BGH: SWR darf Burda nicht unterstützen

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen Verlage nicht bei der Herausgabe von Zeitschriften unterstützen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 26. Januar 2017 entschieden. Ähnlich wie die „Tagesschau“-App greife dies in die Pressefreiheit ein und sei damit wettbewerbswidrig. Das Urteil führt praktisch zu einem Verbot des „ARD Buffet Magazins“, das der Burda-Verlag in Kooperation mit dem Südwestrundfunk (SWR) herausgibt.

Der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs  verwies den Fall zwar noch einmal an das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg zurück. Die Verlagsgruppe Bauer, die gegen die Kooperation geklagt hatte, muss dort aber nur noch ihren Unterlassungsantrag nachbessern. OLG wie Landgericht (LG) Hamburg hatten die Bauer-Klage abgewiesen, da der SWR nicht selbst die wirtschaftliche und die publizistische Verantwortung für die Zeitschrift „ARD Buffet“ trage, sondern der Burda Verlag.

Nach Ansicht der Karlsruher Richter müssten die Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages allerdings dahingehend weiter ausgelegt werden, „dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk beim Angebot von Druckwerken nicht stärker als zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig in die Pressefreiheit eingreifen darf“, heißt es in der BGH-Pressemitteilung. Das sei aber dann der Fall, wenn er die Veröffentlichung eines Druckwerks durch einen Dritten unterstützt, „weil er damit in das Konkurrenzverhältnis der Anbieter von Druckwerken eingreift und dem von ihm unterstützten Dritten Vorteile im Wettbewerb verschafft.“ Gegen dieses Verbot hätten der SWR und Burda verstoßen, da der SWR über ein Tochterunternehmen die Markenlizenz an den Verlag vergeben habe und beispielsweise auf dem Cover der Zeitschrift das Logo des Ersten abgebildet sei.

Der SWR habe das Urteil des BGH „mit Überraschung zur Kenntnis genommen, reagierte der Rundfunksender in einer ersten Stellungnahme. „Der SWR wird die schriftliche Begründung des BGH sorgfältig prüfen und analysieren, sobald diese vorliegt.“

„Ein Meilenstein für die deutsche Medienlandschaft“, kommentierte der Chefjurist der Bauer Media Group die Entscheidung. „Wir sind sehr erfreut, dass der BGH eine klare Grenze für die Betätigung öffentlich-rechtlicher Sender im Zeitschriftenmarkt zieht“, erklärte Gerald Mai gegenüber dpa. Der BGH schütze damit das Wettbewerbsverhältnis unter privatwirtschaftlichen Verlagen vor Eingriffen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, indem er verbiete, öffentlich-rechtliche Marken im Pressebereich zu benutzen. „Dies ist für die deutsche Pressevielfalt von enormer Bedeutung.“

Der SWR hat die monatliche Zeitschrift mit Rezepten, Deko-Tipps, Reportagen und Ratgebertexten auf seiner Homepage als Begleitheft zur Sendung „ARD Buffet“ präsentiert. Die Auflage bewegte sich nach SWR-Angaben zuletzt zwischen 145.000 und 150.000 Exemplaren. Die redaktionelle und wirtschaftliche Verantwortung für das Magazin liegt bei Burda.

(Az.: I ZR 207/14)

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

DW vor Stellenabbau – ver.di protestiert

Mit Empörung reagiert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf die am Abend des 17. März in einer Online-Betriebsversammlung verkündeten Entlassungen bei der Deutschen Welle: Bis zu 300 vorwiegend freie Mitarbeitende sollen demnach noch dieses Jahr ihren Job verlieren. Begründung: Die Intendanz befürchte eine Verschlechterung der Finanzsituation für das Jahr 2024.
mehr »

Bewährungsstrafe für Ex-Unterhaltungschef des MDR in Leipzig

Der frühere MDR-Unterhaltungschef Udo Foht ist im Leipziger Betrugsprozess zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach ihn am 17. Februar wegen 13-fachen Betrugs und wegen Bestechlichkeit schuldig. Damit endete der im vergangenen September begonnene Prozess, bei dem ihm zunächst auch Untreue und Steuerhinterziehung vorgeworfen worden waren. Im Kern ging es um Geldschiebereien. Dabei sei ein Vermögensschaden von 314.000 Euro entstanden, stellte das Gericht fest.
mehr »

SLAPP-Richtlinie in Gefahr

Ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus Gewerkschaften, Menschenrechts- und Nichtregierungsorganisationen warnt vor einer drohenden Verwässerung der geplanten EU-Richtlinie zum Schutz vor Einschüchterungsklagen. Sogenannte SLAPPs (Strategic Lawsuits against Public Participation) sind strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung - eine rechtsmissbräuchliche Form von Klagen, mit denen kritische Stimmen eingeschüchtert und ihre Kritik aus der Öffentlichkeit verbannt werden sollen.
mehr »

RBB: Oliver Bürgel neuer Vorsitzender des Rundfunkrats

Der Soziologe Oliver Bürgel ist neuer Vorsitzender des RBB-Rundfunkrats. Das Kontrollgremium des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) wählte den 53-Jährigen am Dienstag in das Amt, wie der RBB im Anschluss in Berlin mitteilte. Bürgel vertritt im Rundfunkrat die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Berlin und Brandenburg. Als stellvertretende Vorsitzende wurde Elisabeth Herzog-von der Heide gewählt. Die Juristin und SPD-Bürgermeisterin von Luckenwalde wurde von den kommunalen Spitzenverbänden in Brandenburg in das Gremium entsandt. Vorsitz und Stellvertretung werden laut Geschäftsordnung jeweils für zwei Jahre gewählt.
mehr »