Viel zu tun für die neue Bundesregierung

ver.di erwartet eine sozialere, arbeitnehmerorientierte Politik

Im Bundestagswahlkampf fordert ver.di von den Parteien und ihren Kandidat*innen, dass sie sich für einen gesellschaftlichen Wandel einsetzen, für eine Politik, die soziale Gerechtigkeit und Demokratie fördert, die Spaltung des Arbeitsmarktes und Raubbau an der Natur überwindet. Es soll nach Corona kein Zurück in eine „alte“ Normalität geben.

Konkrete Forderungen reichen von mehr Tarifbindung über eine ökologische Verkehrs- und Energiewende bis zur Aufwertung des 8. Mai als gesetzlichen Feiertag. In so gut wie allen angesprochenen Themenbereichen sind Erwartungen formuliert, die den Medien-, Kunst- und Kulturbereich direkt betreffen. Wir sprachen mit Cornelia Berger, Leiterin des Bereiches Kommunikation bei ver.di.

M | Welche Themen siehst Du dabei als besonders dringlich an?

Cornelia Berger, Leiterin des Bereichs Kommunikation bei ver.di
Foto: Jan-Timo Schaube

Cornelia Berger | Ein Blick in den Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot aus dem Jahr 2018 zeigt, dass diese Bundesregierung viele Hausaufgaben nicht gemacht hat. Wir hatten große Hoffnungen auf ein Presseauskunftsrecht auf Bundesebene. Die Landespressegesetze geben Medienvertreter*innen ja bereits weitgehende Informationsrechte gegenüber staatlichen Stellen. Seit 2012 besteht jedoch der Missstand, dass das Bundesverwaltungsgericht diesen Anspruch auf Bundesebene gekippt hat. Eine Korrektur des verwaltungsrechtlichen Problems wäre eine relativ kleine Hürde, wenn man den politischen Willen dazu hätte. Staatliches Handeln nach Artikel 5 Grundgesetz gegenüber den Medien transparent zu machen, ist überfällig.

Und akut ist Deutschland im Ranking der Pressefreiheit gerade auf Platz 13 abgerutscht…

Ja, das Presseauskunftsgesetz ist ein Beispiel für ein grundsätzliches Problem. Die Bundesregierung hält die Pressefreiheit in Sonntagsreden und Koalitionsverträgen hoch, doch wenn es um die praktische Umsetzung und um Erleichterung der täglichen Arbeit von Journalist*innen geht, dann hapert es mächtig. In den letzten Jahren mehren sich Fälle von Gewalt gegen Journalist*innen, wir erleben durch Unternehmen, aber auch aus dem rechten Spektrum strategisch angelegte Klagen gegen Kolleg*innen, womit unliebsame Berichterstattung verhindert werden soll. All das sind Missstände, gegen die eine künftige Bundesregierung energisch vorgehen sollte. Ich weiß sehr wohl, dass Pressegesetzgebung und Medienpolitik Ländersache sind. Doch müsste der Bund in vielen Fällen mehr tun, denken wir nur an die Sperrung von Journalistennamen im Melderegister. Deutschland kann sich nicht erlauben, im ROG-Ranking der Pressefreiheit noch weiter abzusinken. Eine künftige Regierung muss die Pressefreiheit mit konkreten Maßnahmen stärken.

Auch die Medienvielfalt?

Die jetzige Bundesregierung war mit einem abenteuerlichen Versuch gestartet, den Vertrieb von Zeitungen zu subventionieren – auf Kosten der Sozialbeiträge der Zustellerinnen und Zusteller. Der ist auf der Strecke geblieben. Doch auch alle Überlegungen und Versuche, die Medienvielfalt durch gezielte Presseförderung zu stärken, sind gescheitert. Ich erinnere an das 220-Millionen-Euro-Projekt, das zuletzt kassiert wurde. Übrig bleibt: Die Bundespolitik hat sich nicht ernsthaft und fachlich angemessen genug mit der Frage von Vielfaltsicherung auseinandergesetzt. Da bleibt viel zu tun.

Etwa auch die Gemeinnützigkeit von Non-Profit-Journalismus rechtlich abzusichern?

