17-Jährige für Social Media-Posts angeklagt

Die Vorladung am 19. Dezember 2019 kam für Tujan al-Bukhaiti überraschend. Die 17-jährige Schülerin, geflüchtet aus dem Jemen, musste zur Befragung bei der Polizei erscheinen. Weder ihre Eltern noch ein Rechtsbeistand waren bei dem Verhör dabei, was gegen internationale Rechtsnormen verstößt. Inzwischen muss sie sich vor Gericht verantworten. Das könnte den Weg für eine Einschränkung der Meinungsfreiheit im ganzen Land ebnen.

Aktion für Tujan al-Bukhaiti, Jordanien

Bereits am 16. Januar 2020 begann der Prozess gegen die Minderjährige Tujan al-Bukhaiti. Ihr werden „Blasphemie“ und die „Beleidigung religiöser Gefühle“ vorgeworfen. Hintergrund sind Beiträge in Sozialen Medien, vor allem auf Facebook, in denen sich Tujan al-Bukhaiti zu religiösen und anderen Fragen geäußert oder Posts ihres Vaters geteilt hatte. Im Falle einer Verurteilung droht ihr ein Monat Gefängnis.

Dreimal wurden seit Januar Verhandlungstermine kurzfristig vertagt, weil kein Vertreter der Klägerseite, der Behörde für Internetkriminalität, erschienen war. Doch jedesmal musste Tujan al-Bukhaiti die Schule versäumen. Von der Schule erhält sie aber keine Unterstützung. Im Gegenteil: Ihr wurde bereits mit Verweis gedroht, wenn sie ihre Veröffentlichungen nicht beende.

Die Vorwürfe gegen Tujan al-Bukhaiti basieren auf dem 2015 verabschiedeten Gesetz über Internetkriminalität, das in Paragraf 11 schwammig die Verbreitung „verleumderischer Inhalte“ verbietet. Doch Artikel 15 der jordanischen Verfassung garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung. Sollte Tujan al-Bukhaiti verurteilt werden, droht ein Präzedenzfall für die Einschränkung der Meinungsfreiheit in dem Land.

Was können Sie tun?

Schreiben Sie an den jordanischen Justizminister und fordern Sie ihn auf, sicherzustellen, dass alle Anklagepunkte gegen die 17-jährige Tujan al-Bukhaiti umgehend fallengelassen werden, weil sie gegen ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen. Schreiben Sie auf Arabisch, Englisch oder Deutsch an:

Justizminister
Bassam al-Talhouni
Ministry of Justice
P.O. Box 6040
1188 Amman
JORDANIEN
E-Mail: info@moj.gov.jo

Senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:

BOTSCHAFT DES HASCHEMITISCHEN KÖNIGREICHES JORDANIEN
S.E. Herrn Basheer Fawwaz H. Zoubi
Heerstraße 20
113595 Berlin
Fax: (030) 3699 6011
E-Mail: jordan@jordanembassy.de

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