Freie dürfen Personalrat wählen und gewählt werden
Nach jahrelangen Kämpfen hat ver.di wesentliche Verbesserungen im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) von Baden-Württemberg erreicht. Die grün-rote Landesregierung hat – anders als die rot-rote Regierung in Brandenburg oder die rot-schwarze Regierung in Berlin (Kommentar) – die Mitbestimmung von Personalräten (PR) erweitert. Das neue auch für die Beschäftigten des SWR geltende Gesetz wurde am 27. November verabschiedet.
In Baden-Württemberg dürfen jetzt Freie beim SWR bei der nächsten Personalratswahl im Mai 2014 nicht nur mit wählen, sondern können auch selbst für den PR kandidieren und gewählt werden. „Dies ist auch ein Erfolg der ver.di-Kolleginnen und -Kollegen im SWR, die sich seit langem dafür stark gemacht haben“, heißt es in einer Information. Aber es gebe auch einen „Wermutstropfen“: bei Personalangelegenheiten (z.B. Einstellung, Versetzung) von programmgestaltenden Freien ist die Mitbestimmung des Personalrats eingeschränkt. Ansonsten könnten sich die Personalräte um die Belange aller festen Freien kümmern, ob bei Einspar- und Umbauvorhaben, Honorarproblemen oder Arbeitsverdichtung, wie aktuell durch den zusätzlichen Dokumentationsaufwand bei der Nutzung von Archivmaterial.
„Wir werden das Recht zur Mitwirkung und Mitbestimmung nutzen, um uns künftig noch besser für eine faire Behandlung der Freien einzusetzen“, versichert der PR im SWR. Auch für die laufenden Verhandlungen über eine neue Honorarstruktur erhoffen wir uns dadurch neuen Schub.“
„Die Mitbestimmung funktioniert natürlich umso besser, je mehr Beschäftigte die Personalvertretung unterstützen“, zur Wahl Anfang Mai 2014 gehen oder am besten Mitglied bei ver.di werden und aktiv den Betriebsverband und die Gewerkschaftsliste unterstützen, appelliert ver.di im SWR an die Beschäftigten.