Firmendaten nicht für jedermann

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für die Einführung eines neuen Firmenregisters beschlossen, das erstmals auch die wahren Eigentümer von Unternehmen offenlegen soll. Anders als etwa vom Justizministerium gefordert, soll das sogenannte Transparenzregister jedoch nur gegen Bezahlung und bei berechtigtem Interesse zugänglich sein. Die Journalistenorganisation netzwerk recherche kritisiert den Entwurf als „Mogelpackung“.

Mit dem Gesetzesentwurf entspricht die Bundesregierung den Vorgaben der vierten EU-Geldwäscherichtlinie, die bis Ende Juni 2017 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss und Geldwäsche und Korruption durch mehr Transparenz eindämmen will. Anders als bisher sollen über das neue Firmenregister auch die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens, also die wahren Eigentümer ausfindig gemacht werden können. Hintergrund ist die weit verbreitete Praxis der Steuerhinterziehung mittels Briefkastenfirmen, wie sie etwa zuletzt im Zuge der Recherchen zu den Panama Papers ins Licht einer breiten Öffentlichkeit rückte.

Mehrere Referentenentwürfe aus dem Bundesfinanzministerium sahen zunächst ein öffentlich zugängliches Register vor. Ein solches Transparenzregister hatte auch Bundesjustizminister Heiko Maas nach der Veröffentlichung der Panama Papers angekündigt und laut Informationen der Süddeutschen Zeitung bis zuletzt gegenüber Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble verteidigt. Dieser habe sich aber offenbar dem Druck von Wirtschaftsverbänden wie dem Verband der Familienunternehmer gebeugt, die in der Öffentlichmachung der Namen von Firmeneigentümern eine Gefahr für Entführungen und Erpressungen sehen.

Im Gesetzentwurf findet man nun nur noch eine abgespeckte Version des sogenannten Transparenzregisters, welches lediglich nach Bezahlung und bei berechtigtem Interesse zugänglich und auch nur nach Firmennamen, nicht nach den Namen der wirtschaftlich Berechtigten, durchsuchbar sein soll. Ein „berechtigtes Interesse“ soll etwa Journalist_innen und Nichtregierungsorganisationen zuerkannt werden.

Manfred Redelfs vom Vorstand von netzwerk recherche kritisierte das geplante Firmenregister als „Mogelpackung“: „Die Recherchen zu den Panama Papers haben gezeigt, dass erst aus der Verknüpfung frei zugänglicher Daten neue Erkenntnisse über Steuerhinterziehung gewonnen werden konnten. Die Hürden, die mit dem neuen Register einhergehen, untergraben leider seinen Nutzen ganz erheblich“. Die Journalistenorganisation forderte die Bundesregierung daher auf, den Gesetzentwurf zu überarbeiten und sich dabei die Lösung in Großbritannien zum Vorbild zu nehmen. Dort sei nämlich ein solches Firmenregister kostenlos und öffentlich im Internet zugänglich.

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