Schweizer Rundfunk: Geschickter Schachzug

Schweizer Medienministerin Doris Leuthard verkündet eine deutliche Senkung der Radio- und Fernsehabgabe.
Foto: SRG/nzz

Die starke Reduktion der Radio- und Fernsehsteuer erfolgt nicht zufällig. Der Bundesrat will den Befürwortern der No-Billag-Initiative Wind aus den Segeln nehmen.

Es sieht nach einem kleinen Wunder aus: In den vergangenen Jahrzehnten waren die Gebühren für Radio und Fernsehen (in der Schweiz, M-Red.) nur gestiegen oder zumindest gleich hoch geblieben. Nun senkt sie der Bundesrat ab 2019 um fast 20 Prozent bzw. 86 Franken auf 365 Franken (etwa 314 Euro jährlich, d.Red.). Dennoch wird die SRG (Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft, d.Red.) praktisch gleich viel wie bisher erhalten, nämlich 1,2 Milliarden.

Das rechnerische Wunder möglich machte die Einführung einer allgemeinen Haushaltsteuer, welche das Volk vor zwei Jahren knapp guthieß. Sie hat zur Folge, dass nun selbst jene kleine Minderheit einer Bezahlpflicht unterworfen wird, welche nicht einmal einen technischen Zugang zu den Segnungen des Radio- und Fernsehzeitalters hat.

Die Beiträge dieser Personen werden nicht stark ins Gewicht fallen, hingegen jene der Unternehmen. Hier erfolgt eine richtige Umverteilung zulasten der Großfirmen. Ab einem Umsatz von 1 Milliarde werden sie fast 35 600 Franken entrichten müssen. Die Radio- und Fernsehgebühren werden gemäß dem neuen Regime nicht mehr als konsumorientierte Abgabe verstanden, sondern als Beitrag zu audiovisuellen Medienangeboten, welche als demokratiepolitisch bedeutsam bezeichnet werden. Entsprechend kommen hier nun einschlägige Ausgleichsmechanismen eines Sozialstaats zum Einsatz. In diesem Sinne erhöht man auch die öffentlichen Beiträge an private Stationen von 67,5 auf 81 Millionen Franken – es soll gleichsam niemand zurückgelassen werden.

Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger kann aufatmen. Sie erfährt eine deutliche Entlastung. Der Zweck des bundesrätlichen Geschenks an den Souverän ist unübersehbar. Er soll milde gestimmt werden vor dem Urnengang zur No-Billag-Initiative, welche eine Abschaffung einer staatlichen Gebührenpflicht verlangt. Zu dieser Strategie passt auch die relativ frühe Ansetzung des Abstimmungstermins auf den 4. März 2018. Der Kampf um die SRG soll kurz gehalten werden. Denn unabhängig davon, wie er ausgeht, ist eine teilweise gehässige Debatte zu erwarten, was für das Image des öffentlichen Rundfunks eine Belastung darstellt. Dessen Befürworter haben überdies nun einen schönen Schlachtruf bekommen: „einen Franken pro Tag“ – wobei hier unweigerlich das Wort „nur“ mitschwingt.

Mit einiger Wahrscheinlichkeit dürfte die No-Billag-Initiative scheitern. Die jetzige Stellung der SRG wäre damit aber nicht gesichert. Ihre Konzession muss erneuert werden, und damit gehen die Diskussionen um ihren Leistungsumfang und ihren Spielraum im kommerziellen Sektor bzw. im Werbebereich weiter. Hier werden die Gegner des Status quo, welcher der SRG viel Bewegungsfreiheit ermöglicht, wieder einhaken können. Kommt hinzu, dass die digitale Revolution ohnehin die Grundfesten des jetzigen Gebührensystems erschüttert.

Gleichzeitig drängt sich die Frage auf, wie künftig die Höhe der Mediensteuer festgelegt werden soll. Der Bundesrat klärte den Geldbedarf der SRG bisher relativ informell ab. Im Sinn einer größeren Transparenz drängt sich ein Organ auf, welches die Finanzfragen systematischer analysiert, bevor die politischen Entscheidungen gefällt werden.

Rainer Stadler ist Medienredakteur der Neuen Züricher Zeitung (nzz). Der Kommentar wurde zuerst in der nzz veröffentlicht.    

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »