Ein dunkler Tag: Auslieferung von Assange zugestimmt

WikiLeaks-Gründer Julian Assange hält am 5. Februar 2016 eine Rede vom Balkon der ecuadorianischen Botschaft im Zentrum von London. Er hatte sich dort seit 2012 aufgehalten. 2019 wurde ihm die ecuadorianische Staatsbürgerschaft entzogen und er wurde verhaftet. Foto: Reuters/Peter Nicholls

Die britische Regierung hat der Auslieferung von Julian Assange an die USA zugestimmt. Innenministerin Priti Patel hat die dafür notwendige Anweisung unterzeichnet, teilte das Ministerium mit. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di reagiert mit Entsetzen auf diese Entscheidung. „Trotz zahlreicher internationaler Appelle hat die britische Innenministerin den WikiLeaks-Gründer ans Messer geliefert und damit auch die Pressefreiheit massiv beschädigt. Das ist eine schwere Niederlage für die Demokratie und eine Schande für den Rechtsstaat“, erklärte dju-Bundesgeschäftsführerin Monique Hofmann.

Assange drohen bei einer Verurteilung in den USA, wo ihm Spionage vorgeworfen wird, bis zu 175 Jahre Haft. „Sollte Assange mit einer Berufung scheitern, lägen die fundamentalen Prinzipien des Rechtsstaats endgültig in Trümmern. Das höchste britische Gericht hat aber noch die Chance, das Ansehen der britischen Demokratie zu retten. Wir werden nicht nachlassen, uns für die Freilassung von Julian Assange einzusetzen und stehen weiter solidarisch an seiner Seite“, kündigte Hofmann an.

Assange hat nun die Möglichkeit, seine Auslieferung vor dem britischen High Court anzufechten.  Sollte er damit scheitern, kann er noch vor das höchste britische Gericht, den Supreme Court, gehen und letztlich auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. „Dies ist ein dunkler Tag für die Pressefreiheit und für die britische Demokratie. Heute endet der Kampf nicht. Es ist nur der Beginn einer neuen juristischen Schlacht“, sagte Assanges Frau Stella in London. Sie kündigte am Mittag in einer Pressekonferenz an, dass Assange gegen die Entscheidung der britischen Regierung Einspruch erheben und den Rechtsweg ausschöpfen werde.

Auch die Organisation Wikileaks kündigte an, gegen die Entscheidung der britischen Innenministerin gerichtlich vorgehen zu wollen. Die Organisation erklärte in einer Pressemitteilung, dass es sich um einen „schwarzen Tag“ für die Pressefreiheit und für die britische Demokratie handle. Jeder, der sich um die Meinungsfreiheit im Vereinigten Königreich kümmere, müsse sich zutiefst über die Entscheidung Patels schämen. „Julian hat nichts Falsches gemacht. Er hat kein Verbrechen begangen und ist kein Krimineller. Er ist ein Journalist und ein Herausgeber, und er wird bestraft, weil er seinen Job gemacht hat.“

Der 50-Jährige versucht seit Jahren, seine Auslieferung mit juristischen Mitteln zu verhindern. Anfang 2021 hatte ein britisches Gericht die Überstellung an die USA abgelehnt, weil Assange suizidgefährdet sei. Im Dezember wurde diese Entscheidung aber gekippt. Für seine Sicherheit sei ausreichend gesorgt, hieß es in der damaligen Begründung.


Die Petition auf Change.org gegen die Auslieferung von Julian Assange haben (17.06.22/16 Uhr) mehr als 596 000 Menschen unterzeichnet.


Reporter ohne Grenzen:

„Es ist eine beschämende Entscheidung, auch wenn sie uns leider nicht überrascht“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Die britische Regierung sendet erneut ein niederschmetterndes Signal an alle Journalistinnen und Journalisten weltweit. Wir hoffen nun, da die Politik versagt hat, dass sich die britischen Gerichte für die Pressefreiheit einsetzen. Wir stehen weiter fest an der Seite von Julian Assange und werden dafür kämpfen, dass er endlich und endgültig in Freiheit leben darf.“


Mehr lesen auf M Online:

https://mmm.verdi.de/beruf/guenter-wallraff-preis-fuer-julian-assange-81603

https://mmm.verdi.de/beruf/krieg-und-frieden-entruestet-euch-81859

https://mmm.verdi.de/internationales/die-stimme-erheben-fuer-julian-assange-2-72249

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Türkei: Kurdische Journalisten in Gefahr

Nach Angaben der in Istanbul ansässigen Media and Law Studies Association (MLSA) standen zwischen dem 4. und 7. März mindestens 21 Journalisten vor türkischen Gerichten. Diese Zahl mag für deutsche Leser*innen schockierend sein, in der Türkei sind diese Ausmaße juristischer Verfolgung von Journalist*innen leider alltäglich. Unter dem Ein-Mann-Regime von Präsident Recep Tayyip Erdoğan sieht es mit der Meinungs- und Pressefreiheit im Land immer düsterer aus. Auch die jüngsten Daten der Journalistenvereinigung Dicle Fırat (DFG) zeigen deutlich, dass der Druck auf Journalisten wächst.
mehr »

RBB will Fehler analysieren

Der RBB räumte bereits schwerwiegende Fehler bei der Berichterstattung über den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar ein. In einer internen Sondersitzung soll nun ein weiteres Vorgehen geklärt werden. Um den Aufklärungsprozess „konstruktiv zu begleiten“, habe der rbb-Programmausschuss für kommenden Montag eine Sondersitzung einberufen, so der Sender. Darin soll es offenbar um die Ergebnisse des Untersuchungsberichts der Beratungsfirma Deloitte gehen.
mehr »

Filmtipp: Dietrich Bonhoeffer

Das unter anderem mit August Diehl und Moritz Bleibtreu sehr gut besetzte Drama setzt einerseits ein Denkmal für den Widerstandskämpfer. Andererseits ist es umstritten, weil Dietrich Bonhoeffer im Zusammenhang mit dem Film durch rechtsnationale amerikanische Evangelikale instrumentalisiert wird. Zum US-Start waren die Nachfahren des im KZ hingerichteten deutschen Theologen entsetzt, wie sein Vermächtnis „von rechtsextremen Antidemokraten" und „religiösen Hetzern verfälscht und missbraucht" werde. Inhaltlich ist die Aufregung unbegründet. Trotzdem ist der Film nur mit Abstrichen sehenswert.
mehr »

Beschwerde gegen BND-Gesetz

Reporter ohne Grenzen (RSF) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reichen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde gegen das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz) ein. Damit reagieren die Organisationen auf ungenügende Reformen des Gesetzes, das den Schutz von Medienschaffenden nicht ausreichend berücksichtigt. RSF und GFF erwarten sich von der Entscheidung ein Grundsatzurteil, das nicht nur Auswirkungen auf die Rechtslage in Deutschland haben wird, sondern auch Strahlkraft in die anderen Mitgliedstaaten des Europarates.
mehr »