort haben sich nachdrücklich dafür eingesetzt, dass ein Kompromiss für die Ausschüttung der Tantiemen gefunden wurde, der dem Anliegen der Urheber Rechnung trägt.
Für alle Wahrnehmungsberechtigten gilt weiterhin, dass sie ihre Entscheidung über eine Verlegerbeteiligung individuell, anonymisiert und freiwillig nach Erscheinen eines Werkes treffen können.
Zur Wahrheit gehört allerdings auch, nicht nur kurzfristig an die höheren Ausschüttungen zu denken, sondern genauso an das Prinzip gemeinsamer Interessenvertretung einer ganzen Branche durch die VG Wort. Dazu gehört auch ein akzeptabler Anteil der Erlöse für die Verlage, auch wenn die an anderer Stelle wirklich nichts unversucht lassen, um Honorare zu drücken und die Spielregeln sozialpartnerschaftlichen Miteinanders zu verletzen.
Aus früheren Veröffentlichungen ist bekannt, dass auch die Gremien der dju in ver.di den Fortbestand der VG Wort als gemeinsame Institution von Urheberinnen und Verlagen für immens wichtig halten. Daher appellieren wir an alle Mitglieder der VG Wort, dem Vorschlag des Verwaltungsrates über einen neuen Verteilungsplan zuzustimmen, persönlich oder per Stimmübertragung. Der Vorschlag selbst geht allen Mitgliedern als Antrag mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zu.
Es ist wichtig, dass möglichst viele Mitglieder im Interesse einer funktionierenden VG Wort ihr Stimmrecht wahrnehmen, am besten persönlich durch Teilnahme an der Mitgliederversammlung. (Mitglieder sind diejenigen, die als Journalistinnen oder Journalisten in den letzten drei Jahren im Durchschnitt 400 Euro oder mehr an Ausschüttung erhalten und einen entsprechenden Antrag bei der VG Wort gestellt haben, dem auch stattgegeben wurde und die Mitgliedsbeiträge entrichten – alle anderen sind die so genannten Wahrnehmungsberechtigten.) Wer nicht teilnehmen kann, kann seine oder ihre Stimme einem Mitglied übertragen, das auf der MV im gewünschten Sinn abstimmen wird. Das Formular für die Stimmrechtsübertragung wird zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung am 20. Mai verschickt.
Mehr Informationen aus diesem Mitgliederanschreiben zur VG Wort – insbesondere zur Stimmrechtsübertragung – und zur VG Bild Kunst, die am 5. Mai tagt, stehen hier