Medienmacht wird schamlos ausgenutzt

Wie die Verwerterseite eine Kampagne gegen die angemessene Vergütung für Urheber inszeniert

Urheberrecht war eigentlich nie ein Thema für die Medien. Das zumindest hat sich geändert. Widerhall bis ins kleinste Lokalblättchen findet die Kampagne „Kulturwirtschaft für ein anderes Urhebervertragsgesetz“ – mit ihren Anzeigen und meist auch den Verlautbarungen ihrer Initiatoren im redaktionellen Teil. Denn jetzt wird Druck gemacht. Schließlich soll das Gesetz, um das es geht, in der zweiten Dezemberwoche vom Bundestag beschlossen werden.

Wolfgang Schimmel, ver.di-Rechtsabteilung:

„Der Gesetzesentwurf bietet die sinnvolle Ergänzung zu dem, was bisher durch Tarifverträge nicht ausreichend geregelt werden kann.“

Prof. Dr. h.c. Adolf Dietz, Max-Planck-Institut, München:

„Der Gesetzesentwurf ist die Korrektur einer 40jährigen Fehlentwicklung. …Jetzt klagen die Urheber ihr Recht ein.“

Dr. Elmar Hucko, Ministerialdirektor im Bundesinnenministerium der Justiz, Berlin:

„Es ist ein Kulturproblem. Die Gesellschaft lebt weitgehend vom geistigen Kapital – das muss auch angemessen bezahlt werden.“

Ulrich Chaussy-Wunderlich, freier Journalist und Urheber, München:

„Immer neue Nutzungsformen und Datennetze machen den Fluss der urheberrechtlich geschützten, eingespeisten Information nicht mehr nachvollziehbar.“

Dr. Albrecht Hesse, Juristischer Direktor des Bayerischen Rundfunks, München:

„Die freie öffentliche Meinungsbildung kann halt nur durch urheberrechtlich geschützte Werke geführt werden – es gibt auch eine Sozialbindung des geistigen Eigentums.“

Fotos und Zitate stammen von der ver.di-Urheberrechtsveranstaltung bei den Münchner Medientagen am 19. Oktober: „Einmal bezahlt, x-mal verwertet.“


Unter der Wortschöpfung „Kulturwirtschaft“ firmieren der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Börsenverein des deutschen Buchhandels, der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) und der Gesamtverband Werbeagenturen (GWA). Mit ihrer „breit angelegten öffentlichen Kampagne“ (so die Eigendarstellung – siehe auch M 10/2001) wollen die Verleger und Agenturchefs „die Bundesregierung und den Bundestag zur Umkehr bewegen“.

Ziel ist es, das „Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ zu verhindern. Dessen Kernpunkt ist ein Rechtsanspruch auf eine „angemessene Vergütung“ für jedwede Verwertung ihrer Werke. Was als angemessen zu werten ist, soll zwischen Urheberorganisationen und Verwertern ausgehandelt und – bei Nichteinigung – von einer Schiedsstelle festgelegt werden können.

Die Kampagne richtet sich also gegen den anderen Teil der „Kulturwirtschaft“ – gegen Buchautoren und Literaturübersetzer, Künstler, freie Journalisten und Fotografen, mithin jenen, die mit ihrem kreativen oder publizistischen Schaffen erst dafür sorgen, dass beispielsweise weißes Papier mit Inhalten bedruckt und als Zeitung oder Buch verkauft werden kann.

Insofern war die Börsenverein-Protestaktion „Leeres Buch“ (ein Softcover mit unbedruckten Seiten und dem Titel „Nicht erschienen“) höchst ambivalent. Zu den angekündigten leeren Tageszeitungsseiten kam es – wohl den Anschlägen vom 11. September geschuldet – zwar nicht, doch ansonsten, so der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Nies, „nutzen die Verwerter ihre Medienmacht mit ihrer Kampagne schamlos aus.“

Was die Kampagne kostet, darüber wurde Stillschweigen vereinbart. Die von der renommierten Berliner Agentur Scholz & Friends entwickelte Serie von halbseitigen Anzeigen werden von den Zeitungen und Zeitschriften, deren Verleger ansonsten immer über die hohen Papierpreise jammern, in dieser beispiellosen Aktion kostenlos abgedruckt (siehe Seite 15).

