Elektronische Pressespiegel II:

Redakteurinnen und Redakteure der Nachrichtenagenturen fordern Lizenzrecht der VG Wort

Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) soll auch für elektronische Pressespiegel die den Urhebern zustehenden Vergütungen einziehen. Diese Klarstellung im Urheberrechtsgesetz hat der Tarifausschuss Nachrichtenagenturen der IG Medien gefordert, nachdem das Kölner Oberlandesgericht die Zuständigkeit der VG Wort für Lizenzverträge mit Herausgebern solcher Pressespiegel bestritten hat (Az.: 6 U 151/99, vgl. Meldung M 1-2/2000). Dem Urteil zufolge kann die VG Wort aufgrund des Urheberrechtsgesetzes lediglich Vergütungen für klassische (Papier-)Pressespiegel verlangen und an die Autoren ausschütten.Agenturjournalisten sind besonders betroffen, weil sie schon bisher aufgrund der meist fehlenden Namensnennung bei Veröffentlichung ihrer Arbeiten in klassischen Pressespiegeln leer ausgehen. Die Verweigerung der Lizenz für die VG Wort bei den elektronischen Pressespiegeln trifft aber alle Journalistinnen und Journalisten. Sollte das Urteil Bestand haben, würden sie weitgehend ihrer zum Teil sogar tarifvertraglich geregelten Ansprüche auf Vergütung beraubt. Nur eine klare Regelung des Gesetzgebers zur Gleichstellung von elektronischen mit klassischen Pressespiegeln könne die Enteignung der Urheber verhindern, sagte ein Sprecher des Tarifausschusses Nachrichtenagenturen in Stuttgart. Dem Tarifausschuss gehören Redakteurinnen und Redakteure aller großen Nachrichtenagenturen an.

Weiter verschärfen wird sich die Situation, wenn die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger wie angekündigt über eine eigens gegründete Gesellschaft selbst elektronische Pressespiegel auf den Markt bringen. Bisher verweigern die Verleger jede Beteiligung der Journalistinnen und Journalisten an den erwarteten Gewinnen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Freie unter Honorar-Druck

Die prekären Arbeitsverhältnisse im Journalismus sind schon lange bekannt. Besonders trifft es aber freie Journalist*innen, deren Honorare sogar noch weiter sinken. Das hat auch Auswirkungen auf die Art des journalistischen Arbeitens.
mehr »

Anti-SLAPP-Gesetz ungenügend

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert das von der Bundesregierung beschlossene Anti-SLAPP-Gesetz. Es beschränke den Schutz vor Einschüchterungsklagen nur auf grenzüberschreitende Fälle. Damit bleibe ein Großteil der realen Bedrohungslagen für Journalist*innen in Deutschland unberücksichtigt.
mehr »

Inhalte brauchen Moderation

Theresa Lehmann ist Tiktok-Expertin bei der Amadeu Antonio Stiftung. Sie leitete das Modellprojekt pre:bunk, das zum Ziel hatte, Jugendliche mit Videoformaten zu Desinformation auf TikTok zu sensibilisieren. Mit M sprach sie über Regulierung, Verbote und Gefahren von Social Media.
mehr »

Die Newsfluencer kommen

In Deutschland vertraut eine Mehrheit der Menschen beim Nachrichtenkonsum in der digitalen Welt noch immer mehrheitlich auf klassische Medien. Das ist eine Erkenntnis aus einer im Oktober 2025 veröffentlichten Studie des Reuters Institute. Die britische Denkfabrik wollte herausbekommen, wie Menschen sich im Netz informieren. Dafür sind Personen in 24 Ländern befragt worden.
mehr »