Reuters-Reporter aus Gefängnis entlassen

Die Reuters-Reporter Wa Lone and Kyaw Soe Oo bei ihrer Freilassung aus dem Insein-Gefägnis am 7. Mai 2019
Foto: REUTERS/Ann Wang

Die beiden für die Nachrichtenagentur Reuters in Myanmar tätigen Journalisten Wa Lone und Kyaw Soe Oo wurden nach über 500 Tagen Haft am 7. Mai freigelassen. Im vergangenen September waren sie zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt wurden, weil sie nach Ansicht des Gerichts gegen ein Gesetz zum Schutz von Staatsgeheimnissen verstoßen hatten. Der wahre Grund waren wohl ihre Recherchen zu einem Massaker der Armee an Rohingya-Zivilisten.

Der Prozess sowie das Urteil gegen die beiden Reuters-Reporter waren von massiven internationalen Protesten begleitet worden. Reporter ohne Grenzen (ROG) zeigte sich nun erleichtert über deren Freilassung im Rahmen einer Amnestie für rund 6500 Häftlinge. „Dass diese tragische Justiz-Farce endlich ein Ende hat, ist seit langem die erste gute Nachricht für die Pressefreiheit in Myanmar“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Bei aller Freude über die Freilassung dieser beiden mutigen Journalisten darf nicht vergessen werden: Der Prozess gegen Wa Lone und Kyaw Soe Oo war ein Testfall für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – und Myanmars Institutionen haben den Test nicht bestanden.“

Wa Lone und Kyaw Soe Oo waren im Dezember 2017 während ihrer Recherchen zu einem Massaker der Armee an Männern und Jungen der muslimischen Rohingya-Minderheit verhaftet worden. Nach eigener Aussage waren sie von zwei Polizisten in eine Falle gelockt worden. Diese hatten sie in ein Restaurant eingeladen, um ihnen geheime Dokumente zu übergeben. Unmittelbar danach wurden die beiden Journalisten verhaftet. Ihre Anklage beruhte auf einem Gesetz gegen den Verrat von Staatsgeheimnissen aus dem Jahr 1923.

Während des Prozesses bestätigte ein Polizist die Geschichte der beiden Journalisten. Die Übergabe der geheimen Dokumente sei von einem Vorgesetzten angeordnet worden, um Wa Lone und Kyaw Soe Oo festnehmen zu können. Der Mann wurde für seine Aussage im Anschluss ebenfalls zu einem Jahr Haft verurteilt.

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