Mehr Mitbestimmung im SWR

Freie dürfen Personalrat wählen und gewählt werden

Nach jahrelangen Kämpfen hat ver.di wesentliche Verbesserungen im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) von Baden-Württemberg erreicht. Die grün-rote Landesregierung hat – anders als die rot-rote Regierung in Brandenburg oder die rot-schwarze Regierung in Berlin (Kommentar) – die Mitbestimmung von Personalräten (PR) erweitert. Das neue auch für die Beschäftigten des SWR geltende Gesetz wurde am 27. November verabschiedet.


In Baden-Württemberg dürfen jetzt Freie beim SWR bei der nächsten Personalratswahl im Mai 2014 nicht nur mit wählen, sondern können auch selbst für den PR kandidieren und gewählt werden. „Dies ist auch ein Erfolg der ver.di-Kolleginnen und -Kollegen im SWR, die sich seit langem dafür stark gemacht haben“, heißt es in einer Information. Aber es gebe auch einen „Wermutstropfen“: bei Personalangelegenheiten (z.B. Einstellung, Versetzung) von programmgestaltenden Freien ist die Mitbestimmung des Personalrats eingeschränkt. Ansonsten könnten sich die Personalräte um die Belange aller festen Freien kümmern, ob bei Einspar- und Umbauvorhaben, Honorarproblemen oder Arbeitsverdichtung, wie aktuell durch den zusätzlichen Dokumentationsaufwand bei der Nutzung von Archivmaterial.
„Wir werden das Recht zur Mitwirkung und Mitbestimmung nutzen, um uns künftig noch besser für eine faire Behandlung der Freien einzusetzen“, versichert der PR im SWR. Auch für die laufenden Verhandlungen über eine neue Honorarstruktur erhoffen wir uns dadurch neuen Schub.“
„Die Mitbestimmung funktioniert natürlich umso besser, je mehr Beschäftigte die Personalvertretung unterstützen“, zur Wahl Anfang Mai 2014 gehen oder am besten Mitglied bei ver.di werden und aktiv den Betriebsverband und die Gewerkschaftsliste unterstützen, appelliert ver.di im SWR an die Beschäftigten.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Der Wahlkampf im Fernsehen

Gerade im Vorfeld von Landtags- oder Bundestagswahlen ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) Zielscheibe für Kritik. Egal in welcher Form ARD und ZDF über Parteien und die Spitzenkandidat*innen berichten, irgendwie ist es immer falsch. Ein Dilemma, wie sich auch im Vorfeld der bevorstehenden Wahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin exemplarisch zeigt.
mehr »

Filmförderung in der Sackgasse

Die Töpfe des DFFF 1 & 2 sowie des GMPF sind bereits vier Monate vor Jahresende ausgeschöpft. Das zeigt die enorme Nachfrage und das Wachstumspotenzial des Filmstandorts Deutschland. Deutsche Studios und Drehorte, Crews und Kreative, Produktionsunternehmen und Dienstleister sind gefragt – und stärken damit die gesamte filmwirtschaftliche Wertschöpfungskette bis hin zu den Kinos. 
mehr »

No SLAPP Handbuch: Presserecht

Eine SLAPP-Klage können Sie kaum verhindern. Das Risiko läßt sich aber mindern, wenn Sie alle Regeln des Äußerungsrechts beachten, also „presserechtsfest“ Ihre berechtigte Kritik am potenziellen SLAPP-Kläger äußern. Dazu mehr in Kapitel 2 des No-SLAPP-Handbuchs.
mehr »

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »