Google zahlt für Online-Bücher

US-Vergleich betrifft auch deutsche Autoren

Auch in Krisenzeiten läuft bei Google das Geschäft rund. Der Umsatz kletterte im Schlussquartal 2008 um 18 Prozent auf 5,7 Milliarden Dollar. Gemacht wird das Geld mit Werbung rund um die Internet-Suche. Sie macht – oft urheberrechtlich geschützte – Texte, Fotos, Bücher oder Musik auffindbar und kopierbar. Nichts hatten bisher die Urheber und Rechteinhaber von dem Milliardengeschäft mit ihren Werken. Doch das könnte sich künftig ändern.

Nachdem Google schon einige Lizenzvereinbarungen mit Nachrichtenagenturen oder zuletzt der Bertelsmann-US-Tochter Random House abgeschlossen hatte, einigte sich der Internet-Konzern am 28. Oktober 2008 mit der US-Autorengewerkschaft Authors Guild und dem Verlegerverband Association of American Publishers auf einen außergerichtlichen Vergleich über die „Google Book Search“.
Dieses umfängliche „Settlement“ (141 Seiten mit Dutzenden Anhängen), sieht Zahlungen für die Vergangenheit (60 Dollar pro Buch), den Aufbau eines Internet-Buch-Registers unter Beteiligung von Autoren und Verlagen sowie deren individuelle Beteiligung in Höhe von 67 Prozent am künftigen Gewinn des Buchportals vor.
Google hat bislang rund sieben Millionen Bücher in US-Bibliotheken eingescannt, um sie im Internet verfügbar zu machen. Darunter sind auch Zehntausende deutsche. Die Bücher können im Volltext durchsucht und in Auszügen eingesehen werden. Damit verstößt Google in vielen Fällen gegen das US-amerikanische Copyright, gegen das deutsche Urheberrecht ohnehin.
Deshalb das Settlement. Es wird – so das US-Rechtssystem – auch für die betroffenen deutschen Autoren und Verlage wirksam, sofern sie nicht bis zum 5. Mai 2009 für ihre Werke Widerspruch einlegen. Sie müssen sich also verhalten und wollen dies – darin sind sich die VG Wort, ver.di und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels einig – gemeinsam über die Verwertungsgesellschaft Wort machen.
Keine Einigung gibt es bisher über das Wie. So plädierte der Börsenverein dafür, Google künftig die Nutzung deutscher Bücher in seinem US-Buchportal generell zu untersagen. Er betreibt nämlich mit dem Portal Libreka.de eine eigene Online-Buchplattform, in der bislang knapp 90.000 Titel eingestellt wurden – ohne Zahlungen an deren Autoren. Und Google hat in den letzten Tagen in mehreren europäischen Ländern sein Interesse bekundet, nach dem Vorbild des Settlements weitere nationale Buchportale aufzubauen – auch in Deutschland.
Das Google-Lizenzmodell könnte auch für andere Bereiche richtungsweisend sein, beispielsweise für die Verwendung sogenannter Thumbnails bei der Internet-Fotosuche. Die VG Wort wird über ihr konkretes Google-Handeln auf ihrer Mitgliederversammlung am 23. Mai beschließen.

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