Zeitungsverleger drohen Freien Jobverlust an

„Viele freie Mitarbeiter verlieren ihren Job. Was soll daran sozial sein?“, droht gleich in der Auftaktanzeige BDZV-Präsident Helmut Heinen den freien Journalisten, wenn das geplante Urhebervertragsrecht Gesetz werden sollte. Ähnlich reißerisch sind die Anzeigen mit weiteren Vertretern der Verwerterseite, die der Öffentlichkeit vorgaukeln, das Gesetz rüttele an den Grundfesten des Abendlandes.

Das Getöse ist vergleichbar mit dem vor knapp 30 Jahren, als die Künstlersozialversicherung eingeführt wurde. Sie ist heute allgemein – auch von ihren damaligen Gegnern – als bewährte Grundlage der sozialen Grundsicherung freier Künstler und Publizisten anerkannt. Doch der Einsatz von Medienmacht zur Absicherung von Verlegerpfründen beschränkt sich nicht auf die Anzeigenserie.

Eine spektakuläre Aktion, die in den Medien nicht stattfand

Szenenwechsel. 26. September, 11.30 Uhr vor dem Reichstagsgebäude in Berlin: Übersetzer setzen zum Deutschen Bundestag über – Mitglieder des Verbands der Literaturübersetzer (VdÜ) in ver.di haben ein Boot mit von ihnen aus 25 Sprachen übersetzten Werken beladen. 667 Bücher überreichen sie Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, eines für jeden Bundestagsabgeordneten (siehe Foto Seite 3).

Eine spektakuläre Aktion mit ernstem Hintergrund. Die Übersetzer wollen auf die Notwendigkeit der Reform des Urhebervertragsrechts aufmerksam machen. Gezahlt werden von Verlagen 30 Mark pro übersetzter Seite. Auch vielbeschäftigte Übersetzer kommen so selten auf Monatseinkommen über 2000 Mark.

Ein gefundenes Fressen für die Medien, sollte man meinen. Das über die Toppen geflaggte mit Büchern beladene Boot ist ein Spitzenfoto- und -filmmotiv. Die Location stimmt, der Anlass ist in der Diskussion und politische wie literarische Prominenz vor Ort. Das könnte man sogar im Vermischten groß aufmachen, nach dem Motto „der arme Poet heute“ oder so.

Doch Medienvertreter machen sich rar. Ganze zwei Artikel erscheinen in Berliner Blättern. Und während sonst über jeden Pups aus der Hauptstadt berichtet wird, beschränkt sich das überregionale Echo auf ein kurzes Stück in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Hony soit qui mal y pense.

Die Verleger laden ein und werden zum Medienereignis

Ganz anders wenige Tage später: Die Vertreter der deutschen „Kulturwirtschaft“ – diesmal ergänzt um den Privatfunk, ARD und ZDF – laden zu einer medienwirksamen Pressekonferenz nach Berlin ein, auf der drei Jura-Professoren auch ein Buch überreichen. Der 280 Seiten dicke Schmöker enthält drei von den Verwerterverbänden in Auftrag gegebene Gutachten, in denen der Nachweis erbracht werden soll, dass der Entwurf für ein neues Urhebervertragsrecht gleich „in mehrfacher Hinsicht gegen geltendes Recht verstößt“, wie BDZV-Vertreter Hans-Joachim Fuhrmann gleich eingangs konstatiert.

Gut 40 Medienvertreter, darunter mehrere Kamerateams, sind angereist, um das wenig überraschende Ergebnis – denn es gibt wohl kein veröffentlichtes Rechtsgutachten, das die Position des Auftraggebers nicht juristisch untermauert – an die Leser, Hörer und Fernsehzuschauer in der Republik zu übermitteln. Was für ein Ereignis. Und für einen telegenen Farbklecks in den Reihen der juristischen Anzugträger ist mit WDR-Justiziarin Eva-Maria Michel auch gesorgt.

Sie hat es allerdings auch am schwersten. Einerseits muss sie glaubhaft bekräftigen, dass die das Gesetz ablehnende Medienwirtschaft natürlich dafür eintrete, „dass Urheber für die Nutzung ihrer Werke eine angemessene Vergütung erhalten müssen.“ Die Anzeigenblatt-Verleger hat man wohl deshalb – anders als bei der Anzeigen-Kampagne – an diesem 5. Oktober nicht hinzu gebeten.

Andererseits ist nicht einfach zu begründen, warum sich in diese Ablehnungsfront denn ausgerechnet die Öffentlich-Rechtlichen einreihen, bei den es heute schon Tarifverträge für Freie gibt. Bei ihnen dürfte sich durch das neue Recht kaum etwas ändern. Da blieb nur ein juristisch wenig fundiertes „So nicht!“ (übrigens mehrfach gehört an diesem Tage), die Befürchtung, „dass es im Einzelfall zu nicht tolerierbaren Ungerechtigkeiten kommen könnte“, und der Hinweis, dass das Geld aus dem begrenzten Gebührentopf nur einmal ausgegeben werden könne – zum Beispiel für Fußball-WM und Rechtsgutachten, wie man ergänzen möchte.

Wenig originell waren die Einlassungen der drei Rechtswissenschaftler, der Professoren Dr. Georgios Gounalakis, Meinhard Heinze und Dieter Dörr (siehe eigenen Artikel auf der nächsten Seite). Sie mussten sich an den Vorgaben der vorher verteilten Pressemitteilung abarbeiten: „Konkret verstößt der Gesetzentwurf gegen die verfassungsrechtlich geschützte Vertragsfreiheit (Artikel 2 Abs. 1 GG) und gegen Artikel 9 GG [die Koalitionsfreiheit, d. Red.]. Außerdem steht er im Widerspruch zum europäischen Wettbewerbsrecht.“

Diskussion auf der Buchmesse: Da schlagen die Wellen hoch

Von Berlin nach Frankfurt, von Juristen zu Buchverlegern. Natürlich ist die Urheberrechtsreform auch Thema auf der Buchmesse. Über hundert Verleger haben einen Appell gegen die Gesetzesnovelle unterzeichnet und das Börsenblatt fungiert seit Monaten als Zentralorgan der Reformgegner. „Droht das neue Urhebervertragsrecht die Branche zu spalten?“ ist der Titel der Diskussionsveranstaltung am 11. Oktober in Messehalle 4.C. Sinnigerweise findet sie im Raum Alliance statt.

Die Wellen schlagen hoch, obwohl man für das Podium mit Matthias Politycki einen Autoren gewählt hat, der mit allem Bisherigen zufrieden ist, und Elmar Hucko mehrfach versichert: „Wir werden den Entwurf in einer Reihe von Punkten überarbeiten.“ Hucko ist der federführende Ministerialdirektor für die Urheberrechtsreform im Bundesministerium der Justiz. Bereits im Börsenblatt vom 26. September hatte er einige Zugeständnisse an die Verwerter gemacht.

Justizministerium macht den Verwertern Zugeständnisse

So soll der Anspruch der Urheber auf eine angemessene Vergütung so konzipiert werden, dass er sich grundsätzlich nur gegen den Vertragspartner des Urhebers richtet, nicht aber direkt gegen den jeweiligen Nutzer des Werks, also Unterlizenznehmer. Außerdem soll für einen Übergangszeitraum – bis zum Vorliegen der gemeinsamen Vergütungsregeln – die Angemessenheit im Gesetzestext so definiert werden, dass als angemessen gilt, „was für vergleichbare Leistungen im redlichen Geschäftsverkehr üblich ist.“ Eine Regelung, die beispielsweise von ver.di-Vize Gerd Nies sehr kritisch gesehen wird. Denn „üblich“ sind im Tageszeitungsbereich heute nicht selten Zeilenhonorare zwischen 20 und 30 Pfennig.

