Amnesty International: Aktion für chinesische Reporterinnen

Im Vorfeld des G20-Gipfels in China Anfang September haben etwa 2.000 Menschen demonstriert, weil sie von den Behörden Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht fordern. Wer über dieses Thema berichtet, lebt allerdings gefährlich. Das bekamen auch mehrere Journalistinnen zu spüren, die kürzlich festgenommen wurden. Zwei von ihnen sind noch immer in Haft, von einer Reporterin fehlt seit Wochen jede Spur.

Bei den festgenommenen Reporterinnen handelt es sich sechs Mitarbeiterinnen des Online-Portals „64 Tianwang“ mit Sitz in der Provinz Sichuan. Während drei von ihnen nach mehreren Tagen Haft wieder freigelassen wurden, müssen zwei andere – Qin Chao und Yuan Ying noch im Gefängnis ausharren. Sie haben nach Angaben von Amnesty International keinen Zugang zu Rechtsanwälten und ihnen droht Folter.

Qin Chao aus Wugang in der Provinz Henan wird vorgeworfen, „Streit angefangen und Ärger provoziert“ zu haben. Sie wurde schon im Vorfeld des G20-Gipfels festgenommen. Die offizielle Inhaftierung erfolgte zehn Tage später am 8. September. Sie wird in einem Gefängnis in Pingdingshan festgehalten.

Yuan Ying ist in Chengdu inhaftiert. Sie hatte über die Kundgebung vor der Disziplinarkommission der Kommunistischen Partei in Peking berichtet, auf der etwa 2.000 Menschen Wiedergutmachung verlangten, weil ihnen behördlicherseits Unrecht zugefügt wurde.

Völlig unklar ist die Lage ihrer Kollegin Lin Xiurong. Sie hatte in einem Artikel beschrieben, dass in Hangzhou, dem Tagungsort des G20-Gipfels, ein Stadion als Haftort für Menschen eingerichtet worden sei, die bei Behörden Petitionen eingereicht hatten und das öffentlich machen wollten. Seit dem 3. September fehlt von Lin Xiurong jede Spur. Die Website „64 Tianwang“ ist eine der wenigen Internetportale, die über Protestaktionen in China berichtet. Schon mehrfach wurden die zumeist ehrenamtlich für die Seite arbeitenden Mitarbeiter und Reporterinnen festgenommen und drangsaliert. Mindestens acht Journalist_innen von „64 Tianwang“ sind zurzeit im Gefängnis.

Was können Sie tun?

Schreiben Sie an den chinesischen Minister für Öffentliche Sicherheit und verlangen sie die sofortige Freilassung aller inhaftierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Internetportals „64 Tianwang“, weil diese lediglich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Berichterstattung wahrgenommen haben. Schreiben Sie auf Chinesisch, Englisch oder Deutsch an:

MINISTER FÜR ÖFFENTLICHE SICHERHEIT Guo Shengkun 14 Dong Chang’an Jie Dongcheng Qu, Beijing Shi 100741 VOLKSREPUBLIK CHINA E-Mail: gabzfwz@mps.gov.cn

Senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:

BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA S. E. Herrn Mingde Shi Märkisches Ufer 54 10179 Berlin Fax: (030) 27 58 82 21 E-Mail: presse.botschaftchina@gmail.com

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ORF: Jetzt reden die Mitarbeitenden

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk Österreichs (ORF) steckt in einer tiefen Krise. Es geht demnach um mutmaßliche sexuelle Belästigung seitens des ehemaligen Generaldirektors, um ein toxisches Arbeitsklima, politische Einflussnahmen. Nach der Aktion "Nicht mit uns" fordern in der Aktion "Mit uns" nun zahlreiche Mitarbeitende Maßnahmen hin zu einer nachhaltigen und tiefgehenden Veränderung.
mehr »

DW: Mehr Protest gegen Kürzungen

Nun hat auch der Fachbeirat der Deutsche Welle Educational Programs (DW Deutsch lernen) laut dwdl.de in einer Stellungnahme die geplanten Kürzungen im Deutsch-Angebot des Auslandssenders kritisiert und vor massiven Schäden für den Sender gewarnt. Die DW hatte angekündigt, das Budget halbieren zu wollen, was zu großen Protesten geführt hatte.
mehr »

Medien-Appell: „Lasst uns nach Gaza“

In einem offenen Brief an die israelischen Behörden, unterschrieben von etwa 30 Medienvertreter*innen, darunter von „Le Monde“, fordert die International Press Association erneut den Zugang von Journalist*innen zur palästinensischen Enklave, die seit dem 7. Oktober 2023 geschlossen ist, sowie deren Schutz im Gazastreifen.
mehr »

Was bringt der Pressekodex?

Eine Anwältin wird in einer Boulevardzeitung identifizierend an den Pranger gestellt – obwohl sie nichts Unrechtes getan hat. Die Folge: Bedrohungen, eine rechtsextreme Kundgebung vor ihrer Kanzlei, Polizeischutz. Der Deutsche Presserat spricht Monate später eine Rüge aus. Der Schaden ist aber angerichtet.
mehr »