Editorial: Noch gibt es sie

Das führe „in den absoluten Überwachungsstaat“, alle Bürger gerieten „unter Generalverdacht“, es sei „einer der größten Eingriffe in Pressefreiheit“, so argumentierten Abgeordnete des Deutschen Bundestages am 9. November gegen das neue Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung, die vermeintliche Umsetzung einer EU-Richtlinie.

Leider waren es nur 156, die ihre Hausaufgaben gemacht hatten und gegen das unter dem Deckmäntelchen der Terrorismusbekämpfung daher kommende Gesetz votierten. Sie hatten offenbar neben eigener Demokratie- und Fachkompetenz auf die Stimmen aus dem Volk gehört, die sich gegen diesen ungeheuren Eingriff in die Privatsphäre, den Informantenschutz in Redaktionen und den Vertrauensschutz bei Ärzten wehrten. Die website: briefe.gegen.daten.speicherung.eu hatte am Abstimmungstag 233 Seiten mit zirka 2.500 Bürgerschreiben. Seit Monaten laufen Datenschützer, Medien-, Berufs- und andere Verbände Sturm gegen diese Ignoranz gegenüber dem Telekommunikationsgeheimnis. Es gab Demonstrationen, Offene Briefe und Expertenanhörungen im Bundestag. Aber nein, die Mehrheit, 366 Abgeordnete, wusste es besser, sie stimmten für das „Sicherheitspaket“. Das Bundesverfassungsgericht soll es nun richten! Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, mit dem auch ver.di zusammen arbeitet, wird mit tausenden Mandaten Verfassungsklage erheben.
Die Tragik dieser Novemberentscheidung ist – einmal abgesehen vom geschichtsträchtigen Datum – dass gerade jüngste Ereignisse schwere Schatten auf den Umgang mit unseren freiheitlichen Grundwerten geworfen haben. Nehmen wir die intensiven – natürlich heimlichen – Ermittlungen vor Ort und im Internet gegen 12 Pressefotografen mit sehr fragwürdigen Vorwürfen: Ursächlich habe man Fotos von Naziaufmärschen der linken Szene zur Verfügung gestellt? Oder die Durchsuchung der Postzusendungen von vier großen Berliner Tageszeitungen, angeblich allein um „militante“ Bekennerschreiben zu finden. Übrigens zwar heimlich, aber genehmigt vom Bundesgerichtshof. Mehrere Personen gelangten in das Raster der Fahnder des Bundeskriminalamtes (BKA), weil sie in ihren Internettexten Wörter verwendeten, die auch in Texten von Bekennerschreiben Terrorismusverdächtiger vorgekommen sein sollen. Zum Beispiel das Wort Prekarisierung! Ups, wird auch viel von Ver.dianern benutzt? Es reicht aber offenbar auch, sich über die aktuellen Fahndungen des BKA online zu informieren. Im März 2007 schaltete das BKA eine Homepage zur „militanten Gruppe“. Vom 28. März bis 18. April wurde nach Informationen der dju in ver.di Berlin-Brandenburg jeder registriert, der die Seite besuchte. Ausgewertet wurden 417 Computer(IP)-Adressen. Ans Licht kommt derartiges nur durch engagierte Informanten. Noch gibt es sie!?

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