„In Details und Nebenfragen werden wir auf die Verwerter zugehen, so dass ihre berechtigten Belange berücksichtigt werden“, kündigt Hucko auf der Buchmesse an. Gleichzeitig unterstreicht er, dass es beim Grundsatz der angemessenen Honorierung und den gemeinsamen Vergütungsregeln bleiben werde. Und direkt an die Verleger gewandt: “ Zu lösen bleibt freilich das Sonderproblem der Übersetzer.“

Mehrere Verleger tragen dennoch erregt ihre Befürchtungen vor, die sich freilich kaum aus dem Gesetzestext begründen lassen. Manchmal wird’s auch peinlich, so als ausgerechnet Rainer Dresen, Justiziar der Verlagsgruppe Random House (Bertelsmann), das drohende „Erpressungspotenzial“ seiner 30000 Autoren gegenüber dem Medienkonzern an die Wand malt.

Viel Aufschrei ohne Grund: Normvertrag wird verbindlich

Viel Aufschrei, für den es kaum Gründe gibt. Denn die Gesetzesreform wird gerade in der Buchbranche leicht umzusetzen sein. Darauf macht der VS-Vorsitzende Fred Breinersdorfer aufmerksam: „Vor vielen Jahren haben wir als Schriftstellerverband einen Mustervertrag ausgehandelt, der eine Vergütung von zehn Prozent des Ladenpreises für Buchautoren vorsieht. Viele mittelgroße und kleine Verlage richten sich danach. Dieser Normvertrag hat nur einen Fehler. Er ist nicht verbindlich. Das wollen wir ändern.“

Apropos Aufschrei. Er war in der Buchbranche auch besonders groß, weil Autoren durch die Gesetzesnovelle die Möglichkeiten erhalten sollen, Langzeit-Verträge unter gewissen Umständen bereits nach 30 Jahren (!) zu kündigen. Bisher können sie ohne Kündigungsmöglichkeit bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers abgeschlossen werden. Die Diskussion auf der Buchmesse darüber wird abgebrochen. „Kein Thema“, so der allgemeine Tenor. Solche Verträge spielen keine Rolle mehr.

Natürlich sind alle für eine „angemessene Vergütung“

Zurück nach Berlin. Auf der vierstündigen Expertenanhörung zum Urhebervertragsrecht vor den Bundestagsausschüssen für Recht sowie Kultur und Medien am 15. Oktober werden noch einmal alle Argumente aufgefahren (siehe eigenen Artikel auf der nächsten Seite). Während Vertreter der Journalisten, Schriftsteller und Übersetzer den Gesetzentwurf als richtig und überfällig ansehen, lehnen ihn Zeitungsverleger und Buchhandel als Gefährdung des Verlagsstandortes Deutschland entschieden ab.

Justizministeriumssprecherin Andrea Böhnke wertet die Anhörung als Erfolg, da alle Beteiligten sich für eine angemessene Vergütung der Urheber ausgesprochen hätten. In Detailfragen sei man „kompromissbereit“. Im Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens steht als Nächstes eine Gegenäußerung an den Bundesrat auf dem Tableau.

Der Bundesrat hatte am 13. Juli 2001 eine Stellungnahme beschlossen, in der elf Bedenken gegen die Gesetzesnovelle angemeldet werden – übrigens auch mit den Stimmen der rot-grün-regierten Bundesländer, unter denen Nordrhein-Westfalen auch in der Debatte Kritik geübt hatte. Zwar ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig, doch kann der Bundesrat das Gesetzgebungsverfahren durch Anrufung des Vermittlungsausschusses in die Länge ziehen.

Zielpunkt ist Ostern 2002 – Was steht dann im Gesetz?

Kommt es dazu nicht, ist die zweite und abschließende dritte Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag für die letzte Sitzungswoche dieses Jahres (10. bis 14. Dezember) vorgesehen. Ministerialdirektor Hucko hat gegenüber dpa erklärt, dass das Gesetz bis Ostern 2002 in Kraft treten soll.

Bis dahin ist es aber noch ein steiniger Weg. In der Gegenäußerung an den Bundesrat wird man erstmals schriftlich sehen, wie weit die „Kompromissbereitschaft“ des Justizministeriums an die Verwerterseite geht. Nur zusehen und abwarten sollten die Urheberinnen und Urheber und ihre Organisationen allerdings nicht. Denn obwohl Schöpfer der Inhalte ist die Medienmacht nicht mit ihnen.


  • Beobachtet über vier Wochen von Rüdiger Lühr

 

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