Diesen Weg und solche Initiativen haben wir als ver.di immer unterstützt und tun das weiter. Das kann aber nur ein Baustein sein, um Vielfalt zu stärken und auszubauen. Schon als es noch eine offizielle Pressestatistik gab, war deutlich, dass die Zahl von Ein-Zeitungs-Kreisen steigt. Inzwischen, behaupte ich, wächst gar die Zahl der Kein-Zeitungs-Kreise. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung. Um diese seriös zu analysieren, braucht es zunächst eine belastbare Medienstatistik. Darauf aufbauend muss dann das mediale Angebot für die Öffentlichkeit gestärkt werden.

Wozu unbedingt auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört?

Auch hier erleben wir eine besorgniserregende Entwicklung, speziell bei einem Blick in die Programmatik der AfD. Aber auch die FDP hat auf ihrem letzten Bundesparteitag Beschlüsse gefasst, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einzuschränken. Dabei muss der angesichts der Presseentwicklung als breites Basisangebot im Sinne einer Daseinsvorsorge eher ausgebaut als gestutzt werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sicher einiges tun, um im digitalen Zeitalter und bei neuen Zielgruppen anzukommen, aber dafür ist er grundsätzlich zu stärken. Auch dazu und zu seinem Auftrag erwarten wir ein ganz klares Bekenntnis einer künftigen Bundesregierung – wohl wissend, dass Rundfunk Ländersache ist.

Das gilt – speziell in und nach Corona – auch für die Kultur insgesamt. ver.di sieht Kultur nicht als freiwilliges Vergnügen, sondern als Staatsziel und unterstützt Initiativen, das auch im Grundgesetzt zu verankern …

Es wäre unsinnig, die Welt nach Corona in einen Zustand vor der Pandemie zurückversetzen zu wollen. Es wird kein Zurück zum Status quo ante geben. Corona hat uns den Wert und die gesellschaftliche Bedeutung vieler Bereiche vor Augen geführt, die früher nicht so im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung standen. Wenn wir etwas gelernt haben, dann, welche Rolle Kunst und Kultur für unsere Gesellschaft spielen und dass wir darauf nicht verzichten dürfen. Sie ist ungemein wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Verarbeitung solcher Krisen. Und es hängen hunderttausende Existenzen daran.

Zum Themenkreis „Arbeit der Zukunft“ fordert ver.di bessere tarifliche Absicherung und mehr Mitbestimmung. Ist das im Medienbereich nicht mindestens so wichtig wie anderswo?

Das gilt im Medienbereich umso mehr. In der privatwirtschaftlich organisierten Presse erleben wir immer noch zu viel Tarifflucht. Es ist wissenschaftlich belegt, dass das nicht der richtige Weg ist, Qualität in der Berichterstattung zu sichern, im Gegenteil. Sowohl für die Presse als auch für Rundfunk und Fernsehen kommt hinzu, dass viele Inhalte von Freien zugeliefert werden. Sowohl die Honorare dieser Freien als auch ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten werden momentan der Rolle überhaupt nicht gerecht, die diese Journalist*innen und Medienschaffenden ausfüllen. Da muss sich unbedingt etwas tun. Erstens, um die medialen Angebote auch künftig sicherzustellen und zweitens, um zu verhindern, dass hochqualifizierte und erfahrene Menschen ihren Berufen frustriert den Rücken kehren.

Die Forderungen sind freilich nicht neu?

Wahrlich nicht, aber sie sind relevanter denn je. Das gilt auch für ein ähnliches „Methusalem-Thema“: den Tendenzschutz. Medienhäuser arbeiten inzwischen ganz anders als zu den Zeiten, in denen dieser Paragraph in der Betriebsverfassung und im Unternehmensrecht eingeführt wurde. Er ist nicht mehr zeitgemäß: Welche Tendenz soll denn geschützt werden? Wir wollen eine ordentliche Mitbestimmung im Bereich der Presse, wo die Verleger einerseits jammern, dass es ihnen so schlecht ginge, andererseits ihre Situation nicht belegen und viele Vorschläge von Gewerkschaften und Betriebsräten dann mit dem Hinweis ablehnen, so schlecht ginge es ihnen dann doch nicht…

Einen gewissen Schritt nach vorn in Sachen Mitbestimmung sichert die Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes für den Rundfunk …

