Wer einen Hammer hat, für den besteht die Welt aus Nägeln

Wir brauchen eine breite Bewegung gegen den Großen Lauschangriff

Der Große Lauschangriff ist der bisher schwerste Angriff auf die Pressefreiheit seit Bestehen der Bundesrepublik. Er vernichtet die Vertrauensbasis zwischen Informanten und Journalisten.

Doch die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses ist notwendig, damit die Medien einer ihrer wichtigsten Aufgaben nachkommen können, nämlich dunkle Machenschaften aufzudecken und das öffentlich zu machen, was unter den Teppich gekehrt werden soll. Ob Bestechungs- oder Parteispendenskandale, ob Amigo-Affären, Celler Loch oder die bayerische „Käseschachtelaffäre“ – stets wurden solche Skandale durch Medien aufgeklärt. Voraussetzung dafür waren Informanten, die sich auf die Vertraulichkeit der Gespräche verlassen konnten.

Nun ist die Grundgesetzänderung beschlossen. Worum es jetzt geht: Druck auf die Parteien auszuüben, damit wenigstens im Vermittlungsausschuß Nachbesserungen durchgesetzt werden. Doch schon kommt ein Bonner Tarnkappenbomber daher und holt zum Gegenschlag aus: Wolfgang Schäuble will den Lauschangriff noch weiter verschärfen und sogar den Schutz aller Berufsgruppen gänzlich streichen.

Deshalb brauchen wir jetzt eine breite Bürgerrechtsbewegung gegen den Großen Lauschangriff. Landauf, landab organisiert die Fachgruppe Journalismus derzeit – trotz Karneval, Fasnacht oder Fasching – Protestveranstaltungen, wie in Hamburg, Erfurt, Stuttgart oder Karlsruhe. Viele dieser Veranstaltungen finden gemeinsam mit Juristen- oder Ärzteverbänden statt. Dabei ist das Ziel, die Menschen über die Dimension und die Konsequenzen des Lauschangriffs aufzuklären. Ein Gang zum Arzt oder Rechtsanwalt wird zum Sicherheitsrisiko, die Intimsphäre ahnungsloser Bürgerinnen und Bürger ist bedroht. Dennoch glauben noch viele, es ginge um die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Denkste! Die Delikte, bei denen gelauscht werden darf, umfassen das halbe Strafgesetzbuch. Man braucht beispielsweise nur einen halbwüchsigen Sohn zu haben, der mit einem Klassenkameraden befreundet ist, von dem vermutet wird, er gehöre zu einer Gruppe von Zigarettenautomaten-Knackern. Schon darf wegen des Verdachts der Bandenkriminalität gelauscht werden. So fix kann das gehen.

Deshalb müssen wir uns wehren. Nun fürchten die Parteien Stimmenverluste wie der Teufel das Weihwasser. Daher werden wir den Bundestagskandidaten auf die Finger klopfen. Wir werden sie fragen, wie sie zur Pressefreiheit stehen, ob sie für Nachbesserungen sind, wie sie abgestimmt haben, sofern sie schon im Bundestag vertreten waren. Und diese Antworten werden wir dann veröffentlichen, und zwar auf lokaler Ebene, wo die Kandidaten in ihren Wahlkreisen um Stimmen buhlen.

Noch ein Wort zu Beschwichtigungsversuchen: Wohl wird häufig gesagt, der Lauschangriff werde ja nur ganz selten, höchstens in drei bis vier Fällen pro Jahr beispielsweise in Baden-Württemberg angewandt werden. Aber: Wer einen Hammer hat, für den besteht die Welt aus Nägeln. Und die Bundesrepublik gehört jetzt schon zur Weltspitze der Lauscherländer. Den Nachweis über die Effizienz von bisherigen Abhörmaßnahmen sind die Behörden bislang schuldig geblieben: Der Nutzen für die Kriminalitätsbekämpfung darf bezweifelt werden, der Schaden aber für die Demokratie ist gewiß!


 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Eintracht bei der VG Wort

Wer Mitgliederversammlungen (MV) der Verwertungsgesellschaft VG Wort schon länger verfolgt, musste sich fast die Augen reiben: Bei der jüngsten MV war kein Streit zwischen oder gar unter einzelnen Berufsgruppen zu vermelden. Und bei allen Abstimmungen – deren waren es sehr viele! – wurde kein einziger Vorschlag abgelehnt.
mehr »

Recherche wird zur Superkraft

Recherche-Koryphäen wie Thomas Leif und Hans Leyendecker machten das Netzwerk Recherche groß. Kollegialer Austausch und Kooperation ermöglichen den mittlerweile rund 1300 Mitgliedern auch bei starken Windböen von rechts, weiterhin harte Fakten für die gemeinsame Wirklichkeitsdeutung zu recherchieren, die lebenswichtig für eine Demokratie sind. Diese selbstbewusste Haltung prägte die Jahrestagung „Superkraft Recherche“ zum 25. Geburtstag der Journalist*innenvereinigung.
mehr »

Kartellrecht mit kleinen Ausnahmen

Presseverlage sollen dauerhaft vom Kartellverbot ausgenommen werden, wenn sie außerhalb des redaktionellen Bereichs kooperieren wollen. So steht es im Referentenentwurf zur zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vorgelegt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Kooperationen im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk sollen aber nicht erleichtert werden.
mehr »

dju legt 5 Punkte für KI-Einsatz vor

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di warnt Verlage und Medienunternehmen davor, Künstliche Intelligenz ohne verbindliche Regeln einzusetzen. Immer mehr Redaktionen setzen generative KI im Arbeitsalltag ein, dennoch fehlen vielerorts verbindliche Vereinbarungen. Die dju nennt deshalb fünf Punkte für einen verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Journalismus.
mehr »