Kooperation zur Stärkung der Film- und Fernsehschaffenden

ver.di und bvk unterzeichnen Vertrag zur Zusammenarbeit

Eine Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der Film- und Fernsehschaffenden haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Bundesverband der bildgestaltenden Kameramänner und -frauen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (bvk) geschlossen.

Die Vereinbarung wird als Beispiel auch für andere Berufsverbände gesehen. Der seit 1980 bestehende bvk unterstützt ver.di bei der Wahrnehmung der tariflichen Interessen für die Beschäftigten in der Film- und Fernsehbranche. ver.di erkennt den bvk als berufsständische Vertretung der freien bildgestaltenden Kameraleute, der Directors of Photography (DoP) und anderen im bvk organisierten Berufsgruppen sowie als Urheberverband im Film- und Fernsehbereich an. Der bvk wird an Sitzungen der Tarifkommission und Tarifverhandlungen von ver.di im Bereich der Film- und Fernsehschaffenden teilnehmen. Der stellvertretende ver.di-Bundesvorsitzende, Frank Werneke, sagte anläßlich der Vertragsunterzeichnung: „Durch diese Kooperation mit dem Bundesverband Kamera baut ver.di seine Zusammenarbeit mit Berufsorganisationen im Medien- und Kulturbereich aus.

Kurze Kommunikationswege

Die berufsspezifische Interessenvertretung auf fachlich qualifiziertem Niveau ist ein wichtiges gewerkschaftliches Interessenfeld.“ Die beschlossene Zusammenarbeit sei von Bedeutung gerade auch vor dem Hintergrund der momentan nicht einfachen Lage in der Branche. Der Präsident des bvk, Falko Ahsendorf, knüpft an die Kooperation mit ver.di auch konkrete Erwartungen hinsichtlich der Umsetzung des neuen Urhebervertragsrechts: „Es ist nicht nur gut und wichtig, daß Berufsverbände und Gewerkschaft den Dialog und die Kooperation suchen. Vor allem, was die faire Weiterentwicklung der Arbeits- und Nutzungsbedingungen bei Film und Fernsehen angeht, ist unsere Zusammenarbeit unerläßlich. Eine Branche in Bewegung braucht Verläßlichkeit und Kollegialität.“Der Kooperationsvertrag regelt insbesondere die Zusammenarbeit in tariflichen und berufsfachlichen Fragen. Gegenseitige Information, kurze Kommunikationswege und steter Gedankenaustausch sollen die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit bilden.

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