Keiner schiebt uns weg

Vorstandsfrauen: optimistisch und tatkräftig. Foto: Gerhard Kirchgäßner

Einen „skandalösen Dauerbrenner“ nannte Sozialwissenschaftlerin Ursula Schumm-Garling die Forderung nach gleicher Bezahlung von Frauen und Männern. Dem konnten die Delegierten auf der Bundesfrauenkonferenz des ver.di-Fachbereiches Medien, Kunst und Industrie in Berlin nur zustimmen. Sie nutzten ihre Konferenz, um über Entgeltgleichheit und die damit ursächlich zusammenhängende Altersarmut vor allem von Frauen zu diskutieren.

Das Lied der Heinze-Frauen erklang dazu am 28. Februar 2015. „Keiner schiebt uns weg“, sangen die Arbeitnehmerinnen des Gelsenkirchener Foto-Unternehmens Heinze Ende der 1970er Jahre. Sie wollten gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen. Drei Jahre klagten sie durch die Instanzen. Zehntausende stimmten in das Lied ein, eine breite Solidaritätswelle erfasste das Land. Am 9. September 1981 gab das Bundesarbeitsgericht in Kassel den 29 Heinze-Frauen Recht. Das Unternehmen musste drei Jahre rückwirkend Lohn nachzahlen und tarifgerecht eingruppieren, ohne Ansehen des Geschlechts.
Als dieser Tage die Oscar-Preisträgerin für die beste weibliche Nebenrolle Patricia Arquette in ihrer Dankesrede rief: „Nun ist endlich unser Moment gekommen, sich stark zu machen für gleiche Löhne und gleiche Rechte der Frauen in den Vereinigten Staaten von Amerika“, da wurde einmal mehr deutlich: Die Ungleichheit besteht nach wie vor, national und international. Leider erhalten Frauen in Deutschland ca. 22 Prozent weniger Einkommen als Männer, sagte die emeritierte Professorin der TU Dortmund Ursula Schumm-Garling in ihrem Vortrag. Eine Durchschnittszahl. Der Rückstand bei den Einkommen differiere in den einzelnen Berufen von 2 Prozent bei technischen Zeichnerinnen über 19 bei Bankkaufleuten bis zu 27 Prozent bei Zahntechnikerinnen. Nur selten verdienen Frauen mehr als Männer. Werde die Lebensarbeitszeit betrachtet, erreichen Frauen einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zufolge nur 49 Prozent des Pro-Kopf-Bruttoeinkommens der Männer. Der Anteil der erwerbstätigen Frauen hat sich in den letzten zehn Jahren um zehn Prozent erhöht. Jedoch arbeite jede zweite Frau in Teilzeit, zudem in Berufen und Branchen mit schlechter Bezahlung. Doch auch nach über 20 Jahren Festschreibung der Gleichheit beider Geschlechter im Grundgesetz sollten uns diese Fakten nicht entmutigen, weiter für Entgeltgleichheit zu streiten, so die Wissenschaftlerin.
Hannelore Buhls, Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, brachte es in ihrem Referat zur Rentenpolitik auf den Punkt: „Nur wer im Berufsleben schon die eigenständige Existenzsicherung sichern konnte, kann auch ausreichend fürs Alter vorsorgen.“ Hier seien die Frauen aufgrund der Arbeitsmarksituation eindeutig benachteiligt. Das sei Buhls zufolge „eine offen erkennbare Aufgabe der Arbeits- und Sozialpolitik“. Voraussetzung, damit Frauen nicht in die Armutsfalle tappen, sei die Gleichstellung der Arbeitsverhältnisse. Der Frauenrat schlage dafür unter anderem vor, dass die gesetzlichen Regelungen für Minijobs – in die vor allem Frauen gedrängt würden – beendet werden.
So wie einst Gisela Kessler, die als Frauensekretärin der IG Druck und Papier an der Seite der Heinze-Frauen stand, forderten die Delegierten zur Durchsetzung der Forderung für die Entgeltgleichheit die solidarische Unterstützung der gesamten gewerkschaftlichen Organisation ein. Die Bedingungen der Frauen im Berufsleben müssten immer im Fokus von ver.di stehen. „Die Auswahl für Aktivitäten ist groß“, sagte Ursula Schlumm-Garling dazu. So könne hier unter anderem auch eine Neubelebung der Diskussion um eine Verkürzung der Arbeitszeiten weiterhelfen.
Frauen-Sicht sei auch wichtig, wenn es um die derzeit diskutierten Freihandelsabkommen wie TTIP und TISA geht. „Wir sind für einen freien Handel, schon aus unserer langen internationalen Tradition heraus“, machte Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender, die Position der Gewerkschaft klar. Kritisch werde es, wenn es um den Abbau von Arbeitnehmerrechten gehe, wenn Verbraucher- und Umweltrechte ausgehebelt würden. Das ermöglichten etwa in den Verträgen vorgesehene Schiedsgerichte, die außerhalb jeder ordentlichen Gerichtsbarkeit agieren. Vehement argumentierte Werneke nochmals für die Kampagne gegen das vorliegende Gesetz zur Tarifeinheit, das einen Eingriff ins Streikrecht bedeute. Diese ver.di-Position wolle frau zukünftig ebenso in Betrieben und vor Ort vertreten wie den Kampf um die Entgeltgleichheit, war ein Fazit der Konferenz. Der neue Vorstand bekam per Antrag für die nächsten vier Jahre aufgegeben, sich vorrangig mit den Themen Rente und Altersarmut zu beschäftigen.

Auch zu erreichen über http://medien-kunst-industrie.verdi.de/ueber-uns/frauen

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