KEK: Mediale Vielfaltssicherung durch Sachverstand sicherstellen

Bei der Vorlage ihres dritten Konzentrationsberichts hat die Kommission zur ­Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vor „neuen Heraus­forderungen durch crossmediale Verflechtung“ gewarnt. Die Digitalisierung habe die Zahl der Fernsehprogramme in Deutschland in den letzten drei Jahren fast verdoppelt.


Nach Ansicht des KEK-Vorsitzenden Dieter Dörr führe zwar die Digitalisierung zu mehr Programmvielfalt. Zugleich werde das „mediale Einprodukt-Unternehmen aber zum Ausnahmefall“, wüchsen integrierte Konglomerate und betätigten sich neue Unternehmen auf den Medienmärkten. „Dramatische Änderungen“ bringen neue Probleme, denen sich die Medienregulierung zu stellen habe. Dazu gehören klare Definitionen, was ein Rundfunkveranstalter ist und welche Rolle Sendeplattformen spielen. Auch sollten „Kontrollverfahren vereinfacht und miteinander sinnvoll verknüpft werden“. Zum Beispiel braucht die KEK laut Dörr „Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse wie das Kartellamt“.
Die von den Staatskanzleien der Bundesländer vorbereiteten medienpolitischen Reformen sieht Dörr sehr kritisch. Unter anderem ist vorgesehen, die KEK als eigenständiges Organ der Landesmedienanstalten abzuschaffen und die sechs Sachverständigen in eine der drei zentralen Kommissionen zusammen mit sechs Direktoren von Landesmedienanstalten zu integrieren. „Vielfaltsicherung gehört in die Hand eines unabhängigen gerichtsähnlichen Spruchkörpers mit Sachverstand, sagte Dörr. Nur so könne „eine in Europa einmalige Transparenz von Medienmarktverhältnissen“ aufrechterhalten werden. Eine Weichenstellung für die Reformen im 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll noch im Sommer 2007 erfolgen.

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