Es wird jetzt darauf ankommen, gemäß dem neuen Paragraphen im Bundespersonalvertretungsgesetz die arbeitnehmerähnlichen Freien – es sind bestimmt 20.000 bei ARD, ZDF und Deutscher Welle – tatsächlich in die Mitbestimmung einzubeziehen. Wir hätten uns für die Bundesebene noch eine klarere Formulierung wie in entsprechenden Landesgesetzen etwa in Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz gewünscht. Unsere Position aber bleibt: Ein gutes Programm gibt es nur mit arbeitnehmerähnlichen Freien, die volle Mitbestimmungsrechte haben und nicht Beschäftigte zweiter Klasse sind.

„Wir sind es wert“ heißt es bei ver.di nicht nur hinsichtlich eines höheren Mindestlohns in prekären Beschäftigungsbereichen wie bei den Clickworkern. Auch der Gender Pay Gap gehört abgebaut und die Perspektive für Auszubildende und junge Beschäftigte gestärkt …

Auch da lohnt ein Blick zurück in den Koalitionsvertrag von 2018. Da wurde befristeten Arbeitsverhältnissen, explizit Kettenbefristungen, der Kampf angesagt. Das Vorhaben zieht sich jetzt ebenfalls, die CDU steht auf der Bremse. Dabei ist der Druck groß: Über drei Millionen Beschäftigte haben in Deutschland nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Über die Hälfte der Menschen unter 30 Jahren landen heute in befristeten Jobs. Mehr als die Hälfte der Befristungen ist sachgrundlos, fast jede zweite Neueinstellung ist davon betroffen. Für diese Menschen sind weder perspektivische Lebensplanung noch etwa eine Familiengründung denkbar. Das lähmt und ist ein Armutszeugnis für die amtierende Bundesregierung.

Das ist ähnlich dringend wie Frauenquoten in bestimmten Führungsebenen und die Problematik von Gerechtigkeit bei der Bezahlung von Männern und Frauen. In keiner dieser Fragen ist der Medienbereich bisher ein Vorbild, es gibt vielmehr jede Menge Nachholbedarf.

Gilt das auch für die Einbeziehung von Freiberuflern und Soloselbstständigen in die Sozialsysteme?

Auch hier ist der amtierenden Bundesregierung ein Mangelhaft ins Zeugnis zu schreiben. Die Forderung und die Erkenntnisse gibt es schon lange, aber nicht zuletzt Corona hat gezeigt, wie ungesichert Soloselbstständige nachhaltig ins Bodenlose fallen. Die bessere soziale Absicherung der fast 450 000 Soloselbstständigen allein in Kulturberufen, die das Statistische Bundesamt gerade gezählt hat, gehört auf der politischen Agenda ganz nach oben.

Corona und Homeoffice haben auch die Arbeitszeitfrage erneut befeuert, die mit der Tendenz zur Entgrenzung einen wichtigen Gesundheitsschutzaspekt beinhaltet …

Da befinden wir uns seit vielen Jahren in Auseinandersetzungen um die Arbeitszeiterfassung in Redaktionen. Vom Europäischen Gerichtshof gibt es seit Mai 2019 ganz klare Vorgaben. Verlage verzögern das mit dem Verweis auf eine Umsetzung in deutsches Recht. Wir von ver.di vertreten jedoch die Rechtsauffassung, dass ein Recht auf Arbeitszeiterfassung für Beschäftigte unmittelbar aus dieser EuGH-Entscheidung entsteht. In vielen Verlagen ist sie – zum Teil mit unserer Hilfe – auch bereits durchgesetzt. Die schlimmen Folgen von Burnout oder andere schwerwiegende Gesundheitsschädigungen werden dadurch verringert.

Zeigen die Jüngeren beim Thema Arbeitszeit oft weniger Kompromissbereitschaft?

Absolut. Die Verlagshäuser täten gut daran, sich dem Arbeitszeitthema intensiver zu widmen. Arbeitszeiterfassung und flexiblere Arbeitszeitmodelle entsprechen dem Anspruch der jüngeren Generation nach besserer Vereinbarkeit von Arbeit und Leben.


Weiterlesen:

Aufruf: Umsteuern für gerechte Gesellschaft

 

 

 

 

 

 

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