Wegen Online-Videos aus Wuhan verurteilt

Aktion für Bürgerjournalistin Zhang Zhan in China:

Mit ihrer Kamera hat Zhang Zhan seit Februar 2020 über den Ausbruch der Corona-Pandemie in der chinesischen Stadt Wuhan berichtet und so dazu beigetragen, dass die Ausbreitung der Viruserkrankung überhaupt bekannt wurde. Die chinesischen Behörden haben diese Transparenz unterbunden und bestraft. Im Mai 2020 wurde die Journalistin inhaftiert, im Dezember kam es noch schlimmer für sie.

Offenbar hofften die chinesischen Behörden darauf, dass der Rest der Welt zwischen Weihnachten und Neujahr mit anderen Dingen als mit Gerichtsverfahren in China beschäftigt sein würde. Doch die Rechnung ging nicht auf: Schon kurz nachdem das Urteil gegen die Bürgerjournalistin Zhang Zhan gefällt worden war, verbreitete sich die Nachricht weltweit in den Medien und schaffte es zum Beispiel auch in die „Tagesschau“.

In einem sehr kurzen Verfahren in Schanghai entschieden die Richter nämlich, dass Zhang Zhan für vier Jahre im Gefängnis bleiben muss. Der Vorwurf gegen die 37-jährige frühere Anwältin, die sich in ihren Berichten auf politische und menschenrechtliche Themen spezialisiert hat, lautete, „Streit geschürt und Unruhe provoziert“ zu haben. Dabei hatte die Journalistin lediglich zu Beginn der Pandemie in Online-Videos über die Ausbreitung des Coronavirus in der Millionenmetropole Wuhan berichtet. In ihren Berichten, die sie unter anderem über Plattformen wie YouTube, Twitter und WeChat verbreitete, hatte sie auch kritische Bemerkungen über die Reaktion der Behörden auf das neue Virus fallen lassen. Unter anderem berichtete sie über Schikanierungen gegen Familienangehörige Erkrankter und machte auf die Inhaftierung kritischer Reporter*innen aufmerksam. Das wurde ihr später zum Verhängnis.

Denn am 15. Mai „verschwand“ Zhang Zhan plötzlich aus Wuhan. Erst später wurde bekannt, dass sie festgenommen worden war. Im Gefängnis in Schanghai trat sie aus Protest gegen ihre Inhaftierung und die schlechten Haftbedingungen in einen Hungerstreik. Daraufhin wurde sie zwangsernährt und musste monatelang Hand- und Fußfesseln tragen. Im Gerichtssaal erschien sie im Rollstuhl.

Um weiteren Bestrafungen zu entgehen, begann sie nach der Verurteilung im Dezember wieder Nahrung zu sich zu nehmen. Weiterhin sorgt sich Amnesty International aber um ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen und befürchtet, dass Zhang Zhan misshandelt werden könnte. Weil sie lediglich wegen der Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert wurde, fordert die Organisation außerdem ihre umgehende Freilassung.

Die sogenannten Bürgerjournalist*innen waren nach Ausbruch der Pandemie in Wuhan die einzige unzensierte Quelle für Informationen zum Covid-19-Ausbruch in China. Sie geraten immer wieder ins Visier der Behörden, die alle offiziellen Medien des Landes kontrollieren und denen einen unabhängige Berichterstattung ein Dorn im Auge ist.

Was können Sie tun?

Schreiben sie an den chinesischen Staatspräsidenten und fordern Sie ihn auf, die Bürgerjournalistin Zhang Zhan umgehend und bedingungslos aus der Haft zu entlassen, weil sie lediglich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat und keine Beweise dafür vorliegen, dass sie eine international als Straftat anerkannte Handlung begangen haben könnte.
Schreiben Sie auf Chinesisch, Englisch oder Deutsch an:

Xi Jinping
Zhongnanhai, Xichang’anjie
Xichengqu, Beijing Shi 100017
VOLKSREPUBLIK CHINA
Fax: 00 86 – 10 6238 1025
E-Mail: english@mail.gov.cn

Senden Sie eine Kopie an:

Botschaft der Volksrepublik China
S. E. Herrn Ken Wu
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: (030) 2758 8221
E-Mail: presse.botschaftchina@gmail.com

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